Sachregister.
Appellation, (Appellations-Instanz, Rechtsmittel)
Zulässigkeit ders. nach dem Gesammtbetrage der For-
derungen oder Leistungen der mehreren Sureltgenossen,
mit Anwendung des 6. 14 u. Tit. 14. Thl. I. der
A. G. O. (V. v. 21. Juli 43. F. 10.) 299. f. —
der §F. 3. Nr. 1. u. 2. Tit. 13. Thl. I. der A. G. O.
wird rücksichtlich ders. aufgehoben, in so weit solcher
der V. v. 21. Juli 43. wegen Ermittelung des Werths
der streitigen Gegenstände in Civilprozessen entgegen-
steht. (das. §. 11.) 300. — Insinuation der in ders.
abgefaßten Erkenntnisse durch diejenige Behörde, bei
welcher das Rechtsmittel anzubringen ist. (V. v.
21. Juli 43. §. 2.) 294. — abschriftliche Mittheilung
ders. an die Mandatarien durch den Aoppellations.
richter unmittelbar. (ebendas. §. 2.) 291. — gegen
Entscheidungen der Kreis-Jagdtheilungskemmissionen.
(V. V. v. 7. März 43. 90. 23. u. 29.) 121. 137. —
Partelen ohne Theilnehmungsrechte oder deren Man-
datarien können in ders. Reise,, Zehrungs, und Ver-
säumnißkosten in Anspruch nehmen. (ebendas. 9 46.)
123. s. 140. — gegen die Erkenntnisse der Friedens-
gerichte in der Nheioprovinz. (V. v. 11. Mai 43.
6% 1. 3. u. 10.) 181. 182.
Arbeit, angemessene und von der Obrigkeit denjenigen
angewiesen, welche aus öffentlichen Armenfonds Un-
terstützung empfangen, Strafverfahren wegen deren
Berweigerung. (G. v. 6. Jan. 43. H. 6.) 20.
Arbeitsscheue, (Mühiggänger) den Armenfonds zur
Last fallend, deren Bestrafung. (G. v. 6. Jan. 33.)
19. 20. — mit Gesängniß bis zu sechs Wochen.
(ebendas. §. 6.) 19. — Verschärfung der Strafse bel
Rückfällen und Einsperrung ders in Korrektionsanstal=
ten. (ebendas. 99#. 6. V. 9.) 20.
Arme, (verarmte) diesseitige Unterthanen im Aus-
lande, Fürsorge für dieselben bei deren Übernahme.
(G. v. Jl. Dezbr. 42. 4 12.) 16. — arbeltsscheue,
aus öffentlichen Armensonds Uncerstützungen empfan-
gend, Straf#erfahren gegen dies. (G. v. 6. Jan.
43. . 6.) 20. — siehe ferner Armenpflege.
Armenabgaben, deren exekurtvische Beitrelbung in
der Rheinprovinz. (V. v. 24. Novbr. 43. 9. 1
r. 6.) 352.
Armenpflege, Verpflichtung zu derselben. (G. v.
31. Dezbr. 42.) 8— 14. — Verpflichtungen der ört"
lichen Armenverbände, der Gemeinden, zu derf.
(ebendas. 96. 1— 4.) 38. — desgl. der Gutsherrschaf,
ten, Domainen und Rittergüter. (ebendas. 7. 5 — 7.)
8. 9. — desgl. in Bezlehung auf einzelne, mit einer
Gemeinde zu vereinigende Beslöungen, als Mühlen,
Krüge, Schmleden rc. (ebendas. . 8.) 9. — Ver-
flichtungen der Landarmenverbände. (ebendafs.
1843. 3
Armenpflege, (Forts.)
% 9—13.) 9. 10. — Verhältnisse der Armenver,
bände zu einander. (ebendas 95. 14— 16.) 10. —
Verpflichtung derselben gegen die Ehefrau, Witewe
und Kinder eines Verarmten. (ebendas. 6. 17— 24.)
10. 11. — einstweilige Fürsorge für Arme, deren
Verpflegung elnem anderen Armenverbande obllest.
(ebendas. %. 25—31.) 12. — auf einer Reise er-
kranke, deren einstweilige Verpflegung an dem Orte
ihrer Erkrankung. (ebendas. §. 29.) 12. — Aufbrin,
gung der Kur, und Verpflegungskosten für dies.
(ebendas. §. 30.) 12. — Verpflegung kranker Dienst-
boten, Handwerksgesellen 2c. (ebendas. g. 32.) 13. —
Verfahren bei Streitigkeiten über die Armenpftege.
(ebendas 66. 33— 35.) 13. — Arme können niemals
im Rechtswege Ansprüche auf Verpflegung gegen
einen Armenverband geltend machen. (ebendas. §. 33.)
13. — deren Bewilligung seltens der Verwaltungs,
behörde darf über das Nothdürfeige nicht hinaus,
gehen. (ebendas. §. 33.) 13. — allgemeine Bestim,
mungen über die Ausführung des obigen Gesetzes
und die Aufhebung sämmtlicher früherer allgemeiner
und besonderer Verordnungen durch dasselbe. (ebendas.
S 36 —38.) 13. 14.
Armen-Reglements, Provinzial,, deren Revision
mit Zuziehung der Stände. (G. v. 31. Dezbr. 42.
6. 37.) 14
Armuth, (Verarmung) Verweigerung der Aufnahme
und des Aufenthalts an einem Orte rücksichtlich ders.
(G. v. 31. Dezbr. 42. 9. 1. u. 5.) 6.
Arrest, Personal,, siehe Personalarrest.
Arrestschlag, siehe Beschlagnahme
Ar lden, im ehemaligen König-
reiche Westohalen, deren Regulirung. (Staatsvertr.
v. 29. Juli 42. Art. 10.) 32.
Arzeneimittel, homöopathische, Befugniß der appro“
birten Medizinalpersonen zum Selbstdisvensiren ders.
(Reglement v. 20. Junt und A. K. O. v. 11. Jull
43) 305 — 307. — zuberettete, dürfen von dens. aus
ausländischen Apotheken und Fabriken nicht entnom-
men werden. (ebend. 9#. 5. u. 10.) 307.
Auerwild, Strase von 10 Rthlr. für das Tödten
oder Einfangen desselben während der Jagdschonzeit.
(V. v. 9. Dezbr. 42.) 3.
Ausenthalt, an einem Orte im Inlande, in wie sern
solcher neu anziehenden selbstständigen Preußischen
Unterthanen nicht verweigert oder durch lästige Be,
dingungen erschwert werden darf. (G. v. Jl. Dezbr.
42.) 5—7. — ders. kann Ausländern von den Ge-
meinden versagt werden. (ebendas. F. ö.) 6. — Mel-
dungen zu solchem bei der Orts“Polizelobeigkeit und
a# Be-