Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1835. (26)

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1. Es ist ein fixes Contagium und haftet namentlich an der von den kranken Stellen der 
Kopfhaut abgesonderten Flässigkeit. 
2. Die hr kann entweder durch unmictelbare Berührung dieser Seellen, wie z. B. 
beim Zusammenschlafen von Kindern, bei ihrem Zusammenseyn in der Schule, beim Spielen, Bal- 
gen 2c., oder durch Vermittelung eines Trägers des Contagiums, wie z. B. bei dem gemeinschaftli- 
chen Gebrauche von Kämmen, Mützen, kagerstelln namentlich Kopfkissen rc. erfolgen. · 
3. Die Disposition, von dem Contagium affizirt zu werden, ist besonders dem kindlichen 
Alter eigen und wird durch die vorerwähnten Berhältnisse, welche in andern Fällen die Seldsterzeu- 
gung de Grindes veranlassen können, erhöhet. 
6. 77., Um Kinder vor dem Erkranken am bösartigen Kopfgrinde zu schützen, sind 
1. die die Entstehung desselben begünstigenden Verhältnisse (s. S. 76.) soviel als möglich zu 
beseitigen, dle Diät und sonstige Lebensweise angemessen zu reguliren 2c.; 
2. ist jede Gemeinschaft mit dem Contagium und seinen Trägern, wie solche auf eine, oder 
bie andere der ¾ 76. ad 2. erwähnten Weisen leicht erfolgen kann, zu vermeiden. In Anstalten, worin 
viele Kinder beisammen sind, wie z. B. Waisenhäusern, Schulen, Fabriken rtc. ist daher auf Spu- 
ren des bösartigen Kopfgrindes sorgfältig zu vigiliren; damit behaftete Kinder, die namentlich in öf. 
fentlichen Schulen für die Dauer der Krankheit gar nicht zugelassen werden dürfen, sind überhaupt 
von andern entfernt zu halten, mit ciner (allenfalls mit Wachsraffet auf der innern Seite überzoge- 
nen) leinenen Mütze, welche den Ausschlag vollständig decke, zu versehen und baldigst einer ärztlichen 
Behandlung zu unterwerfen, alle mit der krankhaften Absonderung in unmittelbare Berührung gekom- 
menen Kleidungsstücke, namentlich Kopfbedeckungen, Betten und soustige Effekten aber vorschriftsmäßig 
zu reinigen und resp. zu vernichten. 
. 78. Wein eine rasche Heilung des gutartigen Kopfgrindes in der Regel nicht gerathen 
ist, ja, aus einem Vertreiben desselben, namentlich durch äußere Mittel sogar lebensgefährliche Krank- 
beiten, z. B. Hirnentzündung, Wasserkopf, oder Verhärtungen der Gekrösdrusen 2c. hervorgehen kön- 
nen, so ist gegentheils eine zeitige Beseitigung des bösartigen Grindes ungleich weniger bedenklich und 
eine dahin zielende ärztliche Behandlung daher um so mehr einzuleiten, als bei einer langen Dauer 
der Krankheit nicht nur die körperliche, sondern auch die geistige Entwickelung der, den Schulunter- 
richt entbehrenden Kinder meistentheils sehr beeinträchtigt wird. 
Bei dieser Behandlung des bösartigen Grindes ist nun zwar allerdings darauf zu sehen, daß 
alle §. 76. erwähnten Schädlichkeiken in dem Verhalten der Kinder vermieden, diese passend ernährt, 
moͤglichst rein gehalten werden u. s. w.; durch alle diätetischen und arzneilichen Mittel ist jedoch eine 
Heilung des Uebels nicht zu bewirken, wenn nicht auch noch örtlich dagegen auf folgende Weise verfahren 
wird: die den Kopf bedeckenden Schörfe sind mietelst gewöhnlicher (z. B. warmer Hafergrütz-) Brel- 
Umschläge einige Tage hindurch zu erweichen und sobald die Schorfhaube sich hiernach gelöset hat 
(wobei in der Regel auch schon mehrere Haare mit abgehen), so ist an den kranken Stellen jedes ein- 
zelne Haar des Kopfs von Grund aus zu entfernen. Solches ward sonst mittelst einer sogenannten 
Pechhaube, welche man auf den Kopf legte, und sodann mit Gewalt von ihm abriß, bewerkstelligt; 
auf eine weit angemessenere und milderr, wenn gleich etwas langsamere Weise aber gelangt man zu 
dem nämlichen Ziele, wenn man die einzelnen Haare nach und nach, mittelst eines Zängelchens mit 
der Wurzel ausgerupft, oder dieses Ausziehen, welches wegen des losen Sitzes der an ihrer Wurzel 
entarteten Haare nicht eben schmerzhaft ist, mittelst fingerbreiter, stark klebender Pflasterstreifen bewirke, 
welche man in Unterbrechungen von einigen Tagen von einer Stelle zur andern schreitend, dort der 
bkünge nach, neben einander auf die Haut klebt und sodann in einer dem Stande der Haare entgegen- 
gesetzten Ri #tung losreißt. Ist diese Behandlung gleich mühsam, so ist sie beim bösartigen Grinde 
doch erfahrungsgemäß die allein sichere, und es wird dakurch nicht nur die krankhufte Absonderung so- 
fort, ohne sonstigen Nachtheil für den Kranken selbst unterdrückt, sondern auch die Kopfhaut über- 
baupt zu dem normalen Zustande zuruckgeführt, so daß fie fich mit der Zeit sogar in der Regel wie- 
der mit gesundem Haarwuchse bedeckr. 
In Ermangelung eines arztlichen Beistandes kann nun zwar diese (bei dem gutartigen Grinde 
übrigens durchaus nicht anwendbare) Prozedur von den Angehörigen der kranken Kinder selbst, ohne 
Weiteres vorgenommen werden; wo es aber an Gelegenheit, sich ärztlichen Rath zu verschaffen, nicht 
fehlt, wird dessen vorgängige Einholung immer um so mehr gerathen sepn) als auch die mie dem 
Uebel oft verbundenen allgemeinen, namentlich skrophulösen Krantzeies-Zusslle eine ärztliche Berück- 
Echtigung evheischen dürften. 
13. Der
	        
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