Sachregister 1843.
ELandrecht, allgemeines, (Forts.)
ben verwirkter Zuchthausstrafe oder Festungsarbeit.
(A. K. O. v. 5. Novbr. 43.) 338.
Landstände, allgemeine, siehe Stände.
Landstreicher, deren Bestrafung. (G. v. 6. Jan. 43.)
19. 20. — mit Gefängniß nicht unter sechs Wochen,
oder mit Strafarbeit bis zu sechs Monaten. (ebendas.
S. 1.) 19. — sollen nach ausgestandener Strase in
Korrektionsanstalten gebracht werden. (ebendas. 88. 1.
und 8.) 19. 20. — die Dauer der Einsperrung in letz-
tere ist von der #andes-olizeibehörde zu ermessen,
darf aber einen Jeitraum von drei Jahren nicht über-
steigen. (ebenbas. s. S.) 20. — Wiedereinsperrung ders.
in solche, wenn sie sich vier Wochen nach ihrer Ent-
lassung aus dens. über einen hinreichenden Erwerb zu
ihrem Fortkommen nicht ausweisen können. (ebendas.
S. 9.) 20. — Führung der Untersuchungen und Voll-
streckung der Strasen gegen dies. (ebendas. 5. 7) 20.
— als Ausländer, deren Verweisung aus dem
Lande nach ausgestandener Strafe. (ebendas. & 1.) 19.
Landtagsberichte, für die Zeitungen gefertigt, de-
ren Übernahme in öffentliche Blätter. (V v. 30. Juni
43. s. 1. Nr. 3.) 258
Landwehr, die zu derselben gehörigen und nicht als
Offiziere angestellten Dersonen können während ihrer
Einberufung zum aktiven Dlenste ihrer Eigenschaft
als preuß. Unterthanen nicht entlassen werden. (G.
v. 31. Dezbr. 42. J. 17.) 17.
Laudwehr-Offizlere, Entlassung derselben aus dem
Preußischen Unterthanverbande. (G. v. 31. Dezbr. 42.
S. 17.) 17.
Lebensmittel, abgepfändete, in der N heinprovinz,
Verfahren bei deren Verkauf. (V. v 24. Novbr. 43.
S. 30. b.) 361.
Leer, Benutzung der dort eingerichteten steuerfreien
Niederlage für die Emsschifffahrt seitens der preuß.
Unterthanen. (Vertrag mit Hannover v. 13. März 43.
Art. 15. und 353.) 236. f. 242
Legitimatlon, unehelicher Kinder einer Ausländerin
als Preußlsche Unterthanen. (G. v. 31. Dezbr. 42. ö#
1. und 3.) 15.
Legitimations-Atteste, amtliche, zur Veräußerung
von Pferden, deren stempel= und kostenfreie Ausstel-
lung. (V. v. 13. Febr. 43.) 75.
Lehugüter, in der Altmark,, Priegnitz, Mittel und
Ukermark, so wie in den Kreisen Beeskow und Stor,
kow, die in den §. 4. und 6. der deklarirten Lehns-
konstitutionen für die genannten Landestheile v. 1.
Jund 1723. vorgeschriebene Einwilligung zur Verpfän=
dung deren Substanz ist nur seltens der im Hypo-
thekenbuche eingetragen stehenden Agnaten erforder-
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Lehngüter, (Forts.)
lich, nicht aber diejenige der unbekannten oder nicht
eingetragenen Sukzesslonsberechtigten. (Deklaration
v. 5. Novbr. 13.) 339.
Lehnsherren, Lehnoagnaten, deren Zuziehung bedarf
es bei der Theilung gemeinschaftlicher Jagddistrikte
nicht (V. V. v. 7. März 43. §. 7.) 110. 126. —
Rechte ders. wegen Verwendung des Ablssungs, Ka-
pitals für die zewährte gIesdenischabigungs / Rente.
(ebendas. v. 27.) 113
Lehnsherrlichkeit, 5 Fvo extra curtem, gegen-
seitige Aufgebung deren Rechte unter den bei den
Auseinandersetzungen über die Verhältnisse des ehema-
ligen Königreichs Westphalen konkurrirenden Staaten.
(Staatsvertrag v. 29. Juli 42. Art. 35.) 89.
Lehrer, siehe Schullehrer.
Leinpfad, für die Emsschifffahrr, dessen sorgsältige
Instandhaltung. (Vertrag mit Hannover v. 13. Maͤrz
43. Art. 3.) 232. — Strafoerfahren wegen der von
Privatpersonen unternommenen Hemmung desselben.
(ebendas Art. 40.) 243.
Leinwandweberel, in der Provinz Westphalen, de-
ren Förderung durch Einführung eines gleichen Has-
pelmaßes für Handgespinnst aus Flachs. (V. v. 14.
Jull 43.) 303.
Letwillige Zuwendungen, siehe Schenkungen.
Linkuhnensche Deichsoztetäten, Befugniß deren De-
putationen, erstere in Prozessen zu vertreten. (A. K.
O. v. 7. Juni 43.) 268.
Lippe-Brücke, am Flahm, bei Wesel, Tarif zur Er-
hebung des Brückgeldes an ders. (. K. O. und Ta„
rif v. 14. Febr. 43.) 102.
Literatur, Befrelung derselben von jeder sie hemmen“
den Fessel, Sicherung ihres vollen Enflusses auf das
geistige Leben der Nation, Verhinderung deren Auf-
lösung in Zeitungsschreiberei und der Gleichstellung
beider in Würde und Ansprüchen. (A. K. O. v. 4. Febr.
43.) 26.
Lothsen-Gebühren, hannoͤversche, auf der Ems, deren
Festsetzung und Entrichtung auch von preuß. Unter-
thanen. (Vertrag v. 13. Maͤrz 13. Art. 37.) 242. —
Entscheidung von Streitigkeiten uͤber solche. (ebendas.
Art. i0.) 243.
M.
Magdeburg, Herzogthum, siehe Jagd.
Magdeburgische Land-Feuer, Sozietät, erneuertes Re,
glement für dieselbe. (v. 28. April 43.) 186—224. —
Verordnung über die Einführung desselben. (v. 28.
April * 225—228.
Mahn-