Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845. (36)

Sachregister. 1845. 93 
Verträge, (Kontrakte), (Forts.) 
v. 3. Jam. 45. S§. 2—4.) 25. 20. — Zulässigkeit ders. 
über die Ausschließung oder Beschränfung der Befugniß 
zur Ablösung der auf Erbpachts-, Zins- oder Erbzins- 
Grundstücken ruhenden festen Geld= oder Getraideubgaben 
durch Kapital. (G. v. 31. Janr. 45.) 93. 
Verunreinigungen der Gewisser, s. letz. 
Verwaltungsbehörden, Wahrnehmung der auf das 
Vermögen der Korporationen und öffentlichen Anstalten 
sich beziehenden Rechte, sowie der dem Staate zustehenden 
Patronatsrechte, durch dies. in dem Ressort des Revi- 
sionskollegiums für Landeskultursachen. (V. v. 22. Novbr. 
44. §. 11.) 21. 22. — Einholung des Gutachtens ders. 
seitens des letztern über Gegenstände von landespolizei- 
lichem oder staatswirthschaftlichem Interesse. (ebend. §. 12.) 
22. — s. auch Oberpräsidenten, Regierungen, Landräthe 2c. 
Verwaltungsverhältunisse, Verfahren bei Entschei- 
dungen von Streitigkeiten über solche in Auseinander= 
setzungssachen bei den Generalkommissionen, nach §. 36. 
der V. v. 30. Jumi 34. (V. v. 22. Novbr. 44. §. 5.) 20. 
Veteranen-Sektionen, Entweichungen aus dens. sind 
nur mit der Strafe der unerlaubten Entfernung zu be- 
belegen. (Milit.-Straf-G. Thl. I. §. 112.) 315. — s. 
auch Invalide. 
Vidimationen, in Ansehung deren Form verbleibt es 
bei den bestchenden Gesetzen. (G. v. 11. Juli 45. §. 23.) 
491. 
Viehkastrirer, müssen sich über die erforderlichen Kennt- 
nisse und Fertigkeiten durch ein Befähigungszeugniß der 
Regierung ausweisen. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. 
S. 45.) 50. — Anordnungen seitens der Ministerien für 
deren Prüfung. (ebend. §. 46.) 50. — Verfahren bei 
verschuldeter Zurücknahme der deus. ertheilten Konzessson. 
(ebend. IS. 71—74.) 54. 55. 
Piehmärkte, Anordnungen für dies. (Gew.-Ord. v. 17. 
Janr. 45. §. 85.) 57. — gegenseitige Erleichterungen 
für den Verkehr auf solchen zwischen den Staaten des 
Zoll= und Steuervereins. (Vertrag v. 16. Oktbr. 45. 
Art. 7.) 688. — (lbereinkunft (VI.) v. 16. Oktbr. 45. 
Art. 4.) 708. — desgl. mit Hannover rücksichtlich der 
dem Zollvereine beigetretenen Landestheile. (Übereinkunft 
(II.) v. 10. Oktbr. 45. Art. 9.) 094. 
Viehseuchen, Patent v. 2. Apr. 1803. wegen Abwen- 
dung ders., die im §. 14. desselben in Beziehung auf 
den Eintrieb ausländischen Rindviehes angeordneten Schut- 
maßregeln werden aufgehoben, (A. N. O. v. 15. Novbr. 
44.) 18. — Anwendung der Vorschriften der Verord. v. 
27. März 1836. bei dem Eintriebe von Rindvieh der 
Steppengattung in die östlichen Provinzen der Monarchie, 
sowie im Falle des Ausbruchs der Rindviehseuche in einem 
Nachbarstaate. (ebend.) 18. 
Volksaufläufe (Tumulte), zu deren Sbllung komman- 
dirtes Militair eingeschritten ist, Feststellung des That- 
bestandes bei solchen durch die amtliche Darstellung des 
kommandirten Befehlshabers. (Milit.-Straf-G. Thl. II. 
§. 92. mit Anl. B. §. 36. ders.) 347. 380. 387. — 
Mitwirkung der Polizeibehörde bei dieser Darstellung- 
(ehend. §. 36.) 387. 
Veltelen-*l gen, seither weder üblich noch 
verstattet, dürfen, in Anwendung des Bundesbeschlusses 
v. 5. Juli 32., auch in den Provinzen Preußen und 
Posen nicht ohne Genehmigung der kompetenten Behörde 
stattfinden. (V. v. 5. Dezbr. 45.) 831. f. 
Vollmachten, zur Erhebung von Sachen und Geldern 
bei Gericht, solche können fortan auch von einem Notar 
aufgenommen werden. (G. v. 11. Juli 45. 8. 2. lit. b.) 
495. — hiernach wird der §. 110. Tit. 13. Thl. I. des 
A. L. R. aufgehoben. (ebend.) 495. 
Vorkauf (Aufkauf), Nichtgestattung desselben an Markt- 
tagen vor den Thoren und außerhalb des Marktverkehre 
in Beziehung auf die zu letzterm gehörigen Gegenstände. 
(Gew.-Ord. v. 17. Jam. 45. 58. 80. 81. 80.) 50. 67. 
Vorpommern, Neu-, s. Pommern. 
W. 
Waagegelder, deren erekutivische Beitreibung in der 
Provinz Westphalen. (V. v. 30. Juni 45. S. 1. Nr. 4.) 445. 
Waaren, Entrichtung der Eingangs-, Durchgangs= und 
Ausgangs-Abgaben von deus, in den Jahren 1840. 1847. 
u. 1848. (Zolltarif v. 10. Oktbr. 45.) 606—654. — 
einstweilige Erhöhung der in diesem Tarif (Pos. 20. 
21. d. 25. b. u. 27. d.) für einige Waarenartikel vorge- 
schriebenen Eingangszollsätze. (A. K. O. v. 10. Oftbr. 
45.) 655. — deren Versicherung gegen See-, Strom- 
und Feuersgefahr bei der Preußischen National-Ver- 
sicherungsgesellschaft zu Stettin. (A. NX. O. v. 31. Oktbr. 
45. nebst Statut v. 5. Apr. 45.) 789—819. — desgl. bei 
der Berliner für Transporte zu Lande und Wasser. (A. 
N. O. v. 7. März 45. nebst Stalut und Assekuranz-Ord.) 
215—237. — s. auch Stettiner Stromversicherungs-Ge- 
sellschaft. 
Waarenaufkauf, behuss des Wiederverkaufs, im Um- 
herreisen, rücksichtlich der Befugniß der Gewerbetreibenden 
mit kaufmännischen Rechten zu solchem, behält es bei den 
bestehenden Vorschristen sein Bewenden. (Gew.-Orb. v. 
17. Janr. 45. F. 60.) 33. — es soll jedoch diese Be- 
fugniß nirgends mehr davon abhängig sein, daß der Ge- 
werbetreibende oder der Gehülfe einer der christlichen 
Nirchen angehört. (ebend. §. 600.) 63. 
Waaren-Begleitscheine, Gebühren-Entrichtung für 
dies. (Zolltarif v. 10. Oktbr. 45.) 650. 
Waaren=
	        
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