Sachregister.
Gebühren, (Forts)
— deögl. für Dolmetscher. (ebend. §. ö. u. 11.) 75.
76. — der Gerichtsvollzleher für dle den Partelen
zuzustellenden Abschriften kontradiktorischer Definitiv-
Urtheile, in Auslegung der Art. 28. u. 72. des Rhel-
nischen Civtklkosten= Tarifs vom 16. Febr. 1807. (A.
K. O. v. 19. April 44.) 111. — auch Lootsenge-
bühren.
Gebühren-Freihelt (Sportelfreihelt), für unverms,
gende und deshalb zum Armenrechte in Prozessen
zugelassene Kirchen und Dfarreien, und Nichtanwen-
dung der In §. 40. Tit. 23. Th. I. der Allgem. Ge,
richts Ordn. enthaltenen Vorschriften wegen eventuel,
ler Kostenerstattung auf dleselben. (A. K. O. v. 22.
Dezbr. 43.) 48. — gegenseitige, mit Osterreich, bei
gerichtlichen Requtsitlonen in Armensachen. (Minist.
Erkl. v. 13. Aug., Osterreichtscher Selts v. 10. Sept.
44.) 451. 455. — in städtischen Feuer, Sozietäts, An,
gelegenheiten der Kur, und Neumark, so wie der
Niederlausitz. (Regl. v. 23. Jull 44. F. 2.) 331.
Gebühren-Taxen, allgemeine, vom 23. Aug. 1815,
die Vorschriften ders. für die Landes,Justizkollegen,
Abschn. IV. Nr. 12. 28. 32. u. 38., für die Land,
und Stadtgerichte in großen Städten und für sämmt,
liche Untergerichte Abschn. 1V. Nr. 11. 26. 29. u. 36.,
die Dolmetscher-Gebühren, die Reiser und Zehrungs-
kosten für Partelen und Jeugen, die Dläten für
Sachverständige und die Gebühren für Taxatoren
betr., so wie die spätern darauf bezüglichen Bestim-
mungen, werden aufgehoben und anderweltig regu,
lirt. (V. v. 20. März 41.) 73—706.
Gefängniß-Anskalten, nebst den dazu gehörigen
Hofräumen und Gärten, deren Befrelung von der
Grundsteuer in der Provinz Posen. (V. v. 14. Okt.
4s. J. 13. b.) 605.
Gefängnißstrafen, stehe Freiheitsstrasen. — ver,
hälenimäßige, in Stelle von Geldstrasen, fur Thaufs,
seepollzel, und Chausseegeld, Ubertretungen, siehe diese.
Gehälter, der Beamten, siehe Besoldungen.
Geistliche, (Drediger, Pfarrer 2c.), auf solche finden
die Vorschristen der #s. 14—38. des Gesetzes v. 29.
März 44. hinsichtlich des Disziplinar-Untersuchungs,
und Strasperfahrens keine Anwendung. (das. J. 53.)
87. — wegen der Disziplinarvergehen derf. ist nach
den besonderen Vorschristen hlerüber zu verfahren.
(ebend. §. 53.) 87. — die gerichtliche Untersuchung
findet gegen dies. nur wegen solcher Amesvergehen
statt, welche das bürgerliche Gesetz mic Strase be,
droht. (ebend. §. 9.) 78. — die Bestrafung derf. we,
gen der in den 95. 409. u. 500. Tit. 20. Th. II. des
Allg. L. N. bezeichneten Vergehungen bleibt, In so
1844. 21
Gelstliche, (Forts.)
sern mit dens. nicht ein gemeines Verbrechen ver-
bunden ist, dem Disziplinarwege vorbehalten. (eben-
das. §. 9.) 79. — zu dem Antrage auf gerlchtliche
Untersuchung gegen dies. ist nur der Minister der
geistl. Angelegenh. berechtigt. (ebendas. §. 9.) 79. —
Sühneversuche vor denselben zwischen Ehegatten vor
der Ehescheldungsklage und Ausstellung eines Attestes
von dens. darüber. (V. v. 28. Junt à4. 69. 10 - 13.
55.) 185.191. — gertchtliche Sühneversuche mit oder
ohne Zuzlehung derf. (ebend. §. 38.) 189. — degsgl.
bel Ehescheldungen wegen böslicher Verlassung. (eben-
das. 96. 62. u. 65.) 192. — rämisch-katholische, Ver-
sahren, wenn solche den Sühneversuch verwelgern,
weil sie die Ehe nicht als kirchlich gültig anerkennen.
(ebend. §. 72.) 193. — deren Berufung, Anstellung
und Einführung in Westpreußen. (Westpr. Provin,
lialrecht v. 19. April 41. 6. 21—27.) 106. 107. —
Beschaffung des Brennmaterlal, Deputats für dies.
(ebend. §6. 48. 40.) 108. — Entrichtung der Zehn-
ten und Abgaben an dies. (ebendas. &. 51—61.)
108. 109.
Geistliche Gesellschaften, Rechte und Pflichten
ders. in Westpreußen nach den Bestimmungen des
Provinztalrechts für lehteres (v. 19. April 44. 65.
22— 61.) 106— 109.
Geldsendungen, für solche bleiben dle bisherlgen
Portesähe in Kraft. (A. K. O. v. 18. Aug. 44.) 406.
Geldstrafen (Geldbußen), als Ordnungsstrafen gegen
Beamte, Dlsziplinarverfahren wegen solcher. (G. v.
29. März 44.J//. 15. 16.21. u. 23.) 80.81.— dies. sol-
len das Diensteinkommen eines Monats, bei unbe,
soldeten Beamten aber die Summe von dreißig Tha-
lern nicht überstelgen, in so fern nicht besondere ges
sebliche Vorschristen ein Anderes bestimmen. (ebend.
16. u. 23.) 80. 81. — Besugniß der Provinglal,
Behörden, deren Vorsteher und der Vorsteher der
Unterbehörden zu deren Verhängung. (ebend. 9. 23.)
81. — Festsetzung derselben gegen Mitglieder der Dro-
vinzkalbehsrden durch den Verwaltungschef. (ebend.
. 23.) 81. — für Stempel-Konträventionen, deren
Verwandlung in Freiheitsstrasen. (A. K. O. v. 21.
Mat 41.) 238. — für lbertretungen der beschrän-
kenden Bestimmungen hinsichtlich des Suchens von
Waarenbestellungen und des Waarenaufkaufs. (d. K. O.
v. 8. Dezbr. 43. J. 3.) 15. — deren Verwandlung
in Gefängnibstrase. (ebend.) 16. — in Ansehung des
Rechts der Kämmerelen in Welkpreußen auf solche hat
es bel der bestehenden Verfassung sein Bewenden.
(Westpr. Provinzlalrecht v. 19. April Al. J. 84.) 110.
— für solche kann wegen Beleidlgungen zwl-
schen