Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1827. (18)

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Gesetz-Sammlung 
fuͤr die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
No. 14. — 
  
(No. 1080.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 28sten Juni 1827., die Erganzung der Vor- 
schriften in der Maaß= und Gewichtordnung vom 16ten Mai 1816. . 10. 
und 12. betreffend. 
A. den Bericht des Staatsministeriums vom 25sten d. M., bestimme Ich, 
zur Ergänzung der Vorschriften in der Maaß= und Gewichtordnung vom 
16ten Mai 1816. W. 10. und 12., daß derjenige Waarenverkäufer, in dessen 
Besitz oder Gebrauch ein ungestempeltes Maaß oder Gewicht gefunden wird, 
außer der verwirkten Polizeistrafe von 1 bis 5 Rthlr., auch die Konfiskation 
des Maaßes oder Gewichts erleiden, und mit der Behauptung des Privatge- 
brauchs in seiner eigenen Wirthschaft, zur Entschuldigung nicht gehört werden 
soll. Ich trage dem Staatsministerium auf, diese Bestimmung durch die Ge- 
setzsammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 28sten Juni 1827. 
Friedrich Wilhelm. 
An das Staatsministerium. 
Jahrgang 1877. No. 14. — (No. 1080 — 1082.) Q (No. 1081.) 
(Ausgegeben zu Berlin den 17ten August 1827.)
	        
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