Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1843. (34)

Sachregister. 
Westphalen, Herzogthum, (Forts.) 
resp. der neuen Einrichtung der Gemeindeverfassung 
abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, wenn bei dems. den 
in der A. K. O. v. 30. Mai I8411. (G. Samml. S. 120.) 
bezeichneten Erfordernissen genügt worden. (A. K. O. 
v. 14. Juli 43.) 293. 
Westphalen, vormaliges Königreich, Vertrag mit 
Hannover, Kurhessen u. Braunschweig u. Lüneburgq, 
die Regulirung der Central-Schuldverhältnisse delsel- 
ben betreffend. (v. 29. Juli 42.) 78—90. 
I. Allgemeine Bestimmungen. (Art. 1—5.) S. 79.80. 
II. Ansprüche dritter !—# gegen dasselbe. (Art. 
6—20.) S. 8 
A. Shnsenan. ir- die Schulden und Ver- 
bindlichkeiten, welche vor Errichtung dessel- 
ben entstanden sind. (Art. 60—12.) S. S0—S2. 
B.desgl. über die von demselben kontrahirten 
Schulden und Verbindlichkeiten. (Art. 
13—20.) S. 82—85. 
III. Ansprüche der kontrahmenden Staaten gegen 
einander. (Art. 21—35.) S. 35 —39. 
IV. Schlußbestimmungen. — Aufbewahrung und 
Benutzung der Westphälischen Centralakten, Ra, 
tifikationen obigen Vertrages und Auswechse- 
lung ders. — (Art. 36. 37.) S. 89. 
Ausführung des obigen Vertrages von Seiten Preu- 
ßens. (A. K. O. v. 3. März 43.) 77. — Auszahlung 
der Zinsruͤckstaͤnde von den bereits in Preußische 
Staatsschuldscheine umgeschriebenen Westphaͤlischen 
Reichsobligationen. (ebendas. 6. 1.) 77. — Ausfüh- 
rung der (Art. 20. obigen Vertrages) getroffenen Ver- 
abredungen wegen der Ansprüche an die Besitzungen 
des ehemal. deutschen und Johanniterordens. (eben- 
das. 5. 2.) 77. — Ausschliehung der zur Abtragung 
von Kriegskontriburionen ausgeschriebenen Westphä- 
lischen Zwangsanleihen mit den dazu gehörigen Zins- 
ansprüchen von der Anerkennung. lebendas. 8. 3.) 77. 
Westphalen, Provinz, Theilung gemeinschaftlicher 
Jagddistrikte in ders. (V. v. 7. März 43.) 109 — I114. 
— Ausführungsordnung für dies. (v. 7. März 43.) 
115— 124. — einige Ergänzungen und Abänderun- 
gen des Feuersozletäts Reglements für dies. v. 5. Jan. 
1836. (V. v. 10. Febr. 43.) 93 — 95. — Einführung 
eines gleichen Haspelmaßes für Handgespinnst aus 
Flachs in ders. (V. v. 14. Juli 43.) 303. 
Wiederinkurssetzen öffentlicher Papiere, iehe letz- 
tere. 
Wiederkaufsberechtigte, deren Jugiehung bedarf 
es bei der Theilung gemeinschaftlicher Jagddistrikte 
nicht. (V. V. v. 7. März 43. ". 7.) 110. 126. — 
Rechte ders. wegen Verwendung des Abläsungskapi- 
1843. 45 
Wiederkaufsberechtigte, (Forts.) 
tals für. die gewährte Jagdentschädigungsrente. (eben- 
das. S. 27.) 113. 129. 
Wiener Schlußakte üÜber die weitere Ausbildung 
und Befestigung des deutschen Bundes, v. 15. Mai 
1820., siehe Bundesakte. 
Wiesen, in wie fern das Einkarren und Einschwemmen 
von Sand und Erde in Flüsse, zur Anlage jener 
(dem sogenannten Wiesenbrechen) gestattet ist. (G. 
v. 28. Febr. 14#. 8. J.) 12. — slehe auch Bewässerungs- 
anlagen. 
Wildpret, Strafe für das Tödten oder Einfangen 
desselben während der vorgeschriebenen Schonzeit sei- 
tens der zur Jagd sonst berechtigten Personen. (V. 
v. 9. Dezbr. 42.) 2.f.— Ergänzung dieser Verord- 
nung mit der Strafbestimmung wegen Tödtens oder 
Einsangens eines Rebhuhns während der Schonzeit. 
(Staateminist. Bekanntm. v. 7. März 43.)92. — durch 
diese allgemeine Verordnung wird diejenige v. 18. Mai 
1839. für das Herzogthum Magdeburg und das Für- 
stenthum Halberstadt wieder aufgehoben. (ebendas.) 
2. — Ermächtigung der Regicrungen, zur Vorbeugung 
von Wildschäden den Abschuß des Roth= und Damm- 
wildes auch in der Schonzeit zu gestatten. (ebendafs.) 
4. — Aufhebung der Schonzeit für das Schwarzwild. 
(ebendas.) 3. 
Willenserklärnngen, durch solche kann die Befug- 
nl, auf Theilung eines gemeinschaftlichen Jagddistrikts 
anzutragen, nicht aufgehoben werden. (V. V. v. 7. Mäcz 
43. J. S.) 110. 126. 
Wirthschaftsbeamte, begründen durch ihr Verhäle- 
niß als solche alleln niemals einen Wohnsitz an dem 
Orte, wo sie im Dienste sich befinden. (G. v. 31. Dezbr. 
42. §. 2.) N. 
Wirtbschafeselnrichtungen, nützliche, deren Ver- 
mittelung im Allensteiner Kreise durch die in dems. 
für Meliorationen bestehende Kreiskorporation. (Sta- 
tut v. 15. Mai &. 16. und Allerh. Bestät.-Urkunde v. 
30. Mal 43.) 21. 
Wissenschaft, gründliche, Befreiung ders. von jeder 
sie hemmenden Fessel, Sicherung ihres vollen Ein- 
flusses auf das geistige Leben der Nation, Verhin- 
derung deren Auflösung in Jeitungsschreiberei und 
der Gleichstellung beider in Würde und Ansprüchen. 
(A. K. O. v. 4. Febr. 43.) 20. 
Wittwen und Waisen, von ZJollbeamten, alleinige 
Verwendung der aufkommenden Jollstrasgelder und 
des Erlöses von Zollkonfiskaten für dies. nach Abzug 
der auf den konfiszirten Waaren ruhenden Abgaben. 
(N. K. O. v. 25. Novbr. 42.) 169. — verarmte, Ver- 
pflichtung der Armenverbände gegen dies. (G. v. 
31.
	        
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