Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1844. (35)

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Anmerkung. Die bei dem Gute befindlichen lasstlischen und zeitemphyteutischen Kossäthen- 
höfe u. s. w. werden hier mit Angabe der Gemeinden, zu welchen sie gehören, 
einzeln aufgeführt. Der Flächen-Inhalt der dazu gehörigen Ländereien wird 
auf den Grund der in den Jahren 1823. erfolgten Aufnahmen, nach der eltwa 
vorhandenen Vermessung oder nach ungefährer Schätzung bei jedem Hose sum- 
marisch vermerlt. 
Sind seit Anfertigung des Güter-Auszuges Veränderungen in den steuer- 
baren Objekten des Guts eingetreten, so ist dies in einer Bemerkung zu er- 
läutern. 
Die gesammte auf dem Gute haftende Grund- 
steuer beträgt nach dem Steuer-Auszuge 
vom ....... ...... .. Ritl. .. sgr. .. pf. 
Davon gehen auf die abgabepflichtigen Be- 
sitzungen nach Vollendung des Kreis-Ka- 
tasters übbr - - - 
Wegen streitiger Abgaben bleiben auf dem 
Gute an Prästationssteuer vorläufig stehen - - 
Durch Veränderungen hinsichtlich der steuer- 
baren Objekte sind zu= (oder ab-) gegan- 
die Grundsteuer für die unter J. und II. ver- 
zeichneten Gebäude und Ländereien kommt 
sonachauf...·...................... ..Rtl...sgk...pf. 
zu stehen. Hierzu kommt die Prästations- 
steuer, für welche das Gut vorläufig ver- 
baftet bleibt, mitttt - - 2- ¾i* 
Aufgestellt: Ort. Datum. 
Der Distrikts-Kommissarius. 
Revidirt und richtig befunden. 
Ort. Datum. 
Der Landratbh. 
Die Richtigkeit ver vorstehenden Deklaration erkenne ich hiermit an. 
Ort. Datum. 
(Unterschrift res Gutsbesitzers.) 
(Nr. 2511.) Schema IV.
	        
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