Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1835. (26)

90 Sechstes Sachregister. 1831. bis 1835. 
Schreibgebuͤhren, in Mandats- summarischen und Bagatell-Projessen, Antheil an denselben für Be, 
amte; siehe Gebuͤhrentaxe. 
Schriften, siehe Druckschriften und Censur. 
Schriftsteller, siehe Nachtruck. 
chrimm, Stadt, im Posenschen Regierungsbezirke, derselben wird die revidirte Städceordnung vom 
17. März 1831. verliehen. (A. K. O. v. 20. April) 35. 49. 
Schuldmter, Ausschließung von denselben wegen Theilnahme an unerlaubeen Verbindungen. (Bun, 
desbeschluß v. 14. Novbr. 1834. und Allerh. Bekannemach. desselben v. 5. Dez.) 35. 291. — siehe 
auch Verbindungen. 
Schul-Angelegenheiten, städtische, daran können nur solche Magistraksmieglieder Theil nehmen, 
welche sich zur christlichen Religion bekennen. (R. Ste. O. v. 17. März.) 31. 25. — Einholung 
des Gutachtens der Stadt d l in denselben. (R. St. O. v. 17. Maͤrz.) 31. 27. 
Schulanstalten, (Lehranstalten), öffentliche und pridat Verhütung unerlaubter Verbindungen in den- 
selben, in Anwendung des 5. 2. des Bundesbeschlusses vom 20. September 1819. (Bundesbeschluß 
v. 14. Novbr. 1834. und Allerh. Bekanntm. desselben v. 5. Dez.) 35. 293. — siehe auch Privat= 
Schulanstalten, desgl. Schenkungen. 
Schulbesuch, in der Rheinprovinz, Strafverfahren Seitens der Polizei= Verwaltungs-Behörden wegen. 
Versäumung und Vernachlässigung desselben. (A. K. O. v. 20. Juni.) 35. 134. — Anordnungen 
rücksichtlich desselben während der asiatischen Cholera. (Instr. v. 31. Jan.) 32. 47. — desgl. bei 
ansteckenden Krankheiten überhaupt. (Regulativ v. 8. Aug.) 35. 244. 
Schulddokumente, Vermerk der mit denselben vorgenommenen Abzweigungen auf deren Originalen. 
(A. K. O. v. 6. Novbr.) 34. 180. 
Schulden, slehe Pfand= und Hypothekenschulden. — Staats,, siehe Haupt-Verwaltung. — städtische, 
siehe Stadtschulden und Anleihen. 
Schuldenwesen, mehrerer bandgemeinden in den Kreisen der Provinz Schlesien: keobschütz, Ratibor, Cosel 
und Streblen, Anordnungen für dessen definitive Berichtigung. (A. K. O. v. 19. Aug.) 35.184—192. 
Schuldgefangene, in wiefern deren Verhaftung über Ein Jahr verlängert werden darf, in Anwen- 
dung des §. 146. Tit. 24. der Prozeß= Ordnung. (A. K. O. v. 5. Juli.) 32. 176. 
Schuldner, lahlungsunfähige, Rechte deren Gläubiger in Beziehung auf die von erstern zum Nach- 
tbeile der letztern in unredlicher Absiche geschlossenen Verträge. (G. v. 26. Apr.) 35. 53— 56. — 
Verfolgung derselben im summarischen Prozeß, nach der Verordnung vom 1. Juni 1833.) Tit. 2. 
(G. v. 26. April) 35. 56. 
Schuldscheine, öffentlicher Behörden, die dafür bestimmeen Stiche, Platken, Stempel und Formen 
dürfen ohne Erlaubniß nicht gefertigt oder davon Abdrücke verabfolgt werden. (G. v. 6. Juni.) 35. 99. 
Schulen, siehe Schulanstalten und Schulbesuch. 
Schul-Kollegien, Provinzial, Vertretung des Fiskus und öffentlicher Anstalten Seitens derselben, 
bei Gemeinheikstheilungen, Auceinandersetzungen 2c. (V. v. 30. Juni.) 34. 102. 103. 106. — Be- 
stätigung der Auseinandersetzungs-Rezesse und Verträge Seitens derselben. S. 110. f. — deSgl. 
der Ablösungsverträge. S. 111. f. 
Schullehrer find nicht verpflichtet, unbesoldete Stadtämter zu übernehmen. (K. St. O. v. 17. März) 
31. 31. — bedürfen zur Annahme solcher Aemter der Erlaubniß ihrer vorgesetzten Dienftbehörde und 
der Regierung; ebendas. — diese Erlaubniß kann im Interesse des Dienstes auch wieder zurückgenommen 
werden; ebendas. — binsichtlich deren persönlicher Befreiung von Käddtischen Gemeine-kasten sind die 
bestehenden Verordnungen anzuwenden. (N. St. D. v. 17. März.) 31.16.— siehe euch Gemeinde-Abgaben. 
Schulzen, siehe Dorfschulzen. 
Schußwaffen, deren Gebreuch Seitens des Militairs bei Stillung von Aufläufen und Wiederher- 
stellung der öffentlichen Ordnung. (V. v. 17. Aug.) 35. 171. — in wie weit die Grenz-Aufsichtsbe- 
amten bei Ausübung ihres Dienstes von denselben Gebrauch machen dürfen. (G. v. 28. Juni) 
34. 83. F. Schuß-
	        
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