nachdem von der Fürfsllich-Reuß-Mlauischen Regierung dlkerer Linie
die Zusicherung ertheilt worden ist, daß vorlaufig und bis es in Folge
des Artikels 18. der deutschen Bundesakte zu einem gemeinsamen Be-
schlusse zur Sicherstellung der Rechte der Schriftsteller und Verseger
wider den Nachdruck kommen wird, in den Fürstlich-Reuß-Mlauischen
Landen der Bücher-Nachdruck und dessen Verbreitung bei Strafe der
Konfiskation und einer Geldbuße von Einhundert Thalern verboten
seyn soll und zwar ohne Unterschied, ob dabei inländische oder Schrift-
steller und Verleger der Preußischen Monarchie beeinträchtiget sind;
daß das Verbot wider den Bücher-Nachdruck, so wie solches bereits im ganzen
Bereiche der Preußischen Monarchie, nach den in den einzelnen Provinzen
geltenden Gesetzen, zum Schutze der inländischen Schriftsteller und Verleger
besteht, auch auf die Schriftsteller und Verleger in den Fürstlich-Reuß-Mlauischen
Landen Anwendung finden, mithin jeder durch Bücher-Nachdruck oder dessen
Verbreitung begangene Frevel gegen letztere, nach denselben gesetzlichen Bestim-
mungen beurtheilt und geahndet werden solle, als handele es sich von beein-
trächtigten Schriftstellern und Verlegern in der Preußischen Monarchie selbst.
Gegenwärtige Erklärung soll, nachdem sie gegen eine übereinstimmende,
von der Fürstlich-Reuß-Plauischen Regierung dlterer Linie vollzogene, Erklärung
ausgewechselt worden seyn wird, durch öffentliche Bekanntmachung in den dies-
seitigen Staaten Kraft und Wirksamkeit erhalten.
Berlin, den 18ten Januar 1828.
(L. S.)
Königl. Preußisches Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.
v. Schönberg.
Vorstehende Erklarung wird, nachdem sie gegen eine übereinstimmende,
von der Fürstlich-Reuß-Plauischen Regierung alterer Linie zu Greiz unterm
2ten Januar d. J. vollzogene, Erklärung ausgewechselt worden ist, unter
Bezugnahme auf die Allerhöchste Kabinetsorder vom 164ten August 1827.
(Gesetzsammlung pro 1827. No. 17. Seite 123.), hierdurch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht.
Berlin, den 18ten Januar 1828.
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.
v. Schönberg.