Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1828. (19)

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(No. 1115.) Allerhöchste Kabinersorder vom Iten Dezember 1827., die Ernennung des 
Herzogs Carl von Mecklenburg Hoheit, zum Präsidenten des Staaksraths 
betreffend. 
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Ich mache dem Staatsrath bekannt, daß Ich den Herzog Carl von Mecklen- 
durg in dem von Seiner Hoheit bisher zu Meiner Zufriedenheit geführten Vorsitz 
im Staatsrathe besiätigert und zum Präsidenten desselben ernannt, auch zugleich 
bestimmt habe, daß in allen Fällen, wo der Präsident des Staatsraths nicht 
einer der verwaltenden Minister ist, derselbe als solcher die Befugniß haben 
soll, den Versammlungen des Staatsministeriums nach seiner Wahl beizuwohnen, 
ohne Mitglied desselben zu seyn. Ich habe die nähern Bestimmungen hierüber 
dem Staarsministerium bekannt gemacht. 
Berlin, den 9ten Dezember 1827. 
Friedrich Wilhelm. 
An den Staatsrath. 
  
(No. 1116.)7
	        
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