Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1833.
VII
Datum
des
Gesetzes ec.
Husgegeben
—-*'’
Berlin.
□
In h a l t.
Nr.
des Gesetzes.
Seite.
1833.
B. Mai.
—
26.
1833.
5. Dezbr.
10. Juni.
2. Juli.
26.
—
5. Dezbr.
10. Juli.
10.
10.
26.
5. Dezbr.
Vertrag zwischen Seiner Mojestaͤt dem Koͤnige von
Preußen und Seiner Durchlaucht dem Fürsten von
Schwarzburg-Rudolstadt, betr. die Jollund
Handelsverhältnisse, imgleichen die Besteucrung
der inneren Erzeugnisse in der Unterherrschaft
des Fürsienthums Schwarzburg-Rudolstadt.
Vertrag zwischen Seiner Majestät dem Könige von
Preußen und Seiner Königlichen Hoheit dem
Großherzoge von Sachsen Weimar Eisenach,
betreffend die Joll= und Handelsverhältnisse,
imgleichen die Besteucrung der inneren Erzeugnisse
in den Großhertoglichen Aemtern Allstede
und Oldisleben.
Verordnung über den Mandaks-, den summaririschen
und den Bagatellprozef.
Vorlaufige Verordnung wegen des Judenwesens
im Großherzogthum Posen.
Allerhöchsic Kabinergorder, betreffend die Aufhebung
des bisherigen Unterschiedes zwischen unehelichen
und ehelichen Kindern, in Rücksicht auf
die gewerblichen Verhältnisse in den ehemals
Schsischen Landestheilen.
Vertrag zwischen Seiner Majestät dem Könige von
Preufien und Seiner Durchlaucht dem Fürsten von
Schwarzburg Sondershausen, betr. die
Joll= u. Handelsverhälrnisse, imgleichen die Besteucrung
der inneren Erzeugnisse in der Uncerherrschaft
des Fürstenthums Schwarzburg-Sondershaufen.
Allerhöchsic Kabinetsorder, die Ausstellung der eichenpässe
betreffend.
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend den Antrag
bes vierten Sächsischen Provinzial-Landtages, wecgen
Modifikation der Vorschrift Art. 2. A. I. der
Verordnung vom 1ten Mai 1927. hinsichtlich
der Wahl der ritterschaftlichen Abgeord-=neten
des Thüringischen Wahlbczirks.
Gesetz, wegen Ausstellung von Papieren, welche
eine Zahlungsverpflichtung an jeden Inhaber
enthalten.
Gesetz, die Aucübung der Fischerei in den kbandestheilen
auf dem linken Rheinnufer betreffend.
Vertrag zwischen Seiner Masestät dem Könige von
Preußen und Seiner Durchlaucht dem Herzoge
von Sachsen Koburg-Gotha, betreffend die
Zoll= und Handelsverhältnisse, imgleichen die Besienerung
der inneren Erzeugnisse in dem Herzoglich-Sachsen-Koburg-Gethaischen
Amte Volkenrode.
21
10
21
11
1479
1480
1126
1136
1411
1481
1137
1438
269-273
27.
37—18
66—72
279-283
281-268