Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1843. (34)

Sachregister. 
Oldenburg, Großherzogthum, der Vertrag zwischen 
demselben und Hannover einerseits, und den gollver- 
einten Staaten, nebst Braunschwelig, andererseits, über 
die steuerlichen Verhältnisse verschiedener hergoglich 
Braunschwelgkscher Landestheile, v. 16. Dezbr. 
Al., wird auf das Jahr 1843. ausgedehnt. (Mi- 
nist. Bekanntmach. v. 27. Dezbr. 42.) J. f. — desgl. 
der Vertrag zwischen dems., Hannover u. Braun- 
schweig einerselts, und den zollvereinten Staaten an- 
dererselts, v. 17. Dezbr. al., betr. die Erneuerung 
des unter dem 1. Novbr. 1837. abgeschlossenen Ver- 
trages, wegen Beförderung der gegensestigen Ver- 
kehrsverhälentsse. (Minist. Bekanntmach. v. 27. Dezbr. 
425) 4. 
Orden der Westphälischen Krone, Vertheilung 
dessen in Obligationen bestehenden Vermoͤgens. (Staats- 
vertrag v. 29. Juli 42. Art. 28.) 86. — rückständige 
Forderungen aus der Dotation desselben tnd nicht 
anzuerkennen. (ebendas. Art. 13.) . 
Ordnungsstrafen gegen Beamte, wegen unterlasse- 
ner Verwendung der tarismäßigen Stempel zu Ver- 
trägen zwischen einer unmittelbaren oder mittelbaren 
Staatsbehörde und ciner Privatperson. (A. K. O. 
v. 23. Dezbr. 42.) 21. — deren Festsetzung gegen 
Justigkommissarlen für Nichtbeachtung bestehender 
Vorscheisten. (V. v. 21. Juli 43. 9F. J. u. 5.) 295. 
P. 
Pächter, deren Verhältniß bei nothwendigen Sub- 
hastationen, siehe letzt. 
Paberborn, Bisthum, erledigte Kuratstellen in 
dems.., siehe diese. 
Papiere, unter öffentlicher Autoritt auf jeden In- 
haber ausgefertigt, Verfahren bel Antcägen auf deren 
Umschreibung, wenn solche außer Kurs gesetzt oder 
zum Umlaufe unbrauchbar geworden sind. (G. v. 
4. Mal 43.) 177—179. — Verfahren bei dem Wie, 
derinkurssetzen ders. durch Behörden, Gerichte oder 
Institure. (G. v. 4. Mai 43.) 179. 180. — geld- 
werthe, auf jeden Inhaber lautend und bei Pfän- 
dungen in der Rheinprovinz in Beschlag genommen, 
deren Versilberung. (V. v. 24. Novbr. 43. J. 30. a.) 301. 
Pisse, vurch die nicht erfolgte Rückkehr binnen zehn 
Jahren nach Ablauf der in erstern bestimmten Frist 
geht die Eigenschaft als Prruft verueren. (G. v. 
S1. Dezör. 42. G. 15. u. 23.) 1 
Pakentwesen, zur m Heruzur neuer 
Erfindungen im Geblete der Industrie, in den 
zollvereinten Staaten. (ũbereinkunft unter letzt. v. 
21. Septbr. 12. u. Minist-Bekanntmach. v. 20. Juni 
4 265 —267. 
1843. 31 
Peene, Herabsetzung der tarifmäßlgen Schifffahrtsab- 
gabe für deren Befahrung auf ein Dritthell für 
Schiffe von 25 Lasten Tragfähigkeit oder weniger. 
(d. K. O. v. 30. Mai 43.) 268. 
Pensionen, deren Beschlagnahme bei Exekutionsvoll, 
streckungen in der Rheinprovinz. (V. v. 24. Novbr. 
43. J. 34.) 363. — vor der Gründung des König- 
reichs Westphalen bewilligt, Ansprüche auf deren Nach- 
zahlung und Fortgewährung. (Staatsvertrag v. 29. 
Juli 12. Art. 9.) 81. — während der Dauer dessels 
ben bewilligt, Regulirung deren Rückstände. (eben, 
das. Art. 14.) 83. 
Personal-Arrest, auf solchen können die rheinischen 
Friedensgerichte in Handelssachen nicht erkennen. 
(V. v. 11. Mai 43. J. 3.) 182. 
Petitionen, an die Landtage gerlchtet, dürsen nur 
durch die für die Jeitungen gefertigten Landtagsbe- 
richte oder amtliche Mittheilungen veröffentlicht wer- 
den. (V. v. 30. Juni 43. §. 1. Nr. 3.) 258. 
Pfandbriefe, außer Kurs gesetzt oder zum Umlauf 
unbrauchbar geworden, deren Umschreibung gegen 
Entrichtung der Ausfertigungskosten und Hypotheken- 
gebühren. (G. v. 4. Mai 43. J. 2.) 177. — dabei 
wird in der Bestimmung des §. 133. Tit. 51. Thl. 1. 
der allgem. Gerichtsordn. nichts geändert. (ebendas. 
F. 1.) 177. — des Kredit= Instituts für die Provinz 
Schlesien, sub lit. B., Ausfertigung ders. nicht mehr 
zu 4, sondern nur zu 34 jährl. Verzinsung. (. K. 
O. v. 31. März 43.) 185. — dagegen sollen von den 
von den Pfandbriefsschuldnern zu zahlenden 5 Pro, 
zent Zinsen, 11 Prozent zur Amortisarion verwendet 
werden. (ebendas.) 185. « 
Pfändungen, deren Ausführung als Zwangemittel 
bei Exekurionsvollstreckungen in der Rheinprovinz. 
(V. u. 24. Novbr. 43. 96. 10 — 10.) 33—358. — 
Bestrafung, wenn solche durch Handlungen vereitelt 
werden. (ebendas. §. 19.) 358. — Verkauf der ab- 
gepfändeten Sachen. (76. 20 —30.) 358—362. — 
bei Kontraventionen gegen die Vorschriften wegen des 
Waldstreu-Einsammelns. (V. v 5. Märg 43.5. K.) 107. 
Pferde, deren Verkauf, Vertausch, Verschenken oder 
Veräußern auf amrliche Acteste über die Befugniß 
dazu, in den öfsklichen Provinzen der Monarchie. (V. 
v 13. Febr. 43.) 75. — Beschlagnahme und Auf- 
ruf ders. in den öffentlichen Blättern der Umgegend, 
wenn jener Beweis nicht geführt wird. (ebendas. 
2.) 75. — Zurückgabe ders. an den Besitzer, wenn 
sonstige Ansprüche nicht angemeldet werden. (ebendas. 
. 3.) 75. — Strafe für deren Erwerbung von un- 
bekannten Personen ohne begitimations- Atteste. (eben- 
das. J. 4.) 75. 
Pferde-
	        
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