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Anmerkung. Die bei dem Gute befindlichen lasstlischen und zeitemphyteutischen Kossäthen-
höfe u. s. w. werden hier mit Angabe der Gemeinden, zu welchen sie gehören,
einzeln aufgeführt. Der Flächen-Inhalt der dazu gehörigen Ländereien wird
auf den Grund der in den Jahren 1823. erfolgten Aufnahmen, nach der eltwa
vorhandenen Vermessung oder nach ungefährer Schätzung bei jedem Hose sum-
marisch vermerlt.
Sind seit Anfertigung des Güter-Auszuges Veränderungen in den steuer-
baren Objekten des Guts eingetreten, so ist dies in einer Bemerkung zu er-
läutern.
Die gesammte auf dem Gute haftende Grund-
steuer beträgt nach dem Steuer-Auszuge
vom ....... ...... .. Ritl. .. sgr. .. pf.
Davon gehen auf die abgabepflichtigen Be-
sitzungen nach Vollendung des Kreis-Ka-
tasters übbr - - -
Wegen streitiger Abgaben bleiben auf dem
Gute an Prästationssteuer vorläufig stehen - -
Durch Veränderungen hinsichtlich der steuer-
baren Objekte sind zu= (oder ab-) gegan-
die Grundsteuer für die unter J. und II. ver-
zeichneten Gebäude und Ländereien kommt
sonachauf...·...................... ..Rtl...sgk...pf.
zu stehen. Hierzu kommt die Prästations-
steuer, für welche das Gut vorläufig ver-
baftet bleibt, mitttt - - 2- ¾i*
Aufgestellt: Ort. Datum.
Der Distrikts-Kommissarius.
Revidirt und richtig befunden.
Ort. Datum.
Der Landratbh.
Die Richtigkeit ver vorstehenden Deklaration erkenne ich hiermit an.
Ort. Datum.
(Unterschrift res Gutsbesitzers.)
(Nr. 2511.) Schema IV.