Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1843. (34)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Nr. 34. —— 
  
  
(Nr. 2400.) Konzessions= und Bestätigungsurkunde für die Niederschlesisch= Märkische 
Eisenbahngesellschaff. Vom 27. November 1843. 
MWir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Känig von 
Hreußen rc. 2c. 
Nachdem Behufs der Herstellung einer Eisenbahnverbindung zwischen Berlin 
und Breslau unter der Benennung: 
„Niederschlesisch-Mrkische Eisenbahngesellschaft“ 
eine Aktiengesellschaft für den Bau und Betrieb einer Eisenbahn, welche sich an 
die Berlin-Frankfurter Bahn anschließt und über Liegnitz nach Breslau führt, 
mit einem vorlaufig auf acht Millionen Thaler festgesetzten Grundkapitale gebil- 
det, dabei zugleich auch Behufs der Eisenbahnverbindung zwischen Breslau und 
Dresden die Anlage einer Anschlußbahn nach Görlitz in das Unternehmen mit- 
inbegriffen und zu diesem Zwecke die Erhöhung des Grundkapitals um sernere 
zwei Millionen Thaler vorbehalten worden ist, wollen Wir sowohl zur Ausfüh- 
rung der vorbezeichneten, an die Berlin-Frankfurter Bahn sich anschließenden Eisen- 
bahn über Liegnitz nach Breslau, als auch zur Anlage der erwähnten Anschluß- 
bahn nach Görlitz, so wie zu deren weiterer Fortsetzung nach der Königlich 
ScIchsischen Landesgrenze, mit Rücksicht auf den unterm 24. Juli d. J. mit 
der Königlich Süchsischen Regierung abgeschlossenen Vertrag wegen Herstellung 
einer Eisenbahnverbindung von Breslau nach Dresden, hiermit Unsere landes- 
herrliche Genehmigung ertheilen. 
Auch wollen Wir ferner das Statut der Eingangs gedachten „Nieder= 
schlesisch-Mrkischen Eisenbahngesellschaft“, wie solches mit Rücksicht auf die 
Seitens Unseres Finanzministers gepflogenen TVerhandlungen, auf Grund der in 
der General-Versammlung am 3., 4. und 5. August d. J. nach Inhalt der Uns 
vorgelegten gerichtlichen Protokolle gefaßten Beschlüsse in der Anlage festgestell 
worden ist, hierdurch mit der Maaßgabe zu §. 68.: 
Jahrgang 1843. (Nr. 2900.) 50 daß 
(Ausgegeben zu Berlin den 20. Dezember 1843.)
	        
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