Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1834. (25)

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Gesetz-Sammlung 
fuͤr die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
No. 2.— 
  
  
(No. 1499.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 17ten Dezember 1833.) wegen der Gewerbe- 
Steuer-Freiheit des Hüttenbetriebs, und der Gewerbesteuerpflichtigkeie der 
Ham erwerke. 
A# den Antrag des Staatsministerii vom 28sten August c. bestimme Ich, 
daß die Gewerbesteuer-Freiheit, die Ich in Meiner Order vom 9ten Januar 
1823. nur solchem Hüttenbetriebe, zu welchem nach den Provinzial-Bergordnun= 
gen eine Belehnung der Bergbau-Beherde erforderlich ist, bewilligt habe, vom 
Isten Januar k. J. ab, ohne Ausnahme allem Hüttenbetriebe zustehen soll, inso- 
fern derselbe nicht mit einer Fabrikation von Waaren zum Handel verbunden 
ist, wobei sich auch von selbst versteht, daß solche Fabrikationsstätten, welche, wie 
Glas= und Ziegelhütten, nur mißbräuchlich mit dem Namen Hütten belegt wer- 
den, der Gewerbesteuer unterliegen. Dagegen sind sämmtliche Hammerwerke 
vom sten Januar k. J. an, so weit es noch nicht geschehen ist, der Gewerbe- 
Steuer zu unterwerfen, da die besondere Konzession, die in einigen Landesthei- 
len zur Anlage eines Hammers im Verwaltungswege ertheilt wird, keine Be- 
lehnung aus dem Titel des Bergregals ist und in den einzelnen Provinzen 
keine Verschiedenheit der Besteuerung eines und desselben Fabrikationszweiges 
veranlassen darf. Das Staatsministerium hat diese Order durch die Gesetz- 
Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 17ten Dezember 1833. 
Friedrich Wilhelm. 
An das Staatsministerium. 
  
Nabrgang 1831. (No. 1199—1500.) P (No. 1500.) 
(Ausgegeben zu Berlin den 4een Februar 1834.)
	        
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