Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1843. (34)

Anlage A. 
Jahrgang 1843. 
Des Ausstellungsamtes Halte 
Manifest 
für den Schiffer Heinr. Schepers aus Haren, zur Fahrt von Halte nach 
N. N. mit dem ihm zugehbrigen Schiffe Nr. 36. zu 814 Last ladungsfsahig, 
besetzt mit drei Mann, einschließlich des Jagers mit einem Pferde. 
Bemerkungen. 
1) Jedes Manisest muß die Ladung des Schiffes vollständig enthalten und 
mit den Frachtbriefen, welche jederzeit mit demselben zu produziren sind, 
übereinstimmen. 
Jede Ab= oder Zuladung muß am Ab= oder Zuladungsorte im Mani- 
sest bemerkt, nach Unterschied nachgetragen werden. 
Gedruckte Formulare zu den Manifesten sollen an allen Abfertigungs- 
Orten vorräthig gehalten, und den Schiffern gegen eine billige Vergü- 
tung geliefert werden. — Die Ausfüllung der Rubriken 1. 2. 3. 4. 5. 
6. 7. 9. zu besorgen ist Sache des Schiffers. — Die Rubriken 8S. 10. 
11. 12. 13. — letztere soweit solche vorkommen — werden von den be- 
tressenden Behörden ausgefüllt. 
4) Die Unterzeichnung des Ausstellungsamtes am Einladungsorte geschieht 
unentgeldlich, auf den Grund sich verschaffter Ueberzeugung, daß wirklich 
die angegebenen Gegenstände nach Quantitt und Qualität geladen sind. 
5) Besteht das Manifest aus mehr als einem Bogen, so muß es paginire, 
geheftet und der Faden mit dem öffentlichen Siegel des Ausstellungs- 
Amtes angesiegelt senn. Der Schiffer wird wohl thun, sich jedesmal 
noch mit einem gegen billige Abschreibungsgebühren vom Ausstellungs= 
Amte zu liefernden Duplikate des Manifestes zu versehen. 
Die eigenhändige Unterschrift des Schiffers unter dem Manifest macht 
ihn für die Wahrheit und Vollständigkeit der darin enthaltenen Anga- 
ben verantwortlich. 
7) Gegenwärtiges Manifest wird zu N. N. abgegeben und daselbst vor- 
schriftsmäßig aufbewahrt. 
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(Nr. 2336.)
	        
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