Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1846. (37)

Sachregister. 
Uderwangen-Domnauer Chausseebau, s. letz. unter 
Nr. 1 · 
Universitäten, dreißigjähriger Schutz für die von dens. 
herrührenden Werke gegen Nachdruck und unbefugte Ver- 
vielfältigung in den Deutschen Bundesstaaten, von dem 
Jahre ihres Erscheinens an. (Bundesbeschluß v. 19. Juni 
45. und Publik.-Patent v. 10. Janr. 46.) 149. 
Unruhen, (. Volksaufläufe. 
Unstrut, Tarifsähe für die Erhebung der Schleusen- 
gefälle auf ders. (A. K. O. v. 6. Novbr. 46.) 521. 
Unterbeamte (und Diener), städtische, Besetzung deren 
Stellen mit invaliden Militairpersonen auch in Neuvor- 
pommern und Rügen. (G. v. 23. Janr. 46.) 25. 
Unterrichtsanstalten, höhere, mit Ausschluß der Uni- 
versitäten, allgemeine Anordnungen für die Pensionirung 
der Lehrer und Beamten an dens. (V. v. 28. Mai 46.) 
211—218. 
Untersuchungen, Verfahren bei deren Einleitung und 
Führung vor dem Kammergerichte und dem Kriminalge- 
richte zu Berlin. (G. v. 17. Juli 46.) 267—290. 
Erster Titel. Von dem Verfahren bei Untersuchung 
der Verbrechen. (ebend. 88. 1—110.) 
267 -266. 
I. Allgemeine Vorschriften. (Sös. 1—23.) 7—7272. 
1. Staatsanwalte und deren Verhälmiß zu der 
Polizeibehörde und den Gerichten. (S§. 2— 
14.) 268—270. 
2. Mundliches Verfahren vor dem erkennenden 
Gericht. (S#. 15—17.) 270. 271. 
3. Ausschließung der Zwangsmittel gegen den 
Angeklagten. (S. 18.) 271. 
4. Beweis und Urtheil. (88.19—23.) 271.272. 
II. Besondere Vorschriften. (ös. 24—110.) 272—286. 
A. Verfahren in erster Instanz. (s. 24—71.) 
272—280. 
1. bei leichten Verbrechen. (#. 2—38) 
272—275. 
2. bei schweren Verbrechen (9886. 5— 63.) 
275—279. 
3. bei besonders schweren Verbrechen. (§. 
64—71.) 279. 280. 
B. Verfahren in zweiter Instanz. (ss. 72—86.) 
280—283. 
C. Verfahren in dritter Instanz. (S§. 87—97.) 
283. 284 
D. Rechtsmitel der Restitution. (66S. 98—102.) 
284. 285. 
k. Folgen der Einlegung der Rechtsmittel auf 
die Hast des Angellagten. (SS. 103—105.) 285. 
F. Aufhebung des Rechtsmittels der Aggrava- 
lion. (s. 100.) 285. 
G. Verfahren gegen sluchtige und abwesende Ver- 
brecher. (S, 107.) 283. 
Jahrgang 1846. 
1846. 
Untersuchungen, (Forts.) 
H. Von den Kosten. (. 108. u. 109.) 286. 
I. Ausgenommene Verbrechen. (§. 110.) 286. 
Zweiter Titel. Von dem Verfahren bei Untersuchung 
der Polizeivergehen. (§I. 111—114.) 
86. 287. 
65 
4. Ordentliches Verfahren. (§§. 115—121.) 287. 
2. Mandatsverfahren. (s. 122—128.) 
3. Von den Kosten. (§. 129.) 289. 
ritter Titel. Gemeinsame Bestimmun. 
—133.) 289. 290. 
Strafversahren gegen Ruhestörer bei den gerichtlichen 
Verhandlungen. (. 130.) 289. 
Nichtanwendung der obigem Gesetze entgegenstehenden 
Vorschriften der Krim.-Ord. v. 11. Dezbr. 1805. u. des 
Tit. 35. Thl. I. der Allg. Gerichtsord. (s. 131.) 290. 
Eintritt der Geseßeskraft mit dem 1. Oklbr. 46. (6 
32.) 290. 
Erledigung der bereits anhängigen Untersuchungen. (s. 
133.) 290 
— gerichtliche Voruntersuchungen wegen angeklag- 
ter schwerer Verbrechen können nöthigenfalls von den Ge- 
richtsdeputationen in Berlin angeordnet und dazu Unter- 
suchungorichter ernannt werden. (G. v. 17. Juli 46. 88. 
5. 43—49.) 268. 2760. — bei besonders schweren Ver- 
brechen muß eine solche dem mündlichen Verfahren vor 
dem erkennenden Gerichte stets vorhergehen, in welcher der 
Angeklagte zu hören ist. (ebend. J. 65.) 279. — Ver- 
nehmung des Angeschuldigten in solchen, ohne Zulassung 
eines Vertheidigers. (ebend. Ss. 47. 48. u. 65.) 276.279. 
— Untersuchungen wegen Münzverbrechen in den zollverein- 
ten Staaten, sowie wegen betrüglicher Nachahmung oder 
Verfälschung der zum öffentlichen Umlaufe bestimmten, auf 
jeden Inhaber lautenden Papiere, sowie der wissentlich oder 
aus gewinnsüchtiger Absicht unternommenen Verbreitung 
solcher unächten Papiere, nach den Bestimmungen des 
Münzkartels. (v. 21. Oftbr. 1845.) 478—181. — we- 
gen Aufruhrs und Tumults, Verfahren bei solchen im 
Bezirke des Appellationsgerichtshofes zu Cöln. (V. v. 6. 
Apr. 46.) 156. 157. 
Untersuchungs-Akbten, gegen Angeklagte wegen schwe- 
rer Verbrechen, können deren Vertheidigern auf Verlau- 
gen nur in der Gerichteregistratur zur Einsicht vorgelegt 
werden. (G. für Berlin v. 17. Juli 46. J. 53.) 277. 
Untersuchungsbehörden, dies. sollen, wenn ein ienst- 
bote wegen eines Verbrechens bestraft wird, von dems. sein 
Gesindebuch einfordern und darin die erfolgte Bestrafung 
aktenmäßig eintragen. (V. v. 29. Septbr. 46. §. 6.) 
468. 
Untersuchungskosten, wegen angeschuldigter Ver- 
brechen, Verurtheilung zu solchen oder Niederschlagung 
ders. (G. für Berlin v. 17, Juli 46. 95. 108. u. 100.) 
28d. 
(68. 130
	        
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