Sachregister. 1846.
Amter, höhere der Verwaltung, (Forts.)
C. 5.) 200. — Wiederholung der Prüfung. C. 6.)
200. — Einführung und Verpflichtung. (s. 7.) 200.
— Anlegung von Personal-Alten. (s. 8.) 200. (. —
Beschäftigung und weitere Ausbildung der Regierungs-
Reserendarien. (Ss. 9—41.) 201. 202. — Aufsicht über
das Privatleben der Referendarien und deren Entlassung
im Digziplinarwege. (§. 13.) 203. — besondere Be-
stimmungen für Referendar#en, welche sich elnem spezlellen
Fache widmen wollen, als: Forstreferendarien. (6. 13.)
202. 203. — desgl. Reserendarien bei der Verwaltung
der indirekten Steuern. (5. 14.) 203. f. — degl.
Reserendarien des Baufachs. (§. 15.) 204. — Schluß
des eferendariats. (§. 16.) 204. — Zeugniß der
Reife. (§. 17.) 204. 205. — Ober-Exraminations-Kom-
mission für die Prüfung zu den höheren Verwaltungs=
ämtern, als Assessoren und Mitglieder der Regierun-
gen, Provinzial- Steuerdirektionen, Konsistorien, Provin-
zial-Schulkollegien 2c., deren Einrichtung, Bestimmung
und Ressortverhältnisse. (66. 18. 19. u. 20.) 205. 206.
— Zulassung zu solcher lepten Prüfung. (§. 21.) 20.
— ausnahmsweise Zulassung der schon in anderen Dienst-
verhältmissen fungirenden Beamten rc. zu solchen Prulfun-
gen. (6. 27.) 206. 207. — schriftliche und mündliche
Hrüfung und mündlicher VBortrag. (86. 23—28.) 207
bis 209. — Zahl der zu gleicher Zeit zu Prüfenden.
(5. 29.) 209. — Censur des Ausfalls der Prüfung.
(. 30— 32. 35.) 209. 210. — Beförderung der die
Prüfung bestandenen Referendarien m Regierungs-
Alsessoren. (. 33.) 210. — die Besörderung in
Rathsstellen bleibt wesentlich von der Dienstführung
als Assessor, von dem Fortschreiten der Ausbildung, von
der Tüchtigleit und Auszeichnung durch Fleiß und erfolg-
reiches amtliches Wirken desselben abhängig. (§. 34.)210.
Amteblätter, Bekanntmachungen durch dieselben wegen
beabsichtigter Entwässerungsanlagen. (G. v. 23. Janr.
46. S§. 3. u. 6.) 26. 27.
Amtsentsetzung (Amtsverlust, Dienstentsetzung, Kassa-
tion), auf solche können wegen begangener Verbrechen in
Berlin nicht die kommissarisch bestellten Einzelrichter, son-
dern nur die Gerichts -Deputationen, in erster Instanz,
erkennen. (G. v. 17. Juli 46. S§. 24. und 39. Nr. 1.)
272. 275. — der Lehrer an den Elementarschulen der
Provinz Preußen, rücksichtlich derselben behält es bei den
allgemeinen gesetzlichen Vorschristen sein Bewenden.
(Schulord. v. 11. Dezbr. 45. §S. 27.) 6
Amtsverbrechen, wegen solcher darf der Staatsan-
walt bei den Gerichten in Berlin nur auf Grund eines
Antrages der vorgesetzten Dienstbehörde des anzuklagen-
den Beamten (55§. 5. u. f. des Ges. v. 29. März 44.)
einschreiten. (G. v. 17. Juli 406. §. 9.) 269. — Ver-
pflichtung desselben, einem solchen Antrage stets zu genü-
gen, wenmn auch seine Ansicht darüber von der der Dienst-
behörde abweicht. (ebend. S. 9.) 209.
Amtswegen, von, sollen die Gerichte in Berlin bei
Einleitung und Führung der Untersuchungen wegen be-
gangener Verbrechen nicht ferner, sondern nur auf An-
trag des Staatsanwalts einschreiten, wenn nicht Gefahr
im Verzuge obwaltet. (G. v. 17. Juli 46. §. 5.)
268. f. — wann eher dem Angeklagten von Amtswegen
ein Vertheidiger zu bestellen ist. (ebend. S. 69.) 279.
Anclam, Stodt, Erhebung des städtischen Bohlwerks-,
Pfahl- und Brücken--Aufzugsgeldes daselbst. (A. K. O.
nebst Tarif v. 7. Aug. 46.) 400 — 402. — dagegen
soll die Erhebung der städtischen Schifffahrts -Abgaben
nach dem bisher üblichen Tarife daselbst eingestellt wer-
den. (A. K. O. v. 7. Aug. 46.) 400.
Angeklagte, wegen begangener Verbrechen, Verfahren
der Staatsanwalte bei den Gerichten in Berlin rückscht-
lich ders. (G. v. 17. Juli 46. Is. 5—13.) 268—270.
— über deren Verhaftung oder Freilassung sowohl wäh-
rend der gerichtlichen Voruntersuchung, als während des
ganzen Laufs der gerichtlichen Untersuchung, steht dem
Gerichte die Beschlußnahme zu. (ebend. S5. 14. 41. u.
49.) 200. 275. 276. — mündliches Verfahren mit den-
selben und deren Vertheidiger vor dem erkennenden Ge-
richte. (ebend. S. 15—17.) 270. 271. — Zwangs-
mittel, durch welche die Angeklagten zu irgend einer Er-
klärung genöthigt werden sollen, sind unzulässlg. (ebend.
5§ 18.) 271. — auch nicht gegen solche wegen Polizei-
vergehen. (ebend. s. 114.) 287. — vorgelabene, aber
nicht erschienene, Kontumazialverfahren gegen dies. (ebend.
S§ 29. u. 33.) 273. 274. — Beweisführung gegen
dies. (ebend. ## 19. u. 20.) 271. — richterlicher Aus-
spruch, ob dieselben schuldig oder nicht schuldig,
oder ob solche von der Anklage zu entbinden seien. (ebend.
5§. 19.) 271. — auf vorläufige Lossprechung (Frei-
sprechung von der Instanz) soll gegen dies. nicht mehr
erkannt werden. (ebend. §. 19.) 271. — Sctrafanwen-
buns gegen die für schulbig Erklärten. (ebend. §. 20.)
1. — einer besondern Belehrung des Verurtheilten
* die ihm zustehenden Rechtsmittel bedarf es nicht.
(ebend. S. 21.) 271. — unter welchen Umständen die
Erneuerung der Anklage gegen solche stattfinden kann.
(ebend. §. 22.) 271. 272. — der für nicht schuldig
Erklärte darf wegen derselben Handlung nicht wieder
unter Anklage gestellt werden. (§. 22.) 271. — wegen
leichter Verbrechen, Verfahren gegen dies. in erster In-
stanz. (ebend. SS. 24— 38.) 272—275. — Verfahren
gegen dieselben wegen beschuldigter schwerer Verbrechen.
(ebend. Is. 39—59.) 275—278. — Abfassung und
Verkündigung der Urtels wegen solcher. (ebend. S§.#60
bis 63.) 278. f. — Verfahren gegen dies. wegen be-
sonders schwerer Verbrechen. (s#. 64—71.) 279. 280.
— Abfassung des Urtels wegen solcher. G. 70.) 27.
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