Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1829. (20)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
— 
No. 10.— 
  
(No. 1200.) Vertrag zwischen Preußen und dem Großherzogthum Hessen einerseiks, und 
Baiem und Würtemberg andererseits, den Handel und gewerblichen Verkchr 
zwischen den Unterthanen dieser Staaten betreffend; vom 27 ten Mai 1829. 
S##- Majestät der König von Preußen und Seine Königliche Hoheic der 
Großherzog von Hessen und bei Rhein einerseits, und Seine Majestät der König 
von Baiern und Seine Majestät der König von Würtemberg andererseits, von 
gleichem Wunsche beseelt, zur Beförderung des Wohls Ihrer Unterthanen, den 
Handel und gewerblichen Verkehr zwischen Ihren Seaaten gegenseitig möglichst 
zu erleichtern, haben zur Erreichung dieses Zweckes Unterhandlungen eröffnen 
lassen, und zu diesen als Bevollmächtigte ernannt, nämlich: 
Seine Majestät der König von Preußen: 
Allerhochst-Ihren Ober-Präsidenten und Direktor im Ministerium der 
auswärtigen Angelegenheiten, Moritz Haubold von Schbnberg, 
Ritter des Königlich-Preußischen rothen Adler-Ordens 2ter Klasse mit 
Eichenlaub, Kaiserlich -Russischen St. Wladimir-Ordens 4ter Klasse, 
Kaiserlich-Russischen St. Annen-Ordens 2ter Klasse und Großkreuz 
des Großherzoglich-Weimarschen Falken-Ordens; 
und 
Allerhöchst-Ihren Geheimen Legations-Rarh, Albrecht Friedrich 
Eichhorn, Ritter des Königlich-Preußischen rothen Adler-Ordens 
Ster Klasse, Inhaber des eisernen Kreuzes 2ter Klasse am weißen 
Bande, Ritter des Kaiserlich -Russischen St. Annen-Ordens 2ter Klasse 
und Kommandeur 2ter Klasse des Großherzoglich-Hessischen Haus- 
Ordens; 
Jabrsgang 1829. — (No. 1200.) L Seine 
(Ausgegeben zu Berlin den 25sdlen Juli 1829.)
	        
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