Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1830. (21)

Fuͤnftes Sachregister. 1626. bis 1830. 
schaft des Ro'enberger Kreises und der Stadt Oels an den Wahlen der Abgeordneten zum schlesischen 
Provinzial-Landtage. 27. 127. — Verwendung der von den Bergbou-Gewerkschaften in selbiger zur 
Befsadirung des Rellgions= und Schulunterrichts abzutretenden zwei Frei-Kure. 30. 48. —. Verors- 
c nung über die polizeillche Verhältnisse des Leinengewerbes in derselben. 27. 87 — 100. — ÖOber- 
Schlessen, in wie weit die. Gartner, Dreschgä#rtner und andere Besitzer geringer Rustikalstellen in selbetzem 
auf Regulirung der gutsberrlichen und bauerlichen Verhältnisse nur Ansprüche haben. 27. 79. — Uren 
Stellen sollen nicht als Ackernahrungen, sondern nur als Dienst-Etablissemenks betrachtet werden; ebem#. 
Schlesinger, A. M., Buch= und Musikhändler in Berlin, s. Oberon. 
Shlet , Herzogthum, s. Dänemark. 
. hleusengelder, Tarif für deren Erhebung auf der Saale und Unstrut. 27. 9. — 11. — zelthaige 
bei Oranienburg, Spandow, Fürstenwalde, Berlin, Brandenburg und Nathenow, fallen fort, näd in 
deren Stelle drite ein tarifmäßiges Schiffsgefhgeld. 239. 107. — 110. — desögl. rücksichrüch dos 
Runppinek und Templiner Kanals, so wie der Stromschleusen auf der obern Havel. 30. 117. 
Schlensingen, Seadt und Kreis, Steuer-Regulirung in selbigen. 26. 87. — 89. — Aufhebung einl- 
ger in denselben nach vormaligen Landesverfassungen erhobenen landesherrlichen Abgaben. 26. 89. 
Schlicten-Geleise, Schlittenkappen, gleiche, s. Wagen-Geleise. 
Schornsteinröhren, enge, vom Schornsteinfeger nicht zu befahrende, dürfen nicht weiter, als acht Joll 
im Durchmesser oder im Quadrat, angelegt werden. 30. 84. 
Schriftsteller, Sicherung deren Werke vor dem Nachdruck, sletzt. 
Schulabgaben und Leistungen, (aus dem Schulverbande entspringend), in den ehemals königl. west- 
phalischen, bergischen und französischen Landestheilen, sind von der Ablösung ausgenommen. 29. 66. 
Schulden, von penstonirten Civilbeamten und Militalrpersonen, so wie von Wartegelds = Empfängern 
kontrahirt, Zuldssigkeit des Personal-Arrestes rücksichtlich derselben. 26. 14. 
Schuldenmachen, leichtsinniges, dessen unnachsichtliche Rüge gegen Beamte im Dicziplinarwege. 
26. 10. 2 
Schuldenwesen, der preußischen Provinzen des vormaligen Königreichs Westphalen, . dieses und West- 
phälische Oepartements. S. auch Kriegsschuldenwesen, Staatsschulden, Indult 2c. 
Schuldner z6 dung des fiskalischen Erekutionsrechts gegen selbige von Seiten der Verwaltungsbe- 
hoͤrden. 26. 11. 
Schulen, gelehrte, Ressort der Provinzial-Schulkollegien ruͤcksichtlich der Stellenbesetzung, der Bermoͤ- 
gens-Verwaltung ꝛc. bei selbigen. 26. 6. 
Schul-Kolleglen, Provinzial, bilden die zwelte Abtheilung der Konsistorien und bearbeiten die ihnen 
nach der Dienst-Instruktion vom 23sten Oktober 1817. überwiesenen Unterrichts-Angelegenheiten. 26. 
5. 6. — deren Verhältnisse zu dem vorgesetzten Ministerio rücksichtlich der Besetzung der Schul- 
direktor= 2c. Stellen. 26. 6. — in selbigen haben die Oberpräsidenten den Vorsitz und die Leitung der 
Geschäfte. 26. 2. — deren Befugnisse zu Stellenbesetzungen an gelehrten Schulen und Schullehrer- 
Seminarien, wobei jedoch rücksichtlich der Anstellung der Rektoren und Direktoren die Genehmigung 
des vorgesetzten Ministeriums einzuholen ist. 26. 6. — Ressort derselben hinsichtlich der Vermögens- 
Verwaltung, des Kassen= und Rechnungswesens, der Stipendienfonds 2c. gedachter Institure. 26. 6. 
— rücksichtlich der Vermögens-Verwaltung der von selbigen ressortirenden Anstalten kann der Ober- 
präsident einen sachverständigen Rath der betreffenden Regierung zuziehen. 26. 7. — Wahrnchmung 
der Gerechtsame der unter ihrer Venvaltung stehenden Institute bei bäuerlichen Regulirungen, Separa- 
tionen und Ablsfungen. 26. 10. f. 
Schullehrer, in Untersuchung gewesene und mit Versetzung zu bestrafende, deren unfreiwillige Emeriti- 
rung oder Pensionirung in geringerem Grade, wenn jene Versetzung nicht anwendbar ist. 30. 81. 
Schullehrer-Seminarien, Ressort der Provinzial-Schulkollegien rücksschtlich der Stellenbesetzung, der 
Etats= und Kassen-Verwaltung rc. bei selbigen. 26. 6. — zu Friedriche stadt und Weissenfels, Aus- 
einandersetzung mit dem Königreiche Sachsen rücksichtlich deren Conds. 26. (elnbang) S. 48.
	        
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