Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1843. (34)

Sachregister. 
Appellation, (Appellations-Instanz, Rechtsmittel) 
Zulässigkeit ders. nach dem Gesammtbetrage der For- 
derungen oder Leistungen der mehreren Sureltgenossen, 
mit Anwendung des 6. 14 u. Tit. 14. Thl. I. der 
A. G. O. (V. v. 21. Juli 43. F. 10.) 299. f. — 
der §F. 3. Nr. 1. u. 2. Tit. 13. Thl. I. der A. G. O. 
wird rücksichtlich ders. aufgehoben, in so weit solcher 
der V. v. 21. Juli 43. wegen Ermittelung des Werths 
der streitigen Gegenstände in Civilprozessen entgegen- 
steht. (das. §. 11.) 300. — Insinuation der in ders. 
abgefaßten Erkenntnisse durch diejenige Behörde, bei 
welcher das Rechtsmittel anzubringen ist. (V. v. 
21. Juli 43. §. 2.) 294. — abschriftliche Mittheilung 
ders. an die Mandatarien durch den Aoppellations. 
richter unmittelbar. (ebendas. §. 2.) 291. — gegen 
Entscheidungen der Kreis-Jagdtheilungskemmissionen. 
(V. V. v. 7. März 43. 90. 23. u. 29.) 121. 137. — 
Partelen ohne Theilnehmungsrechte oder deren Man- 
datarien können in ders. Reise,, Zehrungs, und Ver- 
säumnißkosten in Anspruch nehmen. (ebendas. 9 46.) 
123. s. 140. — gegen die Erkenntnisse der Friedens- 
gerichte in der Nheioprovinz. (V. v. 11. Mai 43. 
6% 1. 3. u. 10.) 181. 182. 
Arbeit, angemessene und von der Obrigkeit denjenigen 
angewiesen, welche aus öffentlichen Armenfonds Un- 
terstützung empfangen, Strafverfahren wegen deren 
Berweigerung. (G. v. 6. Jan. 43. H. 6.) 20. 
Arbeitsscheue, (Mühiggänger) den Armenfonds zur 
Last fallend, deren Bestrafung. (G. v. 6. Jan. 33.) 
19. 20. — mit Gesängniß bis zu sechs Wochen. 
(ebendas. §. 6.) 19. — Verschärfung der Strafse bel 
Rückfällen und Einsperrung ders in Korrektionsanstal= 
ten. (ebendas. 99#. 6. V. 9.) 20. 
Arme, (verarmte) diesseitige Unterthanen im Aus- 
lande, Fürsorge für dieselben bei deren Übernahme. 
(G. v. Jl. Dezbr. 42. 4 12.) 16. — arbeltsscheue, 
aus öffentlichen Armensonds Uncerstützungen empfan- 
gend, Straf#erfahren gegen dies. (G. v. 6. Jan. 
43. . 6.) 20. — siehe ferner Armenpflege. 
Armenabgaben, deren exekurtvische Beitrelbung in 
der Rheinprovinz. (V. v. 24. Novbr. 43. 9. 1 
r. 6.) 352. 
Armenpflege, Verpflichtung zu derselben. (G. v. 
31. Dezbr. 42.) 8— 14. — Verpflichtungen der ört" 
lichen Armenverbände, der Gemeinden, zu derf. 
(ebendas. 96. 1— 4.) 38. — desgl. der Gutsherrschaf, 
ten, Domainen und Rittergüter. (ebendas. 7. 5 — 7.) 
8. 9. — desgl. in Bezlehung auf einzelne, mit einer 
Gemeinde zu vereinigende Beslöungen, als Mühlen, 
Krüge, Schmleden rc. (ebendas. . 8.) 9. — Ver- 
flichtungen der Landarmenverbände. (ebendafs. 
1843. 3 
Armenpflege, (Forts.) 
% 9—13.) 9. 10. — Verhältnisse der Armenver, 
bände zu einander. (ebendas 95. 14— 16.) 10. — 
Verpflichtung derselben gegen die Ehefrau, Witewe 
und Kinder eines Verarmten. (ebendas. 6. 17— 24.) 
10. 11. — einstweilige Fürsorge für Arme, deren 
Verpflegung elnem anderen Armenverbande obllest. 
(ebendas. %. 25—31.) 12. — auf einer Reise er- 
kranke, deren einstweilige Verpflegung an dem Orte 
ihrer Erkrankung. (ebendas. §. 29.) 12. — Aufbrin, 
gung der Kur, und Verpflegungskosten für dies. 
(ebendas. §. 30.) 12. — Verpflegung kranker Dienst- 
boten, Handwerksgesellen 2c. (ebendas. g. 32.) 13. — 
Verfahren bei Streitigkeiten über die Armenpftege. 
(ebendas 66. 33— 35.) 13. — Arme können niemals 
im Rechtswege Ansprüche auf Verpflegung gegen 
einen Armenverband geltend machen. (ebendas. §. 33.) 
13. — deren Bewilligung seltens der Verwaltungs, 
behörde darf über das Nothdürfeige nicht hinaus, 
gehen. (ebendas. §. 33.) 13. — allgemeine Bestim, 
mungen über die Ausführung des obigen Gesetzes 
und die Aufhebung sämmtlicher früherer allgemeiner 
und besonderer Verordnungen durch dasselbe. (ebendas. 
S 36 —38.) 13. 14. 
Armen-Reglements, Provinzial,, deren Revision 
mit Zuziehung der Stände. (G. v. 31. Dezbr. 42. 
6. 37.) 14 
Armuth, (Verarmung) Verweigerung der Aufnahme 
und des Aufenthalts an einem Orte rücksichtlich ders. 
(G. v. 31. Dezbr. 42. 9. 1. u. 5.) 6. 
Arrest, Personal,, siehe Personalarrest. 
Arrestschlag, siehe Beschlagnahme 
Ar lden, im ehemaligen König- 
reiche Westohalen, deren Regulirung. (Staatsvertr. 
v. 29. Juli 42. Art. 10.) 32. 
Arzeneimittel, homöopathische, Befugniß der appro“ 
birten Medizinalpersonen zum Selbstdisvensiren ders. 
(Reglement v. 20. Junt und A. K. O. v. 11. Jull 
43) 305 — 307. — zuberettete, dürfen von dens. aus 
ausländischen Apotheken und Fabriken nicht entnom- 
men werden. (ebend. 9#. 5. u. 10.) 307. 
Auerwild, Strase von 10 Rthlr. für das Tödten 
oder Einfangen desselben während der Jagdschonzeit. 
(V. v. 9. Dezbr. 42.) 3. 
Ausenthalt, an einem Orte im Inlande, in wie sern 
solcher neu anziehenden selbstständigen Preußischen 
Unterthanen nicht verweigert oder durch lästige Be, 
dingungen erschwert werden darf. (G. v. Jl. Dezbr. 
42.) 5—7. — ders. kann Ausländern von den Ge- 
meinden versagt werden. (ebendas. F. ö.) 6. — Mel- 
dungen zu solchem bei der Orts“Polizelobeigkeit und 
a# Be-
	        
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