Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1829. (20)

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(No. 1209.) Allerhschste Kabinetsorder vom Zosten Juli 1829., wegen Abänderung des 
Tarifs zum Stempelgesetze vom 7ten März 1822. bei einigen Gattungen 
von Spielkarten. 
A.. Ihren Bericht vom 6ten d. M. bestimme Ich, in Abänderung des Tarifs 
zu dem Stempelgesetz vom 7ten März 1822. bei den Spielkarten, daß vom 
1isten Januar 1830. ab, Tarok-Karten und Traplier-Karten nur von Einer 
Sorte und deutsche Karten nur von Zwei Sorten gefertigt und verkauft werden 
sollen. Der Verkaufspreis, mit Inbegriff des Stempels, soll seyn: 
für 1 Spiel Tarok-Karten .. 1 Rthlr. — Ssr. 
für 1 Spiel deutscher Karten, erster Sorte ............ — 10 
zweiter Sorte — 5 
für 1 Spiel Traplier-Karten — 5 
Ich uͤberlasse Ihnen, dieserhalb das weiter Erforderliche zu verfügen. 
Teplitz, den Zosten Juli 1829. 
Friedrich Wilhelm. 
An 
den Staats= und Finanzminister von Motz. 
 
	        
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