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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
JNNr. 41.—
(Nr. 2774.) Allerhochste Kabinetsorder vom 5. Oktober 1846., betrefsend die Gesetzeskraft
der in dem Verlage des Geheimen Ober-Hofbuchdruckers Decker zu Berlin
erschienenen sechsten amtlichen Ausgabe der Preußischen Landespharmakope
und der darin allegirten 4. Tabellen.
A-. Ihren Bericht vom 3. v. M., die Bearbeitung der sechsten Ausgabe
der Landespharmakopbe betreffend, bestimme Ich, daß diese in dem Verlage
des Geheimen Ober-Hofbuchdruckers Decker in Berlin unter dem Titel: „Phar-
macopoea Borussica Editio sexta“ erschienene Ausgabe der Landespharma-
kopöe vom 1. April 1847. an den Aerzten, Wundärzten und Apothekern, so-
wie den Medizinalbehörden zur Richtschnur dienen soll, und setze zugleich hin-
sichtlich deren Anwendung für den ganzen Umfang der Monarchie, unter Auf-
hebung aller entgegenstehenden Vorschriften, Folgendes fest:
1) Nach Maaßgabe der von dem Ministerium der Medizinalangelegenheiten
außuustellenden Series medicaminum sind die Arzneimittel in den Apo-
theken großer und beziehungsweise kleiner Städte jederzeit vorräthig zu
halten.
2) Diejenigen chemischen Präparate, für welche in der Landespharmakopbe
keine Bereitlungsweise vorgeschrieben ist, sowie die in der anliegenden
Tabelle A. zusammengestellten Präparate können aus chemischen Fabriken
und Droguenhandlungen entnommen werden, der Apotheker ist jedoch
für deren Güte und Reinheit verantwortlich.
3) Alle übrige chemische und pharmazeutische Präparate sind nach den, in
der Landespharmakopbe enthaltenen Vorschriften von den Apothekern
selbst zu bereiten, und ist den Letzteren nicht gestattet, dieselben, nach einer
andern Methode bereitek, zum pharmazeutischen Gebrauch zu dispensiren.
Sollten jedoch Apotheker an der eigenen Bereitung gehindert sein, oder
ist die Menge, deren sie bedürfen, zu einer eigenen Anfertigung des
Präparats zu gering, so steht ihnen frei, die Präparate aus einer
andern inländischen Apotheke zu entnehmen.
Jabrgang 1846. (Tr. 2774.) 76 4) Die
Ausgegeben zu Berlin den 7. Dezember 1846.