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(No. 1470.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 2ten November 1833., die Einfährung bet tevi-
dirten Städteordnung vom 176en März 1831. in der Stadt Kempen,
im Regierungsbezirk Posen, betreffend.
A# Ihren Antrag vom 22sten September c. will Ich der Stadt Kempen
im Großherzogthum Posen dem von derselben gedußerten Wunsche gemäß die
revidirte Städteordnung vom 17ten März 1831., mit Ausschluß des auf die
Provinz Posen nicht anwendbaren zehnten Tirels, verleihen und Sie ermachti-
gen, wegen deren Einführung durch den Ober-Präsidenten der Provinz das
Weitere anzuordnen.
Berlin, den 2ten November 1833.
Friedrich Wilhelm.
An den Staatsminister des Innern und der Polizei Frh. v. Brenn.