(No. 1234.) Allerhoͤchste Kabinetsorder vom 13ten Maͤrz 1830., betreffend die Aufhebung
der Geschlechts- Vormundschaft in dem dem Coͤslinschen Regierungsbezirk
uͤberwiesenen Lauenburg- Buͤtowschen Kreise, imgleichen in den eben diesem
Regierungsbezirk einverleibten Westpreußischen Enklaven.
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# finde auf Ihren Bericht vom 18ten Februar d. J. kein Bedenken, die
Verordnung vom 28ten Juni v. J., wegen Aufhebung der Geschlechts-Vor-
mundschafft in einigen Theilen von Westpreußen, auf den ehemals Westpreußischen,
durch die Provinzial-Eintheilung vom 30sten April 1815. dem Cöslinschen
Regierungsbezirk überwiesenen Lauenburg -Bütowschen Kreis, imgleichen auf
die beiden eben diesem Regierungsbezirk dadurch einverleibten Westpreußischen
Enklaven auszudehnen. Sie haben wegen Bekanntmachung und Befolgung
dieser Bestimmungen das Erforderliche zu veranlassen.
Berlin, den 13ten März 1830.
Friedrich Wilhelm.
An
den Staats= und Justizminister Grafen v. Danckelman.
Berichtigung.
Seite 9. der Gesetzsammlung vom Jahre 1830. ist in der Jten Zeile von
unten: 188. statt 138. zu lesen.