Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1826. (17)

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(No. 1006.) Allerhoͤchste Kabinetorder vom 20sten Mal 1826., betreffend die Aufhebung 
der Geschlechtsvormundschaft in dem zur Kurmark gehoͤrigen Luckenwalde- 
schen Kreise. 
A. Ihren Bericht vom 8ten d. M., und in Verfolg der Verordnung vom 
22stten Januar d. J., wegen der Geschlechtsvormundschaft in dem diesseits der 
Elbe belegenen Theile des Herzogthums Magdeburg, bestimme Ich hierdurch: 
daß die in dem ehemals zum Magdebungschen gehbrig gewesenen, jetzt der Kur- 
mark einverleibten Luckenwaldeschen Kreise noch bestehende Geschlechtsvormund- 
schaft ebenfalls aufgehoben seyn soll. Sie haben hiernach das Erforderliche zu 
veranlassen. 
Berlin, den 20sten Mai 1826. 
Friedrich Wilhelm. 
An 
den Staats= und Justizminister Grafen von Danckelmann. 
 
	        
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