Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1827. (18)

— 175 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Stgaten. 
  
NJo. 22— 
  
#Fp.) Ministerial-Erklärung vom 20siten Oktober 1827., über die mit dem Fürsten- 
thume Lippe-Detmold getroffene Vereinbarung wegen Sicherstellung 
der Rechte der Schriftsteller und Verleger in den beiderseitigen Landen 
wider den Bucher= achdruck. 
D. Königlich-Preußische Minisierium der auswärtigen Angelegenheiten 
erklärt hierdurch, in Gemäßheit der von Semer Majesiät ihm ertheilten Ermäch= 
iigqung B9l 
Nachdem von der Fürstlich = Lippeschen Regierung die Zusage 
gemacht worden isi, daß das in dem Fürsienlhume Lippe, mir Vorbehalt 
der in Folge des 18ten Artikels der deutschen Bundesakte noch zu erwar- 
tenden allgemeinen Maaßregeln zur Sicherstellung der Rechte der Schrift- 
steller und Verleger gegen den Bücher-Nachdruck, vorläufig besonders zu 
erlassende Verbot wider den Nachdruck und dessen Verbreitung, in ganz 
gleichem Maaße auch ausdrücklich auf die Verlagsartikel der Schrifrtsteller 
und Verleger der Preußischen Monarchie Anwendung finden solle, 
daß das Verbot wider den Bücher-Nachdruck, so wie solches bereits im ganzen 
Bereiche der Preußischen Monarchie zum Schutze der inländischen Schrift- 
sieller und Verleger, nach den in den einzelnen Provinzen geltenden Gesetzen 
besteh', auch auf die Schriftsteller und Verleger des Fürstenthums Lippe 
Anwendung finden, und mithin jeder durch Nachdruck oder dessen Verbreitung 
begangene Frevel gegen letztere nach denselben gesetzlichen Vorschriften beur- 
(veilt und geahndet werden solle, als handelte es sich von beeinträchtigten Schrift- 
siellern und Verlegern in der Preußischen Monarchie selbst. 
Gegenwärtige Erklärung soll, nachdem sie gegen eine übereinstimmende, 
von der Fürsilich-Lippeschen Regierung vollzogene, Erklärung ausgewechselt 
Jahrgang 1827. No. 22. — (No. 1107 — 1111.) Gg worden 
(Ausgegeben zu Verlin den Aten Dezember 1827.)
	        
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