Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1843. (34)

Sachregister. 
Insterburg, Kreis, im Gumbinnenschen Regierungs- 
begirke, ständische Verhältnisse der Rlttergüter und 
kondgemeinden in dems. (I1. K. O. v. 2. Febr. 
42 73. 
Justitute, Verfahren bei dem Wiederinkursseßzen 
der von denselben ausgefertigten öffentlichen geld- 
werthe Papiere. (G. v. 4. Mai 43. 95. 3J. u. 4.) 
179. 180. 
Intelligenzblätter, Bekanntmachungen durch dies. 
wegen beantragter Umschreibung auher Kurs gesetzter 
eder zum Umlause unbrauchbar gewordener öffent- 
licher Papiere. (G. v. 4. Mai 43. §. J.) 178. 
Invaliden-Kasse, General, ehemal. westphälische, 
Vertheilung deren vorgesundenen Vermögens. (Staats- 
vertrag v. 29. Juli 42. Art. 2#l) 86. 
itali „siehe D Domainen= 2c. 
Johanniter= Orden, Ansprüche an die Besitzungen 
desselben im ehemaligen Königreiche Westphalen. 
(I. K. O. v. 3. März 43. u. Staatsvertrag v. 
29. Juli 42. Art. 20.) 77. 84. 
Frrthümer, in den, in öffentlichen Blättern vorge- 
tragenen Thatsachen und Darstellungen, Verpflich- 
tung der Herausgeber jener zur Aufnahme von Ent- 
segnungen und Berichtigungen in das nächste Blatt, 
auf Anlaßz einer Staatsbehörde. (V. v. 30. Juni 43. 
. 19.) 263. — verführerische, über die heiligsten und 
ehrwürdigsten Angelegenheiten der Gesellschaft, Ver- 
hinderung deren schrankenloser Verbreitung Vurh 
Jeitungsblätter und Flugschriften. (A. K. v. 
4. Febr. 43.) 26. — (Cens. Instrukt. v. 31. V 43. 
. U) 28. 
Juden, in den Vorschriften über die Beschränkung 
ders. in der Wahl ihres Aufenthalts wird durch das 
Gesetz v. 31. Dezbr. 12. nichts geändert. (das. F. 13.) 
7. — gegen solche darf am Sabbath und an jüdischen 
Festtagen in der Nheinprovinz keine Exekution voll- 
Kreckt werden. (V. v. 24. Novbr. 43. §. 6.) 353. 
— ausländische, Ausfertigung von Naturalisations= 
Urkunden für dies. mit Genehmigung des Ministers 
des Innern. (G. v. 31. Dezbr. 42. F. 5.) 15. 
Jastizkommtssarien, Befugniß derf. zur Anfertigung 
und Legalisirung von Rechtsschriften aller Act, ohne 
Einschränkung auf einen Gerichtebezirk. (V. v. 21. 
Juli 43.) 295. — Festsetzung von Ordnungsstrafen 
gegen dles. für Richtbeachtung der bestehenden Vor- 
schriften. (ebendas. 64. 3. u. 5.) 293. 
Justizmiusster, unter dessen Oberaussicht steht das 
Ober, Censurgericht. (V. v. 23. Febr. 33. J. 10.) 34. 
— demselben und dem Minister des Innern sind die 
Revisions-Kommissionen in Jagdtheilungssachen un- 
tergeordnet. (V. V. v. 7. März 43. §. 26.) 121. 137. 
1843. 23 
K. 
Kabinetsorder, (Allerhöchste Königl. Befehle), in 
wie weit solche ganz oder auszugsweise durch Zei- 
tungsartikel veröffentlicht werden dürfen. (V. v. 30. 
Junt 43. §. 1. Nr. 3.) 258. 
Kanalgefälle, deren exekutivische Beitreibung in der 
Nheinprovinz. (V. v. 24. Novbr. 43. 9. 1. Nr. 4.) 
352. — für die Benutzung des schiffbar gemachten 
alten Rheins, zwischen der Stadt Rheinberg und 
dem schiffbaren Rheinstrom (Tarif ders. nebst A. K. 
O. v. 25. Aug. 43.) 324. 
Karrikaturen, (Zerr= oder Spottbilder), seder Art, 
dürfen nur nach eingeholter Genehmigung der Orts= 
polizeibehörde vervielfältigt, feilgehalten, verkauft, 
ausgestellt, ausgelegt oder verbreitet werden. (1. 
K. O. v. 3. Febr. 43.) 24. — im Auslande gefer- 
tigt, deren Verkauf und Verbreitung im Inlande 
nur mit Genehmigung der Ortopolizeibehörde (eben- 
das.) 21. — Untersuchung und Bestrafung der des- 
fallsigen Vergehen. (ebendas.) 24. — Vernichtung 
der konfiszirten Exemplare von dens. (ebendas.) 24. 
Karten, (Landkarten), deren Censur und Herausgabe 
in Beziehung auf die Darstellung von inländischen 
Festungen und befestigten Städten und ihrer Umge- 
bung. (V. v. 30. Juni 43. 9. 4.) 259. f. 
Kasernen, Erekutionsvollstreckungen in dens. gegen 
Militairpersonen in der Rheinprovinz. (V. v. 2i. 
Novbr. 43. J. 7.) 333. 
Kassation, auf solche ist gegen Beamte zugleich mit- 
zuerkennen, wenn diese zur Zuchthausstrase oder 
Festungsarbeit verurtheilt werden. (A. K. O. v. 5. 
Novbr. 43.) 338. 
Kassationsverfahren, In Civilsachen, bei dem Rhei- 
nischen Revisions= und Kassationshofe, Bestimmun- 
gen für dasselbe. (G. v 13. Ofebr. 43.) 334 — 336. 
Kassengelder, siehe Gelder, in amtlicher Ver- 
wahrung 
Katbolische Kuratstellen, siehe letztere. 
Kautionen, aus der Verwaltung des ehemaligen 
Königreichs Westphalen, deren Zurückgabe. (Staats= 
vertrag v. 29. Juli 42. Art. 15.) 83 
Kinder, eheliche, eines Preußen, werden, auch wenn 
sie im Auslande geboren sind, durch die Geburt 
Preußische Unterthanen. (G. v. 31. Dezbr. 42. 
. 2.) 15. — uneheliche, folgen der Mutter. (G. 
v. Jl. Dezbr. 42. F. 2.) 15. — Legitimation derfs., 
wenn letztere Ausländerin, der Vater aber ein Preuße 
ist. (ebendas. s. J.) 15. — minderjährige, noch unter 
väterlicher Gewalt stehend, auf solche erstreckt sich 
auch die Entlassung deren Väter aus dem Preuß- 
schen
	        
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