Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1846. (37)

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Die näheren Bedingungen sind in dem umstehend abgedruckten Privile= 
gium enthalten. 
Duͤsseldorf, am 1en...... 18 
Der Ober-Bürgermeister. Die städtische Schuldentilgungs- 
N. N. ommission. 
NN. NN. N. 
Eingetragen Kontrolbuch Fol. 
Der slädtische Sekretariatsbeamte. (Hierzu sind die Kupots ausgereicht.) 
Der Kommunalempfänger. 
2. 
... 
  
S. 1. 2 Rehlr. (Erster) Kupon Dieser Kupon wird 
4 . zur nach dem Allerhsch- 
C. I. (à 10.) # Düsseldorfer Stadt-Ooligation sten Privilegium vom 
« üb...... unguͤltig und 
er werthlos, wenn dessen 
Hundert Thaler Kurant. Geldbetrag nicht bis 
erho- 
  
Inhaber dieses empfängt am : an halbjährigen Zinsen 
der oben benannten Düsseldorfer Stadt-Obligation aus der Düsseldorfer 
Kommunalkasse zwei Thaler Kurant. 
Der Ober-Bürgermeister. Die städtische Schuldentilgungs- 
N. N. Kommission. 
N. N. N. 
(NB. Die Namen der Ober-Bürger- 
meister und der Kommission 
werden gedruckt.) 
Eingetragen Fkool. der Kontrole. 
Der slädtische Sekretariatsbeamte. Oer Kommunalempfanger. 
  
  
  
 
	        
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