Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1840. (31)

Siebentes Sachregister. 1836. bis 1840. 127 
Zuͤchtigung, körperliche, wegen Aufrubrs und Tumults. (V. v. 30. Septbr.) 36. 301. 302. — darf 
gegen beurlaubte Ersatzmannschaften, zur Reserve Beurlaubte und gegen die zur Landwehr und zum 
Train gehörigen Personen nur dann erkannt, oder in den Strafanstalten im Wege der Disziplin an 
ihnen vollzogen werden, wenn sie in die zweite Klasse des Soldatenstandes versetzt worden sind. 
(A. K. O. v. 11. April) 39. 205. 
Zucker, raffinirter, (und Lumpenzucker) aus den Niederlanden, Ermäßigung des Eingangszolls für 
dens. (A. K. O. v. 10. April) 39. 124. — (desgl. v. 24. Okebr.) 39. 277. 
Zackerfäbrikarion aus Runkelrüben, 1. letz. 
ünfte. deren unbewegliche Gücer und Gerechtigkeiten aus freier Hand zu veräußern, werden die 
gierungen nachzugeben ermächtigt. (A. K. O. v. 12. Juni) 38. 370. 
uwendungen, letztwillige, siehe Schenkungen. 
wangs= und Bannrechte, in der Provinz Posen, Enescheidungs= und Rekursverfahren, wenn 
über die Rechtmäßigkeit des Titels oder über den Umfang eines solchen Zweifel entstehen, in Gefolge 
des Gesetzes v. 13. Mai 1833. (V. v. 4. Mai) 39. 206. — siehe auch Mahlzwang. 
Zweikämp e, (Duelle), und Herausforderungen zu denselben, deren Untersuchung und Bestrafung bei 
beurlaubten Landwehroff#zieren. (Deklar. v. 5. Oktbr.) 39. 328. — die Untersuchung wird von den 
kompetenten Civilgerichten geführt, die Strafe aber von den Kriegsgerichten nach den Vorschriften 
des 20 sten Titels Thl. II. des A. L. R. bestimmt. S. 328. 
Zweithalerstücke, siehe Doppelthaler. 
  
II. 
Personal Register. 
Alvensleben, von, Graf, Staats= und Finanzminister, demselben werden die Verwalkungen für 
Handel, Fabrikation und Bauwesen und für das Chausseebanwesen übertragen, in dessen Ministerium 
sie besondere Abeheilungen bilden. (A. K. O. v. 4. April) 37. 40. 
Arnim, von, Graf, auf Boitzenburg, als Theilnehmer an der Kollektivstimme der Besitzer adeliger 
Masorate und Fideikommisse in der Kurmark, alternirend mit dem Grafen v. Hardenberg-Revent- 
low. (A. K. O. v. 22. Juni) 39. 226. 
Asseburg, von der, Freiherr, demselden ist für das aus den Falkenstein-Meisdorfschen Gütern gebildete 
Familien-Fideikommiß ein Theilnahmerecht an der für die Besitzer größerer Familien-Fideikommisse 
gestifteten Kollekeivstimme auf dem Sächsischen Provinzial-Landtage verliehen, die er einsiweilen 
allein führt. (A. K. O. v. 22. Juni) 39. 227. 
erger, von, Geheimer Ober-Finanzrath, wird zum vierten Mitgliede der Hauptverwaltung der 
Staatsschulden ernannt. (A. K. O. v. 27. März) 37. 70. 
Buck, Direktor des Königl. Leihames zu Berlin, wird Mitglied des Kuratoriums der Sciftung zur 
Unterstützung unverheiratheter Töchter von Beamten und Offizieren. (Statut vom 19. Mai) 
40. 189. 
Hardenberg-Reventlow, von, Graf, als Theilnehmer an der Kollektiostimme der Besitzer abeliger 
Majorate und Fideikommisse in der Kurmark, alternirend mit dem Grafen v. Arnim auf Beoitzen- 
burg. (A. K. O. v. 22. Juni) 39. 226. 
Hollmann, Sctaderath, in Berlin, wird Mitglied des Kuratoriums der Stifrung zur Unterstützung 
unverheiratheter Töchier von Beamten und Offizieren. (Statut vom 19. Mai) 40. 189. g 
amptz,
	        
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