Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1833. (24)

— 140 — 
2) Waaken, welche aus dem Gebiet des Kurfürstenthums Hessen im steuer- 
lich freien Verkehr auf der Preußischen Weserstrecke durchgeführt, oder 
welche, umgekehrt, durch das Preußische Gebiet weserwärts mit der Be- 
stimmung zur Ausladung innerhalb des Kurfürstlich= Hessischen Gebiets 
durchgeführt werden, bleiben von der Entrichtung des Weserzolles befreiet. 
C Am Nhein 
wird an Schiffahrtsabgaben erhoben- 
à) ein Rekognitionsgeld von allen beladenen und unbeladencn Fahrzeugen, 
welche die Rheinzollstätten zu Coblenz und Emmerich passiren, nach Maaß- 
gabe der Ladungsfähigkeit der Fahrzeuge, wie diese Abgabe, zu deren Er- 
mäßigung jedoch der Finanzminister in geeigneten Fällen ermächtigt ist, 
aus der Beilage C. zur Erhebungsorolle vom 30sten Oktober 1831. unter 
II. hervorgeht. 
b) der Nheinzoll vom Bruttogewicht der Ladung, und 
zwar zum vollen Satze "ve#n in 
3) abwärts beim Rheinzollamte zu Coblenz, für die P-ilegramnems Venh.Gelde 
Iheinstrecke von Coblenz bis zur Niederländischen#b-. 
Grenze bei Schenkenschanz, 
Für Macht für 
den Centner en Preup. Cer. 
  
  
  
nämlich 
für die Strecke von Coblenz 
bis Coͤln ... . ... 20Ct. 40Dem. —ISgr. SpcPf. 
desgl. von Coͤln 
bis zur Niederlaͤn- 57 00 46 
dischen Grenze .. 36 - 60 -3 „ H56.)T 
4) abwärts, ebendaselbst, von Ladungen, welche über 
allendar nach Nassau gehen 5 50— 5 
Jc) aufwärts, beim Rheinzollamte zu Emmerich, für 
die Iheinstrecke von der Niederländischen Grenze 
bei Schenkenschanz bis Coblenz, 
nämlich 
für die Strecke 
von der Niederb 
Grenze bis Cöln 55 Ct.—Dem.--4Sngr. 6 0% Pf. 
85 
  
desgl. von Coln 
bis Coblenz. 30 70 = .-6.%" 
Bei dem Nheinzollamte zu Coblenz wird eben 
dieser Jollsatz, wofern er vicht schon in Emmerich 
  
  
  
bei
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.