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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
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No. 10.—
(No. 1200.) Vertrag zwischen Preußen und dem Großherzogthum Hessen einerseiks, und
Baiem und Würtemberg andererseits, den Handel und gewerblichen Verkchr
zwischen den Unterthanen dieser Staaten betreffend; vom 27 ten Mai 1829.
S##- Majestät der König von Preußen und Seine Königliche Hoheic der
Großherzog von Hessen und bei Rhein einerseits, und Seine Majestät der König
von Baiern und Seine Majestät der König von Würtemberg andererseits, von
gleichem Wunsche beseelt, zur Beförderung des Wohls Ihrer Unterthanen, den
Handel und gewerblichen Verkehr zwischen Ihren Seaaten gegenseitig möglichst
zu erleichtern, haben zur Erreichung dieses Zweckes Unterhandlungen eröffnen
lassen, und zu diesen als Bevollmächtigte ernannt, nämlich:
Seine Majestät der König von Preußen:
Allerhochst-Ihren Ober-Präsidenten und Direktor im Ministerium der
auswärtigen Angelegenheiten, Moritz Haubold von Schbnberg,
Ritter des Königlich-Preußischen rothen Adler-Ordens 2ter Klasse mit
Eichenlaub, Kaiserlich -Russischen St. Wladimir-Ordens 4ter Klasse,
Kaiserlich-Russischen St. Annen-Ordens 2ter Klasse und Großkreuz
des Großherzoglich-Weimarschen Falken-Ordens;
und
Allerhöchst-Ihren Geheimen Legations-Rarh, Albrecht Friedrich
Eichhorn, Ritter des Königlich-Preußischen rothen Adler-Ordens
Ster Klasse, Inhaber des eisernen Kreuzes 2ter Klasse am weißen
Bande, Ritter des Kaiserlich -Russischen St. Annen-Ordens 2ter Klasse
und Kommandeur 2ter Klasse des Großherzoglich-Hessischen Haus-
Ordens;
Jabrsgang 1829. — (No. 1200.) L Seine
(Ausgegeben zu Berlin den 25sdlen Juli 1829.)