xi.viii Fünftes Sachregister. 1826. bis 1830.
Vorladung, öffentliche, (Ediktal-Vorladung),, wegen verlommer oder vernichteter Staatspapiere. 28. 62,
— der Legatarien, zur kegitimarion als Verwandte einer bestimmten Person, gleich den unbekannten
Erbschafts-Interessenten. 29. 23. — civilgerichtliche, der Unteroffiziere und gemeinen Soldaten, das
über deren Instnuation im &. 54. des Anhanges zur Allgem. Gerichtsordnung vorgeschriebene Verfahren
soll auch in denjenigen Landestheilen Anwendung finden, wo letztere noch nicht Gesetzkraft erhalten
hat. 27. 31. — an die Mltglieder der Kirchen= Gemelnen in größern Städten, Verfahren bei deren
Insinuation. 20. 40. — ( auch Aufgebot, öffentliches.
Wormundschaften, Kompetenz der Gerichksämter rücksichtlich deren Leitung. 27. 101. — (4. auch.
Geschlechts-Vormundschaft.
Vormundschafts- Sachen, bei den Unkergerlchten schwebend, in stlbigen können die Pupillen-Kolleglen
der Ober-bandesgerichte, im Großherzogklhum Posen das Ober-Appellationsgericht, die Dlspensatlon
von der Nothwendigkeit der Subhastation unbeweglicher Güter der Pflegebefohlencn erkheilen. 30. 144.
Vorstädte, bei Festungen, deren Anlegung, Jerstérung im Laufe eines Krieges, und demnächstiger
Wiederaufbau derselben. 28. 123. 129.
Vota, (. Regierungs-Vota.
W.
Waaren, auf Packhofslagern niedergelegt und daselbst durch zufallige Ereignisse vermindert, Steuer-Erlaß
von selbigen. 28. 19. — selbstverfertigte, deren Umhertragen auch von Ausländern in den angreuzenben
Bezirken ihres Wohnorts, ohne Gewerbeschein. 30. 1
Waaren-Aufkäufe, im Umherziehen, behufs des Wiederverkaufs, unter dem Beding der frachtweisen
Beförderung derselben, Ausstellungen von Gewoerbscheinen auf selbige ohne Beschränkungen. 26. 61.
Waarenbestellungen, im Umherzichen, Ausstellung von Gewerbescheinen auf selbige ohne Beschränkungen,
für den ganzen Umfang der Monarchie. 26. 61. — steuerfreie Wiederausfertigung der Gewerbeschtine
auf selbige beim Wechsel der damit für inländische Kaufleute und Fabrikanten umherreisenden Persönen,
während des Steuerjahres. 30. 17.
Waaren-Deklarationen, behufs der Entrichtung der Jollgefäle, Strafbarkeit der unrichtigen Ferkigung
derselben. 29. 95.
Waaren= Transporte, Vorschriften rücksichtlich derselben in Beziehung auf die Zollstraßen in den Grenz-
Bezirken. 27.
# Vortälll. , dürfen keine ungestempelte Maaße und Gewichte in Besitz oder Gebrauch nehmen.
83. — verwirken, außer der Polizeistrafe, deren Konfiskation; ebendaselbst.
Wachnkne , in den Städten, in wie weit zu deren Leistung die Bürger auch in den wieder croberten
und neu erworbenen Landeakheilen verpflichtet sind. 29. 93.
Wachterhütten, deren Anlegung innerhalb der Festungs-Rayons. 28. 122. 123. 4126.
Wachtmeister, des stehenden Hecres und der Landwehr, mit Ausschluß der Garden, die gegen felbige
auf Srget und Verlust des Portespees gerichteten Erkenntrisse bedürfen der allerhöchsten Bestätigung
nicht. 27.
Wishscheinse . Jagdscheine.
Wagen, müssen sich auf den Chausseen nach der rechten Seite hin halb ausweichen. 28. 67.
Wagen-Geleise, (Schlitten- Geleise, Schlittenkappen), gleiche, deren Einführung im Abnigreiche
Preutzen. 28. 25. — deögl. in der Provinz Posen. 30. 119. — desgl. in der Provinz Sachsen.
30. 111. — desgl. im ganzen Provinzialverbande der Mark Brandenburg und des Markgrafthums
Niederlausitz, mit Bezug auf die Verordnung vom 14ten März 1805. — 29. 103. — deögl. in der
Provinz Westphalen. 29. 97.
Waisen-Unterstützungsgelder, s. Kinder-Erziehungsgelder.
Waldeck, Fürstenthum, Vereinbarung mit selbigem gegen den Bücher-Nachdruck. 28. 21.
Waldungen, s. Forstfrevel.
Wall-