Sachregister.
Oldenburg, Großherzogthum, der Vertrag zwischen
demselben und Hannover einerseits, und den gollver-
einten Staaten, nebst Braunschwelig, andererseits, über
die steuerlichen Verhältnisse verschiedener hergoglich
Braunschwelgkscher Landestheile, v. 16. Dezbr.
Al., wird auf das Jahr 1843. ausgedehnt. (Mi-
nist. Bekanntmach. v. 27. Dezbr. 42.) J. f. — desgl.
der Vertrag zwischen dems., Hannover u. Braun-
schweig einerselts, und den zollvereinten Staaten an-
dererselts, v. 17. Dezbr. al., betr. die Erneuerung
des unter dem 1. Novbr. 1837. abgeschlossenen Ver-
trages, wegen Beförderung der gegensestigen Ver-
kehrsverhälentsse. (Minist. Bekanntmach. v. 27. Dezbr.
425) 4.
Orden der Westphälischen Krone, Vertheilung
dessen in Obligationen bestehenden Vermoͤgens. (Staats-
vertrag v. 29. Juli 42. Art. 28.) 86. — rückständige
Forderungen aus der Dotation desselben tnd nicht
anzuerkennen. (ebendas. Art. 13.) .
Ordnungsstrafen gegen Beamte, wegen unterlasse-
ner Verwendung der tarismäßigen Stempel zu Ver-
trägen zwischen einer unmittelbaren oder mittelbaren
Staatsbehörde und ciner Privatperson. (A. K. O.
v. 23. Dezbr. 42.) 21. — deren Festsetzung gegen
Justigkommissarlen für Nichtbeachtung bestehender
Vorscheisten. (V. v. 21. Juli 43. 9F. J. u. 5.) 295.
P.
Pächter, deren Verhältniß bei nothwendigen Sub-
hastationen, siehe letzt.
Paberborn, Bisthum, erledigte Kuratstellen in
dems.., siehe diese.
Papiere, unter öffentlicher Autoritt auf jeden In-
haber ausgefertigt, Verfahren bel Antcägen auf deren
Umschreibung, wenn solche außer Kurs gesetzt oder
zum Umlaufe unbrauchbar geworden sind. (G. v.
4. Mal 43.) 177—179. — Verfahren bei dem Wie,
derinkurssetzen ders. durch Behörden, Gerichte oder
Institure. (G. v. 4. Mai 43.) 179. 180. — geld-
werthe, auf jeden Inhaber lautend und bei Pfän-
dungen in der Rheinprovinz in Beschlag genommen,
deren Versilberung. (V. v. 24. Novbr. 43. J. 30. a.) 301.
Pisse, vurch die nicht erfolgte Rückkehr binnen zehn
Jahren nach Ablauf der in erstern bestimmten Frist
geht die Eigenschaft als Prruft verueren. (G. v.
S1. Dezör. 42. G. 15. u. 23.) 1
Pakentwesen, zur m Heruzur neuer
Erfindungen im Geblete der Industrie, in den
zollvereinten Staaten. (ũbereinkunft unter letzt. v.
21. Septbr. 12. u. Minist-Bekanntmach. v. 20. Juni
4 265 —267.
1843. 31
Peene, Herabsetzung der tarifmäßlgen Schifffahrtsab-
gabe für deren Befahrung auf ein Dritthell für
Schiffe von 25 Lasten Tragfähigkeit oder weniger.
(d. K. O. v. 30. Mai 43.) 268.
Pensionen, deren Beschlagnahme bei Exekutionsvoll,
streckungen in der Rheinprovinz. (V. v. 24. Novbr.
43. J. 34.) 363. — vor der Gründung des König-
reichs Westphalen bewilligt, Ansprüche auf deren Nach-
zahlung und Fortgewährung. (Staatsvertrag v. 29.
Juli 12. Art. 9.) 81. — während der Dauer dessels
ben bewilligt, Regulirung deren Rückstände. (eben,
das. Art. 14.) 83.
Personal-Arrest, auf solchen können die rheinischen
Friedensgerichte in Handelssachen nicht erkennen.
(V. v. 11. Mai 43. J. 3.) 182.
Petitionen, an die Landtage gerlchtet, dürsen nur
durch die für die Jeitungen gefertigten Landtagsbe-
richte oder amtliche Mittheilungen veröffentlicht wer-
den. (V. v. 30. Juni 43. §. 1. Nr. 3.) 258.
Pfandbriefe, außer Kurs gesetzt oder zum Umlauf
unbrauchbar geworden, deren Umschreibung gegen
Entrichtung der Ausfertigungskosten und Hypotheken-
gebühren. (G. v. 4. Mai 43. J. 2.) 177. — dabei
wird in der Bestimmung des §. 133. Tit. 51. Thl. 1.
der allgem. Gerichtsordn. nichts geändert. (ebendas.
F. 1.) 177. — des Kredit= Instituts für die Provinz
Schlesien, sub lit. B., Ausfertigung ders. nicht mehr
zu 4, sondern nur zu 34 jährl. Verzinsung. (. K.
O. v. 31. März 43.) 185. — dagegen sollen von den
von den Pfandbriefsschuldnern zu zahlenden 5 Pro,
zent Zinsen, 11 Prozent zur Amortisarion verwendet
werden. (ebendas.) 185. «
Pfändungen, deren Ausführung als Zwangemittel
bei Exekurionsvollstreckungen in der Rheinprovinz.
(V. u. 24. Novbr. 43. 96. 10 — 10.) 33—358. —
Bestrafung, wenn solche durch Handlungen vereitelt
werden. (ebendas. §. 19.) 358. — Verkauf der ab-
gepfändeten Sachen. (76. 20 —30.) 358—362. —
bei Kontraventionen gegen die Vorschriften wegen des
Waldstreu-Einsammelns. (V. v 5. Märg 43.5. K.) 107.
Pferde, deren Verkauf, Vertausch, Verschenken oder
Veräußern auf amrliche Acteste über die Befugniß
dazu, in den öfsklichen Provinzen der Monarchie. (V.
v 13. Febr. 43.) 75. — Beschlagnahme und Auf-
ruf ders. in den öffentlichen Blättern der Umgegend,
wenn jener Beweis nicht geführt wird. (ebendas.
2.) 75. — Zurückgabe ders. an den Besitzer, wenn
sonstige Ansprüche nicht angemeldet werden. (ebendas.
. 3.) 75. — Strafe für deren Erwerbung von un-
bekannten Personen ohne begitimations- Atteste. (eben-
das. J. 4.) 75.
Pferde-