Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1843. (34)

24 Sachregister. 1843. 
Aechtoeen (gerichtliches Verfahren, Rechts: Rechtsverfabren, (gerichtliches Verfahren, Rechts, 
weg.) weg.) Forts. 
(B. v. 30. Hoeh 43. J. 13.) 262. — gegen ehrenkrän- 
kende Schristen, auf den Antrag des Verletzten. (V. 
v. 30. Juni 43. S. F.) 260. — in Bezlehung auf Schad= 
loshaltung wegen unterlassener Meldung neuanzlehen- 
der späcer verarmeer Personen. (G. v. 31. Dezbr. 42. 
F. 11.) 6. — in Sereitigkeiten über die Verpflichtung 
zur Armenpflege. (G. v. 31. Dezbr. 42. 9. 33— 35.) 
13. — ist unzulässig über den Betrag der Verpfle- 
gungskosten für Arme. (ebendas. §. 34.) 13. — deagl. 
eitens der Armen gegen einen Armenverband hin- 
sichtlich des Anspruchs auf Verpflegung. (ebendas. 
KS. 33.) 13. — bei Streltigkeiten über die Theilnahme- 
rechte an gemeinschaftlichen Jagdberechtigungen. (V. 
V. v. 7. März 43. §J. 20.) 120. 136. — in Streitig= 
kelten und Kontraventionen bei Ausübung von Wald- 
streuberechtigungen V v. 5. März 43. S. 5. u. 10.) 
106. 107. — in Streitigkeiten über Widerspruch und 
Entschädigungsanspruch wegen Benuhung von Pri- 
vatflüssen zu Bewässerungsanlagen (G. v. 25. Febr. 
43. J. 23.) 46. — bleibt darüber ausgeschlossen, ob 
durch letztere schon bestehenden Wassertriebwerken das 
erforderliche Wasser entzogen werde. (ebendas. F. 23.) 
46. — deögl. über die von den Regierungen und in der 
Rekursinstanz von den Revisionskollegien festgesetzte Ent- 
schädigung bei Bewässerungsangelegenheiten. (ebendas. 
(. 47.) 50. — in Sireitigkeiten über die Verpflichtung 
zu Räumungen von Privatflüssen. (G. v. 28. Febr. 143. 
8. 7. 42. — in Meliorationsangelegenheiten der Allen- 
fKteiner Kreiskorporation. (Statut. v. 15. Mai 68. 32. 
u. 57. und Allerh. Bestät.-Urkunde v. 30. Mat 43.) 
279. 283. — findet rücksichtlich der exekutiven Bei- 
treibung des rückständigen Meliorationszinses nicht 
statt. (ebendas. §. 17.) 2760. — Über die Höhe der 
Entschädigung für die Zurücknahme der einer Aktien- 
gesellschaft ertheilten Konzessien. (G. v. 9. Novbr. 
43. . 6.) 342. — desgl über den Verlust der letz- 
tern ohne Eneschädigung. (ebendas. 6. 7.) 342. — 
desgl. in Wechselverbindlichkeiten ders. (ebendas. s. w.) 
343. — wegen verlorner, von Andern aber bei den 
Instituken zur Umschreibung eingereichter und von 
diesen angehaltener öffentlicher Dapiere. (G. v. 1. Mai 
43. §. ö.) 178. 179. — bei dem Wiederinkurssetzen 
öffentlicher geldwerther Papiere. (G. v. i. Mai 4. 
. u. #.) I79. IN0. usschließung desselben bei 
Ansoruchen, welche dritte Personen gegen das ehe, 
malige Königreich Westphalen zu haben behaupten. 
(Staatsvertrag v. 29. Juli 12. Art. 1. u 2.) 79. J. 
— findet, außer der Richtiakeitsbeschwerde, gegen den 
schiedsrichterlichen Spruch in Feuersozietäts-Angelc. 
genheiten des platten Landes der Grafschaft Hohnstein 
niche statt. (Reglement v. 27. März 43. F. 100.) 161. 
— auch nicht in denjenigen der Magdeburgtschen Land, 
Feuersozletät. (Reglement v. 28. April 43. F. 123.) 
212. — in der Rheinprovinz über die Verbindlichkeit 
zur Entrichtung gesorderter Abgaben und die Befug= 
niß zur Anordnung des eingelelteten Zwangsverfah- 
rens. (V. v. 24. Novbr. 43. J. 3.) 352. — desgl. über 
Eigenthumsansprüche an abgepfändete Sachen. (eben, 
das. 6 . . 21. u. 22.) 332. 358. 339. — in Streitig- 
keiten bei Auseindersehungen rücksichtlich der Ein- 
kuͤnfte * katholischer Kuratstellen. (V. v. 3. Juli. 
43. . 5. u. 6.) 290. — siehe auch Rechtemittel. 
Nedrteure inländischer privilegirter Zeitungen, deren 
Bestätigung durch den Minister des Innern. (V. v. 
23. Febr. 43. J. N.) 33. — privilegirter Jeicungen, die 
Entscheidung über die Jurücknahme der dens ertheil- 
ten Bestätigung, so wie über die Eutfernung des Re- 
dakteurs einer konjessionirten Zeitung, gehört zur 
Kompetenz des Ober-Censurgerichts. lebendas. §. 11. 
Ne. 4.) 34. — verantwortliche, für Zeitungen und Zeit- 
schristen, deren Annahme und Verhältniß zu den Her- 
ausgebern der letztern. (V. v. 30. Juni 43. 66. 15. 
16. 13. u. 20)) 262. 263. 266 #. — durch Erkenntniß des 
Ober--Censurgerichts wegen Mißbrauchs des Privile= 
giums oder der Konzession seitens ders. entfernt, dürfen 
binnen fünf Jahren bei der Redaktion keiner andern 
inländischen Zeitung oder Jcitschrift beschäftigt wer- 
den. (ebendas. §. 15.) 263. — öffentlicher Blätter sind 
verpflichtet, dem Censor auf Verlangen jederzeit die 
Quelle anzugeben, aus welcher sie Berichte und Nach, 
richten über Verhandlungen deutscher Ständeversamm- 
lungen geschöpft haben. (V. v. 30 Juni 43. J. 1. Nr. 2.) 
258. — desgl. für die Veröffentlichung Allerh. Königl. 
Befehle, amtlicher Verfügungen, Beschlüsse oder son- 
stiger Aktenstücke, ganz oder auszugsweise, auf Ver- 
langen mit namhafter Angabe des Einsenders. (eben- 
das. F. 1. Nr. 1.) 25K. 
Negierungen, Anstellung, Beförderung und Ver- 
setzung, resp. Bestätigung der Lehrer an den höhern 
Bürger, und Realschulen durch dies. (V. v. 9. Dezbr. 
42.) 1. — in näherer Bestimmung des §. 18. lit. a. 
der Regierunge-Instruktion v. 23. Okrbr. 1317. leben- 
das. ) 1. — Auestellung von Mortifükationsscheinen und 
Attesten seitens ders. behufs der Amortisation verloren 
gegangener Hppothekendokumente über Domainen= 
abgaben und Inventarienkapitalien ohne öffentliches 
Aufgebot. (A. K. O. v. 3. Juli 13.) 202. — Ermäch= 
tigung ders., zur Vorbeugung von Wildschäden den 
Ab-
	        
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