Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1840. (31)

Chronologische iibersicht des Jahrganges 1840. 
  
Datum 
des 
Gesetzes c 
Ausgegeben 
#u 
Berlin. 
In h a l t. 
Nr. 
des 
Stücks. 
Nr. 
des Ge- 
setzes. 
  
1840. 
4. Juli. 
4. 
4. — 
6. — 
19. 
"— 
12. 
9. Septbr. 
August. 
15. 
. Septbr. 
18. Juli. 
29. Oktbr. 
20. Okebr. 
21. Oktbr. 
21. Oktbr. 
  
1840. 
15. August. 
3. August. 
22. Septbr. 
22. Septbr. 
22. Septbr. 
  
Gesetz, wegen Ablösung der Reallasten in den 
vormals Nassauischen Landestheilen und 
in der Stade Weslar mie Gebiet. 
Gesetz, zum Schute der Waarenbezeichnungen. 
Gesetz, betreffend die Befugniß zum Übersetzen vom 
linken zum rechten Rheinufer. 
Ministerial-Bekanntmachung, wegen einer mit der 
freien Hansestadt Bremen getroffenen Uber- 
einkunft hinsichtlich gegenseitiger Verkehrs- 
erleichterungen. 
Revidirrte Taxordnung für die zu dem landschaft= 
lichen Kreditverein im Großherzogthum Po 
sen gehörigen Gücer. 
Allerhöchste Kabineksorder, die Bestät'gung einer 
Stiftung zur Unterstützung armer, unver- 
heiratheter Töchter von Beamten und Offi- 
zieren betreffend. 
Allerhöchste Deklaration, über die Auslegung des 
+# 691. Ticel 18. Thl. I. des Allgemeinen Land- 
achte die Form der Erbzinsverträge be- 
treffend 
Allerhöchssie Kabineksorder, die revidirte Tarord- 
nung für die zu dem landschaftlichen Kre- 
ditvereine im Großberzogehum Posen gehöri- 
gen Güter vom 6. Juli 1840. bekreffend. 
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend das rechtliche 
Verhältniß der Schlesischen Pfandbriefe zu 
den hierzu besonders ausgefertigten Zinsresog- 
nitionen. 
Allerhöchste Kabinetsorder, daos abgeänderte Verfah= 
ren zur Herbeischaffung aufgekündigter 
Schlesischer Pfandbriefe betreffend. 
Tarif, nach welchem das Damm= und Brücken- 
geld und das Brücken= Aufzugsgeld in der 
Stadt Wollin zu erheben ist. 
Ministerial= Erklärung (und Bekanntmachung vom 
8. Oktbr. 1840.), über die mit dem Fürstenthum 
Schwarzburg-Rudolstadt getroffene Uber- 
einkunft, wegen der gegenseitigen Gerichtsbar 
keitsverhältnisse. 
Ministerial -Erklärung (und Bekannemachung vom 
27. eju.), über die mit dem Herzogthume An- 
halt-Bernburg getroffene Übereinkunst, wegen 
gegenseitiger Gerichtsbarkeitsverhältnisse. 
Allerhöchste Kabineksorder, die Ernennung des Ober- 
präsidenten und bisherigen Wirklichen Geheimen 
Raths von Schön zum Sctaatsminister betreffend. 
  
2109. 
2110. 
2112. 
2103. 
2120. 
(Anl.) 
2108. 
2111. 
2113. 
2116. 
2114. 
2118. 
  
263204. 
26. 
263. 
230. 
235-238 
232. 
239-240. 
250.200 
i 
 
	        
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