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so wie über den Betrag der Einnahmen und der Unterhaltungs= und Wie-
derherstellungs-Kosten (einschließlich landüblicher Zinsen von dem Anlage-Kapital)
eine vorläusige Ermittelung zu veranlassen, und über das Ergebnit an den Mi-
nister der Finanzen und des Handels zu berichten, welcher, wenn die Rechtmä-
guortt de Abgabenerhebung nicht anerkannt werden kann, deren Einstellung zu
verfügen hat. ·
Wird die Rechtmaͤßigkeit der Hebung anerkannt, jedoch Behufs der Er-
maͤßigung eine Revision der Abgabe noͤthig gefunden, so sind die Einnahmen in
den sechs Jahren von 1826. bis 1832. und die in diesem Zeitraum entstandenen
Hebungskosten, so wie der jaͤhrliche Durchschnittsbetrag der Unterhaltungs- und
Wiederherstellungs-Kosten (einschließlich der gedachten Zinsen) unter Zuziehung
zweier Sachverständigen, von denen die Regierung den einen, und der Berech-
tigte den andern wähle, näher festzusiellen.
Befindet sich die Kommunikations-Anstalt im Zuge einer Chaussee, und
war die Chaussee schon im Jahre 1829. vollendet oder auch u# anbengen
wird der Ertrag der Abgabe nach dem Durchschnitt der sechs Jahre von 1823.
bis 1828., sonst aber nach dem Durchschnite der letzten sechs Jahre vor dem
Jahre, worin der Chaussecbau begonnen hat, bestimmt.
4. 4.
Die ausgenommenen PVerhandlungen sind, nachdem der Berechtigte dar-
über gehört worden, dem Minister der Finanzen und des Handels einzureichen,
welcher zunädchst ein Gutachten der Ober-Baudeputation erfordern und die etwa
noch nöthigen Aufklärungen veranlassen wird.
Die, so vervollstaͤndigten Verhandlungen sind der Regierung zum Gut-
achten darüber zuzufertigen:
ob und in welchem Betrage die Abgabe im Ganzen zu er-
mäßigen sey.
Dieses Gutachten wird dem Berechtigten zu seiner binnen drei Monaten,
vom Tage der erfolgten Zustellung an gerechnet, abzugebenden Erklckrung mitge-
theilt und mit derselben, sonst aber nach Ablauf der Frist, zur definitiven Be-
schlußnahme wieder eingereicht.
Nach Maakgabe der festgesetzten Ermätzigung werden die Tarifsatze an-
derweitig regulirt, der Emwurf dazu wird von der Regierung angefertigt und
Uns von dem Minister der Finanzen und des Handels zur Bestärigung vorge-
legt. Die Bestätigung erfolgt mit dem Vorbehalt einer Revision, welche von
zehn zu zehn Jahren Stalt finden kann, um den Betrag der Abgabe mit den
Feftrrüchen Unterhaltungs= und Wiederherstellungs-Kosten in Uebereinstimmung
zu erhalten.
Ist der Berechtigte für die Ermäßigung der Abgabe nicht entschddigt
worden, so steht demselben auch seinerseits frei, in Fristen von zehn gehn
#Mhren