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Maschinenwärter auf Dampfschiffen, s. letz.
Materialien, zum Betriebe stehender Gewerbe erfor-
derlich, deren eigene Verfertigung oder Ankauf. (Gew.=
Ord. v. 17. Janr. 45. 8. 59.) 52.
Maurer, müssen sich über die erforderlichen Kenntnisse
und Fertigkeiten durch ein Befähigungszeugniß der Re-
gierung ausweisen. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. §. 45.)
0. — Anordnungen seitens der Ministerien für deren
Prüfung. lebend. §S. 40.) 30. — Verfahren bei Unter-
sagung deren Gewerbebetriebes. (ebend. 98. 71 —74.)
54. 35.
Mecklenburg-Schwerin, Großherzogthum, Vertrag
mit dems. über die Herstellung einer Eisenbahnverbindung
zwischen Berlin und Hamburg durch das großherzog-
liche Gebiet, (v. 8. Novpbr. 41.) 195.— 205. — desgl.
über die Feststellung der Verhältnisse der Hamburg=
Bergedorfer Eisenbahn zur Berlin-Bergedorfer.
(v. 8. Novbr. 41.) 200 —2(09. — Regulirung und Er-
hebung der Durchgangsabgaben auf ders. (Art. 21. u.
22. des ersten Vertrages) 201. 202. — Beförderung
und ungehinderte Durchführung der Postgüter auf ders.
(ebend. Art. 10. und 23.) 198. 202. 203. — Albfüh-
rung einer Zweigbahn von letzterer nach Schwerin. (Art. 3.
des ersten Vertrages v. 8. Novbr. 41.) 196.
Medebach, Stadt, Anordnungen für die Wieberherstel-
lung der am 25. Mai 44. beim Braude des dortigen
Gerichtsgebäudes vernichteten Grundakten und Amorti=
sation der dabei verloren gegangenen Dokumente. (I.
K. O. v. 11. Juli 45.) 501.
Medizinalpersonen, bedürfen einer Approbation des
Ministeriums der Medizinalangelegenheiten. (Gew.-Ow.
v. 17. Jaur. 46. H. 42.) 49. — Verfahren bei Zurück-
nahme ders. und Untersagung der Praris. (ebend. 88.
71—74.) 64. 65. — hinsüchtlich der Taxen für solche
wird durch die allg. Gew.-Ordn. v. 17. Janr. 45. nichts
geändert. (das. S. 93.) ö#.
Meineid, Personen, welche wegen eines solchen verur-
theilt worden, bedürfen zum Beginn eines selbstständigen
Gewerbebetriebes der Erlaubniß der Polizeiobrigkeit des
Orts. (Gew.-Ordn. v. 17. Jaur. 45. §. 21.) 45. —
in wiefern solche zu versagen ist. (ebend. §. 21.) 45. —
schließt von der Theilnahme an neu und bereits gebildeten
Innungen aus. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. 98. 103.
107.) 60. 01. — Ausscheiden und Ausstoßung aus letzt.
in gleicher Beziehung. (ebend. §. 117.) 63. — desgl.
aus den ohne Nachweis der Befähigung der Theilneh-
mer bestehenden Innungen. (ebend. 88. 118. 119.) 63.
b4. — wegen eines solchen ist gegen Gewerbekreibende,
deren Gewerbebetrieb durch Zuverlässigkeit und Unbe-
scholtenheit bedingt und polizeilich gestattet worden, zu-
Sachregister.
1845.
Meineid, (Forts.)
gleich auch auf Verlust der Befugniß zum selbstständigen
Gewerbebetriebe für immer zu erkennen. (ebend. S. 174.) 75.
Meistbeerbte, (Meistbesteuerte), in der Rheinprovinz,
Verhältnisse ders. und Ausübung des denselben zustehen-
den Gemeinderechts. (Rheinische Gem.-Ord. v. 23. Juli
45. S§. 16. 33—37.) 526. 330—332. — deren Eigen-
schaft und Befähigung als solche wird vurch eine gewisse
Höhe des Einkommens und der zu entrichtenden Grund-
oder Klassensteuer bedingk. (ebend. 88. 33. u. 34.) 330.
631. — deren Wahl zu Gemeinde-Verordneten und deren
Stellvertretern. G. 50.) 335. — dieselben dürfen, außer
der Erstattung baarer Auslagen, keine Vergeltung für die
Ausübung ihres Berufs annehmen. (§. 69.) 340.
Meldungen, militafrische, unrichtige, Bestrafung für
solche im Soldatenstande. (Milit.-Straf= G. Thl. I. S.
150.) 322.
Memeler Stadtobligationen, auf jeden Jnhaber
lautend, deren Ausstellung im Gesammtbetrage von
28,000 Rtblr. und Verzinsung zu 3k Prozent. (Prioi-
legium v. 14. März 45.) 209—214. — deren allmälige.
Tilgung durch öffentliche Verloosung. (ebend. S§. 1. 7— 12.)
210. 211. 212.
Memel-Langallensche Chausser, s. Chausseebau.
Meßbriefe, deren Ausfertigung für Schiffsgefäße auf
den Wasserstraßen zwischen der Oder und Sprer. (Regu-
lativ v. S. Novbr. 45. S. 7.) 787.
Messen, inländische, deren Besuch steht einem Jeden mit
gleichen Befugnissen frei. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 43.
S. 75.) 535. — in wiefern bei solchen gegen Ausländer
Beschränkungen eintreten können. (ebend. S. 75.) 56. —
Verkehr mit den auf dens. unverkauft gebliebenen Gegen.
ständen und Aufhebung der deefallsigen Beschränkungen.
(ebend. g. 87.) 57. — in Braunschweig, Erleichterung
des Verkehrs dahin seitens der Staaten des Zollvereins.
(Vertrag v. 16. Oktbr. 45. Art. 7.) 688. — (Ubereinkunf.
IVI. v. 16. Oktbr. 45. Art. 1.) 707. — Abkommen über
den gegenseitigen Meßverkehr mit Hannover rücksichtlich
der dem Zollverein beigetretenen Landestheile des letz.
(Übereinkunft (II.] v. 10. Oktbr. 45. Art. 9.) 691.
Messer, deren Geschäfte dürfen nur von den als solche
konzessionirten Personen betrieben werden. (Gew. Ord.
v. 17. Jan. 45. §. 52.) 51. — Befähigung, Zahl und
Betrieb ders. nach bisherigen oder noch zu erlassenden
Vorschriften. (ebend. S. 33.) 31. — Stellvertretung für
dies. (ebend. §. 63.) 33. — Verfahren bei verschulreter
Zmücknahme der dens. ertheilten Ronzession. (ebend. §#.
71—74.) 54. 55. — Taxen für deren Betrieb. (ebend.
S. 93.) 68.
Messerschmiede, Befugniß und Befähigung derf. zur
Haltung von Lehrlingen durch Beitritt zu einer Innung
und