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Wahl der Mitglieder der Deputation ist sofort nach Emanation des gegenwaͤr-
tigen Reglements durch den Direktor zu veranlassen.
S. 115.
Nach beendigter Wahl und Bestatigung der Deputationsmitglieder muß
nach Maaßgabe des §s. 64. unverzüglich die Regulirung des Etats erfolgen, und
dabei gleichzeitig bestimmt werden, ob und event. welche Kaution der Sozietäts-
Rendamt bestellen soll.
S. 11.
Nach Emanation des neuen Reglements hat der Direktor unter Beach-
tung des §. 18. alsbald die Bildung der Abschätzungskommissionen zu veran-
lassen, dieselben mit Instruktionen zu versehen und darauf zu halten, daß die
Abschatzungsverhandlungen in kürzester Frist Behufs Anfertigung der Ortslager-
bücher der Direktion zur Revision eingereicht werden.
S. 117.
Die erste Anfertigung der Ortslagerbücher und des Hauptlagerbuchs soll
auf Kosten der Sozietätskasse erfolgen und dem Direktor überlassen werden,
dieses Geschäft für den ganzen Sozietätsbezirk, jedoch unter eigener Verant-
wortlichkeit, einem zuverlassigen und mit dieser Arbeit vertrauten Manne gegen
eine zu bestimmende angemessene Entschddigung zu übertragen.
S. 118.
Die Kosten, welche im Lause des Jahres 1843. Behufs Ausführung
dieses Reglements an Remunerationen, Büreau= und Druckkosten, so wie an
andern der Sozietät zur Last fallenden Ausgaben auflaufen, dürfen aus dem
vorhandenen Aktivkapitalvermögen, welches gemäß §s. 112. dem eisernen Fonds
zugeschlagen wird, vorschußweise bestritten werden; die Wiedererstattung dieser
Vorschüsse durch die Interessenten geschieht erst bei dem nächsten nach Maaß-
gabe des neuen Reglements erfolgenden Ausschreiben.
So geschehen Berlin, den 27. März 1843.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
Graf v. Arnim.