Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1833. (24)

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(No. 1480.) Vertrag zwischen Seiner Masestät dem Könige von Preußen und Seiner Koͤ- 
niglichen Hoheit dem Großherzoge von Sachsen-Weimar-GEisenach, be- 
treffend die Zoll= und Handelsverhältnisse, imgleichen die Besteuerung der 
inneren Erzeugnisse in den Großherzoglichen Aemtern Allstedt und Oldis- 
leben. Vom Zasten Mai 1633. 
N. zwischen Seiner Masestät dem Könige von Preußen und Seiner 
Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Sachsen-Weimar-Eisenach unter dem 
27sten Juni 1823. in Beziehung sowohl auf die Erhebung der Zölle an den 
dußeren Grenzen der Preußischen Monarchie, insofern diese auch den Verbrauch 
der im Preußischen Gebiete eingeschlossenen souverainen Großherzoglichen Aem- 
ter Alstedt und Oldisleben treffen, als über die Besteuerung der inneren Er- 
zeugnisse in jenen Aemtern, und über die Perkehrsverhältnisse zwischen letzte- 
ren und den Königlich-Preußischen Landen ein Vertrag auf die Dauer von 11 
Jahren, welche mit dem 3sten December 1833. ablaufen, geschlossen worden ist; 
das hiedurch begründete Verhältmiß aber nunmehr in Folge der jüngst zum 
Abschlusse gekommenen Verträge, wodurch die Preußischen Provinzen, in wel- 
chen jene Großherzoglich -Sü#chsischen Aemter eingeschlossen sind, und die ande- 
ren Landestheile des Großherzoglichen Gebietes sowohl unter sich als mit ande- 
ren deutschen Ländern in einen Zollverband getreten sind, dem entsprechende 
anderweite Verabredungen nöthig macht; so haben zu diesem Behufe zu Be- 
vollmächtigten ernannt, und zwar: 
Seine Masestät der König von Preußen: 
Allerhöchst-Ihren Geheimen Ober-Finanzrath, Ludwig Bogislaus 
Samuel Kühne, Ritter des Königlich-Preußischen rothen Adler- 
Ordens dritter Klasse mit der Schleise, Commandeur zweiter Klasse 
des Kurfürstlich-Hessischen Haus-Ordens vom goldenen Löwen; und 
Allerhöchst-Ihren (Veheimen Legationsrath Ernst Michaelis, Rit- 
ter des Köuilich-Preußischen rothen Adler-Ordens vierter Klasse, 
Offizier der Königlich-Französischen Ehrenlegion, Commandeur zweiter 
Klasse des Kurfurstlich-Hessischen Haus-Ordens vom goldenen Löwen; und 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach: 
Höchst-Ihren Minisier-Residenten, den Gencral-Masor Ludwig Hein- 
rich von #’Estecq, Ritter des Königlich-Preußischen rothen Adler- 
Ordens zweiter Klasse mit Eichenlaub und des Königlich-Preußischen 
Milikair-Verdienst: Ordens, Commandeur des Großberzoglich-Scüchsi- 
schen Haus-Ordens vom weißen Falken und 
Höchst-Ihren Geheimen Legationsrath und Kammerrath, tokar 
Thon, NRirter des Großherzoglich-Sächsischen Haus-Ordens vom wei- 
ßen
	        
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