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seits, und Hannover und Oldenburg andererseits, betreffend die
steuerlichen Verhaͤltnisse verschiedener Herzoglich Braunschweigischer
Landestheile, vom 16. Dezember 1841.,
und
zwischen Preußen, — fuͤr sich und in Vertretung der saͤmmtlichen
uͤbrigen Mitglieder des Zoll- und Handelsvereins, — Hannover,
Oldenburg und Braunschweig, betreffend die Erneuerung des unter
dem 1. November 1837. abgeschlossenen Vertrages wegen Beför-
derung der gegenseitigen Verkehrs-Verhältnisse, vom 17x. Dezember
1841.,
imgleichen der unter Nr. 2226. der Gesetz-Sammlung bekannt gemachten
Uebereinkunft zwischen Preußen und Hannover, betreffend die Er-
neuerung der Uebereinkunft vom 1. November 1837. wegen der
gleichen Besteuerung innerer Erzeugnisse in den dem Zollvereine
Preußens und der mit diesem zu einem gemeinsamen Soll= und
Handelsspsteme verbundenen Staaten angeschlossenen Hannoverischen
Landestheilen, vom 17. Dezember 1841.,
ist um Einverständnisse sämmtlicher kontrahirender Theile auf die Dauer des
Jahres 1843. ausgedehnt worden.
Berlin, den 27. Dezember 1842.
Ministerium der auswärtigen Angelegenbeiten.
Frh. v. Bülow.
Berichtigung.
In dem Seite 167. ff. der Gesetz-Sammlung von 1841. als Anlage des
Handelsvertrages mit der Pforte vom 4 Oktober 1840. abgedruckten Tarife ist
1) Seite 175. in der letzten Spalte Zeile 4. von oben statt „618“ zu
lesen: 648.,
2) Seite 177. in der letzten Spalte Zeile 2. von unten statt „I726“ zu
lesen: 1728.,
3) Seite 201. in der letzten Spalte Zeile 10. von unten statt „7000“ zu
lesen: 7500.