Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1844. (35)

Chronologische übersicht des Jahrganges 1844. 
  
Datum 
des 
Gesetzestcc. 
Ausgegeben 
zu 
Berlin. 
Inhalt. 
Nr. 
des 
Stücks. 
Nr. 
des Ge- 
setzes. 
  
1843. 
18. Dezbr. 
20. 
22. 
22. 
1844.— 
3. Jan. 
  
1844. 
13. Jan. 
15. Juli. 
2. Jan. 
19. 
5. Febr. 
  
Konzessions= und Beffätigungs-Urkunde für die 
Cöln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft und 
die beigesügten Statuten derselben. 
Starut der Mogdeburger Feueroversiche- 
rungs-Aktiengesellschaft. 
Verordnung, die Bestrafung des Spielens an 
der Spielbank zu Köthen betreffend. 
Allerböchste Kabinetsorder, wegen der Am'skau- 
tionen dersjenigen Rendanten, welche bei den 
aus Staatsfonds unterbaltenen Gerichten zugleich 
die Salarienkasse und die Depositalkasse 
verwalten. 
Allerhöchste Kabinetsorder, die Annahme der Eisen- 
bahnaktien als pupillen= und deposital= 
mäßige Sicherheit betreffend. 
Allerhöchsle Kabineksorder, wegen Bestrafung der 
Kontraventionen gegen die Kontrolvorschrif- 
ten der über die Mahl= und Schlachtsteuer 
erlassenen Ortsregulative. 
Verordnung, das Verbot der Ehe zwischen 
Stief= oder Schwiegereltern und Stief= 
oder Schwieger kindern beereffend. 
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die Niche- 
anwendung des 4. 40. Tit. 23. Thl. I. der 
allgemeinen Gerichtsordnung, wegen eventueller 
Erstattung. von Prozeßkosten, auf unver- 
mögende, zum Armenrechte in Prozessen zuge- 
lassene Kirchen und Pfarreien. 
Verordnung, wegen Aufhebung der 44. 29. und 
54. des Edikes vom 14. September 1811. und 
des Art. 65. der Deklaration vom 29. Mai 1816., 
die Beschränkung der Verschuldung der 
Banergüter, sowie die Pariellirung und Nor- 
malabschätgung derselben betreffend. 
Ministerial-Bekanntmachung über die erfolgte Be- 
stätigung des Seatuts der für den Bau einer 
Chaussee von Quedlinburg nach Halber- 
stadt zusammengetretenen Aktiengesellschaft. 
Allerhöchste Kabineksorder, die Ergänzungen der un- 
term 24. Oktober 1840. ergangenen Tarife be- 
treffend, nach welchen die Gebühren der Looc= 
sen in den Gewässern zwischen Pommern und 
Rügen und auf den Binnengewässern zwischen 
Stettin und den Mündungen der Swine und 
Peene zu entrichten sind. 
Allerhöchste Kabineesorder, die Erhebung der Schiff- 
fahrts-Abgaben in den Städten Königsberg 
und Elbing berreffend. 
  
  
2409. 
(mi Anl.) 
2465. 
(Anl.) 
2406. 
2414. 
2417. 
2418. 
2407. 
2424. 
45. 
47. 
59. 
 
	        
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