Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1843. (34)

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(Nr. 2335.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 3. März 1843. wegen Herabsetzung des Durch- 
gangs-Zolles von dem auf der Weichsel und dem Niemen transitirenden 
Getreide. 
A. Ihren Bericht vom 22. v. M. bestimme Ich: daß bis zu anderweiter 
Regulirung der Durchgangs-Zollsähe von den auf der Weichsel und dem Nie- 
men ein= und durch die Hafen von Danzig, Mllau oder Memel ausgehenden 
Getreidearten und Hülsenfrüchten, an Durchgangs-Zoll einstweilen nur erhoben 
werde: 
1) für Roggen, Gerste und Hafer, auf der Weichsel oder dem Niemen ein- 
gehend und durch die Hä#fen von Danzig oder Memel, auch durch Elbing 
oder Königsberg über Pillau ausgehend, vom Preußischen Scheffel Sgr. 
2) für Weizen und andere unter Nr. 1. nicht genannte Getreide- 
Arten, desgleichen für Bohnen, Erbsen, Linsen, Wicken und an- 
dere Hülsenfrüchte, auf denselben Strömen ein= und über die 
vorgenannten Häsen ausgehend, vom Preußischen Schessel . 2 Sgr. 
Sie haben diesen, Meinen Befehl durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen. 
Berlin, den 3. März 1843. 
Friedrich Wilhelm. 
An den Staats= und Finanzminister v. Bodelschwingh. 
(Nr. 2333.) ad
	        
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