Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1844. (35)

Sachregister. 
Gebühren, (Forts) 
— deögl. für Dolmetscher. (ebend. §. ö. u. 11.) 75. 
76. — der Gerichtsvollzleher für dle den Partelen 
zuzustellenden Abschriften kontradiktorischer Definitiv- 
Urtheile, in Auslegung der Art. 28. u. 72. des Rhel- 
nischen Civtklkosten= Tarifs vom 16. Febr. 1807. (A. 
K. O. v. 19. April 44.) 111. — auch Lootsenge- 
bühren. 
Gebühren-Freihelt (Sportelfreihelt), für unverms, 
gende und deshalb zum Armenrechte in Prozessen 
zugelassene Kirchen und Dfarreien, und Nichtanwen- 
dung der In §. 40. Tit. 23. Th. I. der Allgem. Ge, 
richts Ordn. enthaltenen Vorschriften wegen eventuel, 
ler Kostenerstattung auf dleselben. (A. K. O. v. 22. 
Dezbr. 43.) 48. — gegenseitige, mit Osterreich, bei 
gerichtlichen Requtsitlonen in Armensachen. (Minist. 
Erkl. v. 13. Aug., Osterreichtscher Selts v. 10. Sept. 
44.) 451. 455. — in städtischen Feuer, Sozietäts, An, 
gelegenheiten der Kur, und Neumark, so wie der 
Niederlausitz. (Regl. v. 23. Jull 44. F. 2.) 331. 
Gebühren-Taxen, allgemeine, vom 23. Aug. 1815, 
die Vorschriften ders. für die Landes,Justizkollegen, 
Abschn. IV. Nr. 12. 28. 32. u. 38., für die Land, 
und Stadtgerichte in großen Städten und für sämmt, 
liche Untergerichte Abschn. 1V. Nr. 11. 26. 29. u. 36., 
die Dolmetscher-Gebühren, die Reiser und Zehrungs- 
kosten für Partelen und Jeugen, die Dläten für 
Sachverständige und die Gebühren für Taxatoren 
betr., so wie die spätern darauf bezüglichen Bestim- 
mungen, werden aufgehoben und anderweltig regu, 
lirt. (V. v. 20. März 41.) 73—706. 
Gefängniß-Anskalten, nebst den dazu gehörigen 
Hofräumen und Gärten, deren Befrelung von der 
Grundsteuer in der Provinz Posen. (V. v. 14. Okt. 
4s. J. 13. b.) 605. 
Gefängnißstrafen, stehe Freiheitsstrasen. — ver, 
hälenimäßige, in Stelle von Geldstrasen, fur Thaufs, 
seepollzel, und Chausseegeld, Ubertretungen, siehe diese. 
Gehälter, der Beamten, siehe Besoldungen. 
Geistliche, (Drediger, Pfarrer 2c.), auf solche finden 
die Vorschristen der #s. 14—38. des Gesetzes v. 29. 
März 44. hinsichtlich des Disziplinar-Untersuchungs, 
und Strasperfahrens keine Anwendung. (das. J. 53.) 
87. — wegen der Disziplinarvergehen derf. ist nach 
den besonderen Vorschristen hlerüber zu verfahren. 
(ebend. §. 53.) 87. — die gerichtliche Untersuchung 
findet gegen dies. nur wegen solcher Amesvergehen 
statt, welche das bürgerliche Gesetz mic Strase be, 
droht. (ebend. §. 9.) 78. — die Bestrafung derf. we, 
gen der in den 95. 409. u. 500. Tit. 20. Th. II. des 
Allg. L. N. bezeichneten Vergehungen bleibt, In so 
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Gelstliche, (Forts.) 
sern mit dens. nicht ein gemeines Verbrechen ver- 
bunden ist, dem Disziplinarwege vorbehalten. (eben- 
das. §. 9.) 79. — zu dem Antrage auf gerlchtliche 
Untersuchung gegen dies. ist nur der Minister der 
geistl. Angelegenh. berechtigt. (ebendas. §. 9.) 79. — 
Sühneversuche vor denselben zwischen Ehegatten vor 
der Ehescheldungsklage und Ausstellung eines Attestes 
von dens. darüber. (V. v. 28. Junt à4. 69. 10 - 13. 
55.) 185.191. — gertchtliche Sühneversuche mit oder 
ohne Zuzlehung derf. (ebend. §. 38.) 189. — degsgl. 
bel Ehescheldungen wegen böslicher Verlassung. (eben- 
das. 96. 62. u. 65.) 192. — rämisch-katholische, Ver- 
sahren, wenn solche den Sühneversuch verwelgern, 
weil sie die Ehe nicht als kirchlich gültig anerkennen. 
(ebend. §. 72.) 193. — deren Berufung, Anstellung 
und Einführung in Westpreußen. (Westpr. Provin, 
lialrecht v. 19. April 41. 6. 21—27.) 106. 107. — 
Beschaffung des Brennmaterlal, Deputats für dies. 
(ebend. §6. 48. 40.) 108. — Entrichtung der Zehn- 
ten und Abgaben an dies. (ebendas. &. 51—61.) 
108. 109. 
Geistliche Gesellschaften, Rechte und Pflichten 
ders. in Westpreußen nach den Bestimmungen des 
Provinztalrechts für lehteres (v. 19. April 44. 65. 
22— 61.) 106— 109. 
Geldsendungen, für solche bleiben dle bisherlgen 
Portesähe in Kraft. (A. K. O. v. 18. Aug. 44.) 406. 
Geldstrafen (Geldbußen), als Ordnungsstrafen gegen 
Beamte, Dlsziplinarverfahren wegen solcher. (G. v. 
29. März 44.J//. 15. 16.21. u. 23.) 80.81.— dies. sol- 
len das Diensteinkommen eines Monats, bei unbe, 
soldeten Beamten aber die Summe von dreißig Tha- 
lern nicht überstelgen, in so fern nicht besondere ges 
sebliche Vorschristen ein Anderes bestimmen. (ebend. 
16. u. 23.) 80. 81. — Besugniß der Provinglal, 
Behörden, deren Vorsteher und der Vorsteher der 
Unterbehörden zu deren Verhängung. (ebend. 9. 23.) 
81. — Festsetzung derselben gegen Mitglieder der Dro- 
vinzkalbehsrden durch den Verwaltungschef. (ebend. 
. 23.) 81. — für Stempel-Konträventionen, deren 
Verwandlung in Freiheitsstrasen. (A. K. O. v. 21. 
Mat 41.) 238. — für lbertretungen der beschrän- 
kenden Bestimmungen hinsichtlich des Suchens von 
Waarenbestellungen und des Waarenaufkaufs. (d. K. O. 
v. 8. Dezbr. 43. J. 3.) 15. — deren Verwandlung 
in Gefängnibstrase. (ebend.) 16. — in Ansehung des 
Rechts der Kämmerelen in Welkpreußen auf solche hat 
es bel der bestehenden Verfassung sein Bewenden. 
(Westpr. Provinzlalrecht v. 19. April Al. J. 84.) 110. 
— für solche kann wegen Beleidlgungen zwl- 
schen
	        
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