Sachregister. 1846. 3
Angeklagte, (Forts.)
280. — eine vorläufige Abführung ders. nach einer
Strafanstalt findet nicht ferner statt. (ebend. §s. 106.)
285. — Verfahren mit dens. in der Appellations - In-
stanz. (ebend. Ss. 72 — 86.) 280 — 283. — desgl. in
der Revisions = Instanz und bei Einlegung des Rechts-
mittels der Restitution. (ebend. SS. 87— 102.) 283 bis
285. — Folgen drr Einleitung der Rechtsmittel auf die
Haft oder Freilassung des Angeklagten. (ebend. 88. 103
bis 105.) 285.
Anklage, wegen beschuldigter Verbrechen, deren Anbrin-
gung seitens der Staatganwalte bei den Gerichten in
Berlin. (G. v. 17. Juli 46. SS, 2. 5. 6. 10—12.)
268. 269. 270.— wegen Amtsverbrechen darf der Staats-
Anwalt solche nur auf Grund eines Antrages der vor-
gesetzten Dienstbehörde des anzuklagenden Beamtrn (§. .
u. f. des Ges. v. 29. März 44.) anbringen. (G. v.
17. Juli 46. §s. 9.) 269. — Vexpflichtung desselben,
einem solchen Antrage stets zu genügen, wenn auch
seine Ansicht darüber von der der Dienstbehörde ab-
weicht. (ebend. §. 9.) 269. — wegen Zurückweisung der
auf solche zu eröffnenden Untersuchung seitens des Ge-
richts steht dem Staatsanwalte innerhalb einer zehntägi-
gen präklusivischen Frist die Beschwerde an das Appella-
tionsgericht offen. (ebend. §. 13.) 270. — richterlicher
Ausspruch, ob der Angeklagte von der Anklage zu ent-
binden sei. (ebend. g. 19.) 271. — unter welchen Um-
ständen die Erneuerung ders. stattfinden kann. (ebendas.
. 22.) 271. 272. — Erneuerung der letztern gegen den
von der Anklage Entbundenen, wenn solche durch Anfüh-
rung neuer Thatsachen oder Beweiemittel begründet wird.
(ebend. §. 22.) 271. — der für nicht schuldig Er-
klärte darf wegen derselben Handlung nicht wieder unter
Anklage gestellt werden. (ebend. F. 22.) 271. — wegen
leichter Verbrechen, Verfahren rückslchtlich ders. in erster
Instanz. (ebend. öö. 24—38.) 272—275. — degl. we-
gen schwerer Verbrechen. (ebend. S5. 39—63.) 275—279.
— desgl. bei besonders schweren Verbrechen. (ebendas.
SSs. 64—71.) 279. 280. — Verfolgung ders. in der
Appellations- Instanz. (ebend. Ss. 72— 86.) 280—283.
— desgl. in der Revisions - Instanz und bei Einlegung
des Rechtsmittels der Restitution. (ebend. §§. 87—102.)
283—285.
Anklageschrift, deren Abfassung und Einreichung von
dem Staatsanwalte behufs der Untersuchung wegen an-
geschuldigter schwerer oder besonders schwerer Verbrechen
von den Gerichtsdeputationen in Berlin. (G. v. 17. Juli
46. S . 40. 49. 64. u. 68.) 275. 277. 279. — deren
Mittheilung an den Angeklagten und Vernehmung dessel-
ben darüber. (ebend. 36. 51—63. 64. u. 71.) 277.279.
Anklagezustand, Über den Antrag des Staatsanwalts,
den Beschuldigten wegen besonders schwerer Verbrechen
in jenen zu versetzen, ist von einer aus drei Mitgliedern
bestehenden Gerichtsdeputation ein Beschluß zu hen.
(G. für Berlin v. 17. Juli 46. S56. 66—68.) 2
Anonyme Antoren, dreißigjähriger Schutz ! *
Werke gegen Nachdruck in den deutschen Bundesstaaten,
von dem Jahre ihres Erscheinens an. (Bundesbeschluß
v. 19. Juni 45. und Publif.-Patent v. 16. Janr. 46.)
149. — (. auch Nachdruck.
Anstellungen, invalider Militairpersonen als städtische
Unterbeamte und Diener auch in Neuvorpommemn und
Rügen. (V. v. 23. Janr. 40.) 25. — im katholi-
schen Priesterstande, s. diesen.
Anzugskosten, deren Gewährung und Aufbringung für
Schullehrer und deren Familien. (Schulord. für die Prov.
Preußen v. 11. Dezbr. 45. 68. 19. u. 20.) 6.
Apotbeker, medizinal-polizeiliche Vorschriften für diesel-
ben und Strafen für deren Übertretungen. (A. K. H.
v. 5. Oktbr. 46.) 509—515. — s. auch Pharmacopoen.
Avpellation, Rechtsmittel zweiter Instanz, — Vor-
schriften für deren Anmeldung, Einführung, Rechtferti-
gung und Zulassung gegen Erkenntnisse erster Instanz in
summarischen Prozessen. (V. v. 21. Juli 46. I§5. 15—
19. u. 20—22.) 295—297. — bei der mündlichen Ver-
handlung über solche vor dem Appellationerichter sollen
die in der Verord. v. 1. Juni 1833. §§. 49—353. ge-
troffenen Bestimmungen, jedoch mit Berücksschtigung der
im §. 9, der Verord. v. 21. Juli 40. vorgeschriebenen
Abänderungen, eintreten. (ebend. §. 22.) 297. — dage-
gen wird der §. 48. der Verord. v. 1. Juni 1833.,
wornach die Sache ohne mündliche Verhandlung vor dem
Appellationsrichter entschieden werden konnte, aufgehoben.
(ebend. §. 22.) 297. — Vorschriften für deren Beschleu-
nigung in eiligen Sachen (Wechsel-, Arrest-, Merkantil-
und Bausachen). (ebend. §. 27.) 298. — findet gegen
den schiedsrichterlichen Ausspruch in streitigen Feuersozie-
täts-Angelegenheiten der Stadt Königsberg in Pr. nicht
statt. (Regl. v. 22. Mai 40. 88. 91. 92.) 188. 189.
— auch nicht in streitigen Angelegenheiten der Land-
Feuersozietät der Neumark. (Regl. v. 17. Juli 46. §. 6.)
352. f. — gegen Erkenntnisse der Einzelrichter oder der
Gerichtsdeputationen in Berlin, in Untersuchungen wegen
angeschuldigter Verbrechen, Vorschristen für deren Einle-
gung und Entscheidung. (G. v. 17. Juli 46. SS. 72—
86.) 280—283. — bei leichten Verbrechen vor einer aus
drei Mitgliedern bestehenden Deputation des Kriminal-
Senats des Kammergerichts. (ebend. §. 80.) 281. —
bei schweren Verbrechen vor einer Abtheilung des Ober-
Appellationssenats des Kammergerichts, aus sechs Mit-
gliedern, u. bei besonders schweren Verbrechen, resp. aus acht
a * oder