Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1843. (34)

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Nachtrag 
zu dem Statme der Ober-Schlesischen Eisenbahn-Gesellschaft, im Betreff 
der Verausgabung von 370,300 Rthlr. Prioritäts-Aktien. 
  
8. 1. 
Der laut 8. 4. des Statutes fuͤr die Ausfuͤhrung der Eisenbahn von 
Breslau nach Oppeln festgesetzte Gesellschaftsfonds von 1,470,000 Rthlr. wird 
um die Summe von 330,000 Rthlr., mithin bis auf den Gesammtbetrag von 
1,800,000 Rehlr. erhöht. Da von den ursprünglich kreirten Aktien (Stamm- 
Aktien) nur 14,20? Stäöck, also 1,429,700 Rehlr. realistrt worden sind, so er- 
giebt sich ein an dem Gesellschaftsfonds fehlender Betrag von 370,300 Eh. 
welcher durch Ausgabe von 3703 Stück Prioritäts-Aktien, jede zu 100 Rehlr., 
unter den nachfolgenden Bedingungen aufgebracht werden soll. 
5. 2. 
Die Prioriräts-Aktien werden in sortlaufenden Nummern von 1 bis 3703 
gegen sofortige Einzahlung ihres vollen Nennwerth-Betrages, nach dem Litt. A. 
anliegenden Schema, auf weißem Papiere mit schwarzem Drucke, ausgegeben, 
und erhalten Zinskoupons nach dem beigefügten Schema Litt B., auf weißem 
Papiere mit schwarzem Drucke, auf 10 Jahre. 
Die Prioructs-Aktien, so wie Koupons werden von zwei Mitgliedern 
des Verwaltungs-Rathes und dem Haupt-Rendanten unterzeichnet, und auf der 
Rückseite der Akrien wird dieser Nachtrag abgedruckt. 
8. 3. 
Die Prioritaͤts-Aktien werden mit 4 Prozent jaͤhrlich verzinset und die 
Zinsen in halbjaͤhrlichen Terminen am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres 
in Breslau gezahlt. 
An den Dividenden nehmen diese Prioritaͤts-Aktien keinen Antheil. Da- 
en haben sie fuͤr Kapital und Zinsen das Vorzugstecht vor den Stamm- 
ien nebst deren Zinsen und Dividenden. Zinsen von Prioritäts-Aktien, deren 
Erhebung innerhalb vier Jahren von dem in dem betreffenden Koupon bezeich- 
neten Zahlungstage nicht geschehen ist, verfallen zum WVortheile der Gesellschaft. 
ge 
A 
h. 4. 
Die Prioritaͤts-Aktien unterliegen der Amortisation, wofu alljährlich die 
Summe von 1800 Rchlr. unter Zuschlag der durch die eingelösten Prioritäts= 
Aktien ersparten Zinsen aus dem Ertrage des Eisenbahn-Unternehmens verwen- 
det wird. 
Die Zurückzahlung der zu amortistrenden Aktien erfolgt am 1. Juli jeden 
Jahres, zuerst im Jahre 1845. 
.(Jr. 2350.) 277 Es
	        
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