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General-Versammlung und nöthigenfalls noch im Wege Rechtens erledigt
werden.
55.
Gemischte Konserenzen.
Im Falle einer Meinungs-Verschiedenheit zwischen dem Verwaltungsrathe
und der Direktion über die s. 53. ad 1. 2. 3. und 6. verzeichneten Gegenstände
ist die Direktion, Falls dieselbe sich der Entscheidung des Verwaltungsraths
nicht konsormiren will, berechtigt, eine gemischte Konferenz zu verlangen, in
weicher die streitige Frage von sämmtlichen anwesenden Mitgliedern des Verwaltungsraths
und der Direktion nach Stimmenmehrheit entschieden wird. Den
Vorsitz in der gemischten Konferenz führt der Vorsitzende des Verwaltungsraths,
dessen Votum auch bei Stimmengleichheit den Ausschlag giebt.
Zur Gültigkeit eines Beschlusses einer gemischten Konferenz ist nöthig,
daß sowohl die Mitglieder des Verwaltungsraths als der Direktion jede für
sich, wenigstens in beschlußfdhiger Zahl (s. 32. und 63.) ihre Stimmen abgegeben
haben.
In gleicher Weise wird in gemischter Konferenz über diejenigen Gegenstände
berathen und beschlossen, welche nach §s. 3. 7. und 8. der gemeinsamen
Bestimmung der Gesellschafts-Vorstände anheimgegeben sind.
S. 36.
Remuneration.
Die Mieglieder den Verwaltungsraths erhalten außer ihren baaren Auslagen
und außer etwanigen Reise-Dickten in Auftragsfallen, deren Festsetzung
von dem Kogegio erfolgt, keine Remuneration.
E. Von der Direktion.
§S. 57.
Zusammensetzung.
Die Direktion der Gesellschaft hat in Berlin ihren Sitz und wird durch
sieben Mitglieder gebildet. Eins dieser Mitglieder wird vom Staate ernannt,
dem es zugleich vorbehalten bleibt, für Behinderungsfälle einen Stellvertreter zu
bestellen. Zur Wertretung der sechs übrigen Direktions-Mitglieder im gleichen
Falle wählt die Gesellschaft vier Stellvertreter. Die Art der Wahl ist im
# 45. bestimmt.
Für den Fall der Vereinigung der Berlin-Frankfurter mit der Niederschlesisch-Märkischen
Eisenbahn-Gesellschaft wird die Zahl der Direktions-Mitglieder,
einschließlich des vom Scaate zu ernennenden Mitgliedes, auf acht und
die der Stellvertreter auf vier festgesetzt.
Um diesen Fall vorzubereiken, soll es mit der ersten Wahl so gehalken
werden.
Es