Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1843. (34)

erechnet, nicht 
die Beamten 
— 
zum Vortheil eines f 
Zinskoupons und Diridendenscheine, welche 
zelt ab 
der Gesellschaft zu bildenden Pensions= und Unterstützungsfonds. 
27. des Statuts. 
halb vier Jahren, von der Perfall 
erhoben werden, verfallen 
. 
inner 
— 402 — 
Schema der Diridendenscheine. 
Erster Dididendenschein 
zur 
Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn. 
Irhater dieses empfängt diejenige Dividende, welche für das Kalenderjahr 18. 
öffentlich bekannt gemacht werden wird. 
Berlin, den ten 184 
Die Direktion der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn= 
Gesellschaft. 
Stem- 
pel. 
Eingetragen im Dividendenregister Nr. 
  
Staats-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.