Sachregister.
Insterburg, Kreis, im Gumbinnenschen Regierungs-
begirke, ständische Verhältnisse der Rlttergüter und
kondgemeinden in dems. (I1. K. O. v. 2. Febr.
42 73.
Justitute, Verfahren bei dem Wiederinkursseßzen
der von denselben ausgefertigten öffentlichen geld-
werthe Papiere. (G. v. 4. Mai 43. 95. 3J. u. 4.)
179. 180.
Intelligenzblätter, Bekanntmachungen durch dies.
wegen beantragter Umschreibung auher Kurs gesetzter
eder zum Umlause unbrauchbar gewordener öffent-
licher Papiere. (G. v. 4. Mai 43. §. J.) 178.
Invaliden-Kasse, General, ehemal. westphälische,
Vertheilung deren vorgesundenen Vermögens. (Staats-
vertrag v. 29. Juli 42. Art. 2#l) 86.
itali „siehe D Domainen= 2c.
Johanniter= Orden, Ansprüche an die Besitzungen
desselben im ehemaligen Königreiche Westphalen.
(I. K. O. v. 3. März 43. u. Staatsvertrag v.
29. Juli 42. Art. 20.) 77. 84.
Frrthümer, in den, in öffentlichen Blättern vorge-
tragenen Thatsachen und Darstellungen, Verpflich-
tung der Herausgeber jener zur Aufnahme von Ent-
segnungen und Berichtigungen in das nächste Blatt,
auf Anlaßz einer Staatsbehörde. (V. v. 30. Juni 43.
. 19.) 263. — verführerische, über die heiligsten und
ehrwürdigsten Angelegenheiten der Gesellschaft, Ver-
hinderung deren schrankenloser Verbreitung Vurh
Jeitungsblätter und Flugschriften. (A. K. v.
4. Febr. 43.) 26. — (Cens. Instrukt. v. 31. V 43.
. U) 28.
Juden, in den Vorschriften über die Beschränkung
ders. in der Wahl ihres Aufenthalts wird durch das
Gesetz v. 31. Dezbr. 12. nichts geändert. (das. F. 13.)
7. — gegen solche darf am Sabbath und an jüdischen
Festtagen in der Nheinprovinz keine Exekution voll-
Kreckt werden. (V. v. 24. Novbr. 43. §. 6.) 353.
— ausländische, Ausfertigung von Naturalisations=
Urkunden für dies. mit Genehmigung des Ministers
des Innern. (G. v. 31. Dezbr. 42. F. 5.) 15.
Jastizkommtssarien, Befugniß derf. zur Anfertigung
und Legalisirung von Rechtsschriften aller Act, ohne
Einschränkung auf einen Gerichtebezirk. (V. v. 21.
Juli 43.) 295. — Festsetzung von Ordnungsstrafen
gegen dles. für Richtbeachtung der bestehenden Vor-
schriften. (ebendas. 64. 3. u. 5.) 293.
Justizmiusster, unter dessen Oberaussicht steht das
Ober, Censurgericht. (V. v. 23. Febr. 33. J. 10.) 34.
— demselben und dem Minister des Innern sind die
Revisions-Kommissionen in Jagdtheilungssachen un-
tergeordnet. (V. V. v. 7. März 43. §. 26.) 121. 137.
1843. 23
K.
Kabinetsorder, (Allerhöchste Königl. Befehle), in
wie weit solche ganz oder auszugsweise durch Zei-
tungsartikel veröffentlicht werden dürfen. (V. v. 30.
Junt 43. §. 1. Nr. 3.) 258.
Kanalgefälle, deren exekutivische Beitreibung in der
Nheinprovinz. (V. v. 24. Novbr. 43. 9. 1. Nr. 4.)
352. — für die Benutzung des schiffbar gemachten
alten Rheins, zwischen der Stadt Rheinberg und
dem schiffbaren Rheinstrom (Tarif ders. nebst A. K.
O. v. 25. Aug. 43.) 324.
Karrikaturen, (Zerr= oder Spottbilder), seder Art,
dürfen nur nach eingeholter Genehmigung der Orts=
polizeibehörde vervielfältigt, feilgehalten, verkauft,
ausgestellt, ausgelegt oder verbreitet werden. (1.
K. O. v. 3. Febr. 43.) 24. — im Auslande gefer-
tigt, deren Verkauf und Verbreitung im Inlande
nur mit Genehmigung der Ortopolizeibehörde (eben-
das.) 21. — Untersuchung und Bestrafung der des-
fallsigen Vergehen. (ebendas.) 24. — Vernichtung
der konfiszirten Exemplare von dens. (ebendas.) 24.
Karten, (Landkarten), deren Censur und Herausgabe
in Beziehung auf die Darstellung von inländischen
Festungen und befestigten Städten und ihrer Umge-
bung. (V. v. 30. Juni 43. 9. 4.) 259. f.
Kasernen, Erekutionsvollstreckungen in dens. gegen
Militairpersonen in der Rheinprovinz. (V. v. 2i.
Novbr. 43. J. 7.) 333.
Kassation, auf solche ist gegen Beamte zugleich mit-
zuerkennen, wenn diese zur Zuchthausstrase oder
Festungsarbeit verurtheilt werden. (A. K. O. v. 5.
Novbr. 43.) 338.
Kassationsverfahren, In Civilsachen, bei dem Rhei-
nischen Revisions= und Kassationshofe, Bestimmun-
gen für dasselbe. (G. v 13. Ofebr. 43.) 334 — 336.
Kassengelder, siehe Gelder, in amtlicher Ver-
wahrung
Katbolische Kuratstellen, siehe letztere.
Kautionen, aus der Verwaltung des ehemaligen
Königreichs Westphalen, deren Zurückgabe. (Staats=
vertrag v. 29. Juli 42. Art. 15.) 83
Kinder, eheliche, eines Preußen, werden, auch wenn
sie im Auslande geboren sind, durch die Geburt
Preußische Unterthanen. (G. v. 31. Dezbr. 42.
. 2.) 15. — uneheliche, folgen der Mutter. (G.
v. Jl. Dezbr. 42. F. 2.) 15. — Legitimation derfs.,
wenn letztere Ausländerin, der Vater aber ein Preuße
ist. (ebendas. s. J.) 15. — minderjährige, noch unter
väterlicher Gewalt stehend, auf solche erstreckt sich
auch die Entlassung deren Väter aus dem Preuß-
schen