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Bistitationen, (Forts.)
tion homöopathischer Arzeneilen, durch die Medizinal-
polizei Behörde. (Regl. v. 20. Juni. 43. . 4.) 306.
Volksschriften, in dens. darf die Ersrterung von
Zweifeln über die christliche Religion, so wie über die
biblischen Schristen und die darin vorgetragenen Ge-
schichts= oder posstiven Glaubenswahrheiten nicht ge-
stattet werden. (Cens.-Instr. v. 31. Jan. 43. §. 1I.) 28.
Vollmachten, Spezial“, für den Vorstand von Ak-
tiengesellschaften zur Vertretung ders. bei gerichtlichen
und außergerichtlichen Geschäften. (G. v. 9. Novbr.
43. s. 21.) 315.
Vorfluth, Anordnungen rücksichtlich ders. bei Privat=
flüssen. (G. v. 23. Febr. 43. A. I. 7.) 41. 12.
W.
Waagegelbder, (Waagegebühren) deren exekutivische
Beitreibung in der Nheinprovinz. (V. v. 24. Novbr.
43. §. 1. Nr. 4.) 351. — in den Handels= und Um-
lageplätzen an der Ems, deren Entrichtung. (Ver,
trag mit Hannover v. 13. März 43. Art. 36.) 242.
Entscheidung von Streitigkeiten über dies. (ebend.
Art. 40.) 243.
Waarenankäufe, Waarenbestellungen, im Umherzie-
hen, siehe Gewerbebetrieb.
Waarenbezeichnungen, Uberelnkunft mit Baiern
zum gegenseitigen Schu-ee ders. und gegen deren fälsch-
lichen Gebrauch, nach den Bestimmungen der §#. I.
u. 2. des diesseitigen Gesetzes v. c. Juli 40. (Minist.,
Erkl. v. 24. Jull und Bekanntm. v. 27. Aug. 43.) 309.
— desgl. mit Braunschweig. (Minsst.-Erkl. v. 15.
und Bekannim. v. 27. Aug. .) 320.
Waisen, im Dienste verstorbener Militalrpersonen,
hülfsbedürfrige, Fürsorge für dies. seitens des Land-
armenverbandes. (G. v. 31. Dezbr. 42. J. 23.) 11. —
siehe auch Kinder.
Waldstren, Anordnungen über die Ausübung der
Berechtigung, solche in dem Walde eines Andern ein-
zusammeln. (V. v. 5. März 13.) 105— 108. — kosten-
freie Aussertigung von Legi#mationszetteln für dies.
(ebendas. s. 3.) 105. — alleiniger Verbrauch ders. zum
Unterstreuen unter das Vieh und Verbot des Ver-
kaufs oder der Uberlassung an Andere. (ebendas. . 6.)
106. — Untersuchung und Bestrafung der rücksichtlich
ders. begangenen Kontraventienen. (ebendas. . 7—I2.|
106 — 108. — die Geldstrasen sallen dem Waldeigen-
thümer anheim. (ebendas. S. 7.) 107.
Walken, in wie sern das zum Betriebe ders. benutzte
Wasser keinem Flusse zugeleitet werden darf. (G. v.
23. Febr. 13. S. 3.) dl. f.
Sachregister.
1843.
Wanderbücher, durch nicht erfolgte Rückkehr binnen
zehn Jahren nach Ablauf der in erstern bestimmten
Frist geht die Eigenschaft als Preuße verloren. (G.
v. 3Z. Dezbr. 42. . 15. u. 23.) 17. 18.
Wasser, zum Betriebe von Färbereien, Gerbereien
Walken und ähnlichen Anlagen benuht, in wie fern
solches keinem Flusse zugeleitet werden darf. (G. v.
2B. TFebr. 13. J. 3.) 4l. f.
Wasserleitungen aus Privatflüssen für Bewässe=
rungsanlagen, siehe letztere.
Wassermühlen, (Wassertriebwerke), deren Anlegung
und Benutzung an Drivatflissen. (G. v. 28. Febr. 43.
5. I. 10. 17. 23. 25. ff. 36. 37. f.) Al. 44— 46. 48 f.
Wasserschöpfen, allgemeine Benutzung der Privat-
flüsse zu dems., wo öffentliche Plätze oder Wege das
Ufer derf. bilden. (G. v. 28. Febr. 43. §. 2.) 41.
Wasser-Stauwerke, siehe Vorfluth, Wassermühlen
und Bewässerungsanlagen.
Wechselprozeß, Zulässigkeit desselb. gegen Aktiengesell-
schaften. (G. v. 9. Novbr. 43. 6. 9.) 343. — die Exe:
kution findet jedoch nur in das Vermägen der Ge-
sellschaft statt. (ebendas.) 343.
Wegegelder, deren erekutivische Beitreibung in der
Nheinprovinz. (V. v. 2 4. Novbr. 43. S. 1. Nr. 4.) 351.
Wenden, wegen der bei gerichtlichen Verhandlungen
mit dens. zu beobachtenden Formen. (G. v. 11. Mai
43.) 183. — Deklaration des s. 422. des Anhanges
zur A. G. O. rücksichtlich der Aufnahme deren Testa-
mente und Kodizille. (ebendaf. J. I.) 183.
Werftgelder, auf der Emsschifffahrt, deren Entrich,
tung. (Vertrag mit Hannover v. 13. März 13. Art.
36.) 212. — Entscheidung von Sireikigketten über
solche. (ebendas. §. 40.) 243.
Werkzeuge, neue, für die Fabrikation und den Ge-
werbebetrieb, Rechte der darauf Datentirten. Über-
einkunft der zollvereinten Staaten v. 21. Septbr. 12.
Art. AII. u. IV. und Minist.-Bekannem. v. 29. Juni
43.) 206.
Wertb, der streitigen Gegenstände in Civilprozessen,
Ermittelung und Feltstellung desselben nach dem Ka-
pitalsbetrage, den rückständigen Nutzungen, JZinsen
und Früchten. (V. v. 21. Juli 43.) 297. . — außer-
ordentlicher, auf solchen ist bei der Abschätzung nur
dann Rücksicht zu nehmen, wenn ders. Gegenstand
des Streites ist. (ebendas. §. 7. Nr. 3.) 299.
Wesel, Stadt, Ermäßigung des Brück, und Fährgel-
des bei dem dortigen Ubergange über den Rhein. (N.
K. O. v. 7. April 43.) 176. — s. auch Lippe-Brücke.
Westphalen, Herzogehum, Gültigkeit der von den
Landgemeinden und Städten in dems seit dem I. Jan.
1840. bis zur Einführung der Landgemeinde-Ordnung,
resp.