Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1835. (26)

Chronologische  Uebersicht

der  in  der  Gesetz-Sammlung  fuͤr  die  Koͤniglichen  Preußischen  Staaten

vom  Jahre  1835.
enthaltenen  Verordnungen.

 

Datum
des

Gesetzes  2c.

Ausgegeben
zu
Berlin.

J  h  a  l  t.

Nr.
des

Stücks.

Nr.
des  Gesetzes.


Seite.

 

1798.
30.  Dezbr.

1831.

13.  Novbr.

14.

16.  Dehbr.

20.

12.

1835.
19.  August.

12.  März.

Febr.

18.  Dezbr.

24.  Jan.

24.

24.

 

 

Auszug  aus  der  Verordnung,  wegen  Verhuͤtung
der  Aufläufe  und  Tumulte,  und  Bestrafung  der
Urheber  und  Theilnehmer.

Freundschafts  Schiffahrts=  und  Zumdelsvertrag
mit  den  vereinigten  Staaten  von  Mexiko.

Allerhöchsie  Kabinetsorder,  wegen  Einführung  P  v
der  Isten  und  U#ten  Klasse  des  Tarifs  für  di
im  Besitze  des  Staats  befindlichen  Fihsalseae
auf  dem  Rhein  und  dessen  Nebenflüssen,  vom  27sten
Ma  129.,  bei  der  Privat-Fähranstalt  zu
Bonn.

Beschluß  der  Deutschen  Bundesversammlung  hinsichtlich
  der  Auslegung  des  Art.  XlI.  der  Deutschen
  Bundesakte,  die  Akten-  vrnsche  an
Deutsche  Juristen-Fakultäten  und  Schôö
penstühle,  zur  Abfassung  des  Endurtheils,  8.
treffend.

Beschluß  ber  Deutschen  Bundesversammlung,  wegen
der  in  Betreff  der  Deutschen  Universitäten
und  anderer  Lehr=  und  Erziehungsaustalten
zu  nehmenden  gemeinsamen  Maaßregeln.

Allerhöchste  Kabinetsorder,  die  Eutschädigungen
betreffend,  welche  bei  landesherrlichen  Lehnen,
  für  die  bei  einer  Regulirung  gutöherrlicher
und  bäucrlicher  Verbältnisse,  Dienstablösung,  Gemeinheitstheilung
  oder  Reluition  von  Grundgerechtigkeiten
  aufgegebenen  Gerechtsame,  das  Lehn
eimpfängt.

Allerhöchste  Kabinetsorder,  betreffend  die  Verzichtleistung
  auf  Bestrafung  in  Injuricnsachen,  und
das  Verfahren  in  solchen  Ingjuriensachen,  in  welchen
  Militairpersonen  oder  Beamte  alg  Beleidiger
oder  Beleidigte  verwickelt  sind.

Allerhöchste  Kabinetsorder,  betreffend  die  Aufhebung
kes  6.  10.  des  Stempelgesetzes  vom  s'ien
März  1822.  und  die  anderweitige  Bestimmung
des  bei  Ausecinandersetzungen  zwischen  mehreren
Erben  von  den  übernommenen  Nachlaßgegenständen
  zu  entrichtenden  Werthstempels.

 

1630
(Aul.)

1585

1576
(mit  Aul.)

1594

1679

1572

1573

 

 

173

21—36

5—7

45

287-293