Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1835. (26)

Chronologische Uebersicht 
der in der Gesetz-Sammlung fuͤr die Koͤniglichen Preußischen Staaten 
vom Jahre 1835. 
enthaltenen Verordnungen. 
  
Datum 
des 
Gesetzes 2c. 
Ausgegeben 
zu 
Berlin. 
J h a l t. 
Nr. 
des 
Stücks. 
Nr. 
des Ge- 
setzes. 
Seite. 
  
1798. 
30. Dezbr. 
1831. 
13. Novbr. 
14. 
16. Dehbr. 
20. 
12. 
1835. 
19. August. 
12. März. 
Febr. 
18. Dezbr. 
24. Jan. 
24. 
24. 
  
  
Auszug aus der Verordnung, wegen Verhuͤtung 
der Aufläufe und Tumulte, und Bestrafung der 
Urheber und Theilnehmer. 
Freundschafts Schiffahrts= und Zumdelsvertrag 
mit den vereinigten Staaten von Mexiko. 
Allerhöchsie Kabinetsorder, wegen Einführung P v 
der Isten und U#ten Klasse des Tarifs für di 
im Besitze des Staats befindlichen Fihsalseae 
auf dem Rhein und dessen Nebenflüssen, vom 27sten 
Ma 129., bei der Privat-Fähranstalt zu 
Bonn. 
Beschluß der Deutschen Bundesversammlung hin- 
sichtlich der Auslegung des Art. XlI. der Deut- 
schen Bundesakte, die Akten- vrnsche an 
Deutsche Juristen-Fakultäten und Schôö 
penstühle, zur Abfassung des Endurtheils, 8. 
treffend. 
Beschluß ber Deutschen Bundesversammlung, wegen 
der in Betreff der Deutschen Universitäten 
und anderer Lehr= und Erziehungsaustalten 
zu nehmenden gemeinsamen Maaßregeln. 
Allerhöchste Kabinetsorder, die Eutschädigungen 
betreffend, welche bei landesherrlichen Leh- 
nen, für die bei einer Regulirung gutöherrlicher 
und bäucrlicher Verbältnisse, Dienstablösung, Ge- 
meinheitstheilung oder Reluition von Grundge- 
rechtigkeiten aufgegebenen Gerechtsame, das Lehn 
eimpfängt. 
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die Verzicht- 
leistung auf Bestrafung in Injuricnsachen, und 
das Verfahren in solchen Ingjuriensachen, in wel- 
chen Militairpersonen oder Beamte alg Beleidiger 
oder Beleidigte verwickelt sind. 
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die Aufhebung 
kes 6. 10. des Stempelgesetzes vom s'ien 
März 1822. und die anderweitige Bestimmung 
des bei Ausecinandersetzungen zwischen mehreren 
Erben von den übernommenen Nachlaßgegen- 
ständen zu entrichtenden Werthstempels. 
  
1630 
(Aul.) 
1585 
1576 
(mit Aul.) 
1594 
1679 
1572 
1573 
  
  
173 
21—36 
5—7 
45 
287-293
	        
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