Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1843. (34)

— 220 — 
Daß vorstehendes Katasier von den Gebäuden des Dorfes N. N. im Kreise N. N. in drei 
gleichlautkenden Ausfertigungen gehörig übergeben worden, und daß die darin verzeichneten 
Gebäude vom 1. Januar 18 ab, bei der Magdeburgischen Land-Feuersozietät überhaupt 
zu Thalern assekurirt, die auszuschreibenden Beiträge jedoch von über- 
haupt Tbalern zu leisten sind, solches wird bierdurch attestirt. 
N. N. den ten 18 
Der Feuersozietäkts-Direktor 
des N. N. Kreises. 
(L. S.) 
J. N.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.