VIII
Datum
des
Gesetzes.
Ausgege-
ben zu
Berlin.
In h a. l t.
No.
des
Stücks.
Seite.
7. Novbr.
1826.
18. Novbr.
25. Novbr.
28. Novbr.
9. Dezbr.
12. Dezbr.
31. Dezbr.
19. Dezbr.
31. Dezbr.
Allerhöchste Kabinetsorder, wodurch der K. 35.
Litt. o. des Allerhochst genehmigten Plans der
See-Assekuranz-Gesellschaft zu Stertio dekla-
ferlt .ireeeenn ...
Merbdchste Verordnung, wegen der Abänderungen,
welche in der seitherigen Verfassung der Kommu-
nal-Land= und Kreistage des Markgrafihums
Niederlausitz, in Gemäßheit der Bestimmungen
der 996. 57. und 58. des Gesetzes vom üsten Juli
1823., eintreten soollen
Allerböchste Verordnung, wegen Befshigung zur
Wahl und Wählbarkeit als Froomel. andtags-
Abgeordnete der Riterschaft der Niederlausitz..
Allerhdchste Kabinetsorder, wegen wirksamerer
Verbreitung der durch das Gesetz vom 30stten Sep-
tember 1821. eingeführten neuen Scheidemünze
in die westlichen Honzen der Monarchie..
Gesetz, das Aufgebot der Agnaten bei Veräußerun-
gen der Lehne in Pommern an Familienglieder
betreffend
Allerhochste Kabinetsorder, wodurch die Tarifsätze
in der Erhebungsrolle vom 19ten November
1824. für die Gegenstände der zweiten Abthei-
lung bis zu Ende des Jahres 1827. für gültig
erklärt werden ...
Gesetz, wegen Bestrafung der Verfälschung von
Geldbeuteln u. s. w. in den Provinzen, in welchen
das franzbsische Straf-Gesetzbuch noch gilt ..
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