Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1846. (37)

IV 
Chronologische Ubersicht des Jahrganges 1846. 
  
Datum 
des 
Gesetzes 2c. 
Ausgegeben 
zu 
Berlin. 
Inhalt. 
Nr. 
des 
Stücks. 
Nr. 
des Ge- 
setzes. 
Seite. 
  
1845. 
4. Dezbr. 
11. 
11. 
11. 
1846. 
3. Jan. 
1846. 
23. Marz. 
23. 
9. Jan. 
26. 
26. 
10. April. 
26. Jan. 
10. Febr. 
  
  
Vertrag zwischen Preußen, Hannover, Kurhessen und 
Schaumburg-Lippe, über die Ausführung einer 
Eisenbahn von Hannover nach Mbnden; 
ratifizirt am 2. Februar 1846. 
Vertrag zwischen Preußen und Hannover über 
den Bau und Betrieb der Preußischen Strecke 
der Eisenbahn von Hannover nach Minden; 
ratifigirt am 2. Februar 1846. 
Schulordnung für die Elementarschulen der Pro- 
vinz Preußen. 
Allerhschste Kabinetsorder, betreffend die Errichtung 
eines Handelsgerichts zu Gladbach für die 
Kreise Gladbach und Grevenbroich und meh- 
tere Gemeinden des Kreises Kempen. 
Allerhöchste Deklaration, betreffend den §. 30. der 
Verordnung über die Justizverwaltung im Groß- 
herzogthum Posen vom 9. Februar 1817., den 
#. 36. der Verordnung über den Mandats-, den 
summarischen und den Bagatellprozeß vom 1. Juni 
1833. und den K. 29. der Verordnung über das 
Verfahren in Ehesachen vom 28. Juni 1844., 
rücksichtlich der Aufnahme von Protokollen 
über die mündliche Verhandlung vor versam- 
meltem Gerichte, ohne Unterzeichnung der 
ersteren durch die Parteien oder deren Bevoll- 
mächtigten, wenn solche auch Jugestandnisse, 
Entsagungen oder andere wesentliche Ertlcnungen 
der letzteren enthalten. 
Statut der Neisse-Brieger Eisenbahnge- 
sellschaft. 
Verordnung, betreffend das Verfahren bei ständi- 
chen Wahlen in dem Stande der Landge- 
meinden des Großherzogthums Posen. 
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die Aus- 
schlietzung derjenigen Preußischen Unterthanen 
von jeder künftigen Anstellung im Vaterlande, 
welche sich im Auslande zu Priestern weihen 
lassen. 
Allerhöchste Kabineksorder, die allgemeine Mili- 
tairpflicht der Juden betressend. 
Allerhächste Kabinetsorder, betreffend die Frelge- 
bung des gelmstien. und stationsweisen 
Transports von Gütern, deren Gewicht Ein- 
hundert Pfund übersteigt, oder welche von der 
Befärderung mit der Post ausgeschlossen sind. 
  
  
2680. 
2666. 
2688. 
(Anl.) 
2667. 
2670. 
  
130-148. 
18.19. 
21. 
 
	        
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