Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1838. (29)

— 377 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
No. 26. ——1 
  
  
(No. 1914.) Verordnung wegen der Rechtsmittel in fiskalischen Untersuchungen wegen 
Steuer= und ähnlicher Vergehen. Vom 11. Juni 1838. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Konig von 
Preußen 2c. 2c. 
verordnen zur Vereinfachung der Rechtsmitktel und des Instanzenzugcs, und zur 
Erhaltung der Einheit der Grundsätze in den Untersuchungen wegen Vergehen 
wider die Dorschriften über die Entrichtung und Erhebung öffentlicher Abgaben 
und Gefälle für diejenigen Provinzen Unserer Monarchie, in welchen die allge- 
meine Gerichtsordnung Kraft hat, auf den Antrag Unseres Staatsministeriums 
und nach erfordertem Gutachten einer, aus Mitgliedern des Staatsrathes ernann- 
ten Kommission, wie folgt: 
. 1. 
Gegen Erkenntnisse in fiskalischen Lusschungaeh wegen Vergehen wider 
die Vorschriften über die Entrichtung und Erhebung öffentlicher Abgaben und 
Gefüälle, als: Steuern, Zölle, Postgesälle, Kommunikations-Abgaben 2c. soll künf- 
tig das Rechtsmittel der Appellation nach den für den ordemtlichen Civilprozeß 
geltenden Vorschristen, jedoch ohne Unterschied der Höhe der Strase Statt 
finden, und der zur Verwaltung der Abgaben oder Gefälle bestellten Behörde 
und dem Angeschuldigten gleichmäßig zustehen. 
6 2. 
In gleicher Weise soll gegen Entscheidungen zweiter Instanz das Rechts- 
mittel der Revision oder das der Nichtigkeitsbeschwerde nach Maaßgabe der 
(Verordnung vom 14. Dezember 1833. eintreten und die Bestimmung im F. 2. 
dieser Verordnung wegen Zulässigkeit der Revision bei einem, nicht in Gelde 
abzuschätzenden Gegenstande auf diesenigen Faälle Anwendung finden, in denen 
über eine unmiteelbar und nicht subsidiarisch zu verhängende Freiheitsstrase oder 
über die Untersagung des Gewerbes zu erkennen ist. 
4. 3. 
Die Fristen zur Einlegung der Rechtsmittel (8. 1. und 2.) richten sich 
nach den fuͤr den ordentlichen Civilprozeß bestehenden Vorschriften. 
(No. 1914 -1013.) Jahrgang 1636. KII 8. 4. 
(Ausgegeben zu Berlin den 14. August 1838.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.