Sachregister.
Uderwangen-Domnauer Chausseebau, s. letz. unter
Nr. 1 ·
Universitäten, dreißigjähriger Schutz für die von dens.
herrührenden Werke gegen Nachdruck und unbefugte Ver-
vielfältigung in den Deutschen Bundesstaaten, von dem
Jahre ihres Erscheinens an. (Bundesbeschluß v. 19. Juni
45. und Publik.-Patent v. 10. Janr. 46.) 149.
Unruhen, (. Volksaufläufe.
Unstrut, Tarifsähe für die Erhebung der Schleusen-
gefälle auf ders. (A. K. O. v. 6. Novbr. 46.) 521.
Unterbeamte (und Diener), städtische, Besetzung deren
Stellen mit invaliden Militairpersonen auch in Neuvor-
pommern und Rügen. (G. v. 23. Janr. 46.) 25.
Unterrichtsanstalten, höhere, mit Ausschluß der Uni-
versitäten, allgemeine Anordnungen für die Pensionirung
der Lehrer und Beamten an dens. (V. v. 28. Mai 46.)
211—218.
Untersuchungen, Verfahren bei deren Einleitung und
Führung vor dem Kammergerichte und dem Kriminalge-
richte zu Berlin. (G. v. 17. Juli 46.) 267—290.
Erster Titel. Von dem Verfahren bei Untersuchung
der Verbrechen. (ebend. 88. 1—110.)
267 -266.
I. Allgemeine Vorschriften. (Sös. 1—23.) 7—7272.
1. Staatsanwalte und deren Verhälmiß zu der
Polizeibehörde und den Gerichten. (S§. 2—
14.) 268—270.
2. Mundliches Verfahren vor dem erkennenden
Gericht. (S#. 15—17.) 270. 271.
3. Ausschließung der Zwangsmittel gegen den
Angeklagten. (S. 18.) 271.
4. Beweis und Urtheil. (88.19—23.) 271.272.
II. Besondere Vorschriften. (ös. 24—110.) 272—286.
A. Verfahren in erster Instanz. (s. 24—71.)
272—280.
1. bei leichten Verbrechen. (#. 2—38)
272—275.
2. bei schweren Verbrechen (9886. 5— 63.)
275—279.
3. bei besonders schweren Verbrechen. (§.
64—71.) 279. 280.
B. Verfahren in zweiter Instanz. (ss. 72—86.)
280—283.
C. Verfahren in dritter Instanz. (S§. 87—97.)
283. 284
D. Rechtsmitel der Restitution. (66S. 98—102.)
284. 285.
k. Folgen der Einlegung der Rechtsmittel auf
die Hast des Angellagten. (SS. 103—105.) 285.
F. Aufhebung des Rechtsmittels der Aggrava-
lion. (s. 100.) 285.
G. Verfahren gegen sluchtige und abwesende Ver-
brecher. (S, 107.) 283.
Jahrgang 1846.
1846.
Untersuchungen, (Forts.)
H. Von den Kosten. (. 108. u. 109.) 286.
I. Ausgenommene Verbrechen. (§. 110.) 286.
Zweiter Titel. Von dem Verfahren bei Untersuchung
der Polizeivergehen. (§I. 111—114.)
86. 287.
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4. Ordentliches Verfahren. (§§. 115—121.) 287.
2. Mandatsverfahren. (s. 122—128.)
3. Von den Kosten. (§. 129.) 289.
ritter Titel. Gemeinsame Bestimmun.
—133.) 289. 290.
Strafversahren gegen Ruhestörer bei den gerichtlichen
Verhandlungen. (. 130.) 289.
Nichtanwendung der obigem Gesetze entgegenstehenden
Vorschriften der Krim.-Ord. v. 11. Dezbr. 1805. u. des
Tit. 35. Thl. I. der Allg. Gerichtsord. (s. 131.) 290.
Eintritt der Geseßeskraft mit dem 1. Oklbr. 46. (6
32.) 290.
Erledigung der bereits anhängigen Untersuchungen. (s.
133.) 290
— gerichtliche Voruntersuchungen wegen angeklag-
ter schwerer Verbrechen können nöthigenfalls von den Ge-
richtsdeputationen in Berlin angeordnet und dazu Unter-
suchungorichter ernannt werden. (G. v. 17. Juli 46. 88.
5. 43—49.) 268. 2760. — bei besonders schweren Ver-
brechen muß eine solche dem mündlichen Verfahren vor
dem erkennenden Gerichte stets vorhergehen, in welcher der
Angeklagte zu hören ist. (ebend. J. 65.) 279. — Ver-
nehmung des Angeschuldigten in solchen, ohne Zulassung
eines Vertheidigers. (ebend. Ss. 47. 48. u. 65.) 276.279.
— Untersuchungen wegen Münzverbrechen in den zollverein-
ten Staaten, sowie wegen betrüglicher Nachahmung oder
Verfälschung der zum öffentlichen Umlaufe bestimmten, auf
jeden Inhaber lautenden Papiere, sowie der wissentlich oder
aus gewinnsüchtiger Absicht unternommenen Verbreitung
solcher unächten Papiere, nach den Bestimmungen des
Münzkartels. (v. 21. Oftbr. 1845.) 478—181. — we-
gen Aufruhrs und Tumults, Verfahren bei solchen im
Bezirke des Appellationsgerichtshofes zu Cöln. (V. v. 6.
Apr. 46.) 156. 157.
Untersuchungs-Akbten, gegen Angeklagte wegen schwe-
rer Verbrechen, können deren Vertheidigern auf Verlau-
gen nur in der Gerichteregistratur zur Einsicht vorgelegt
werden. (G. für Berlin v. 17. Juli 46. J. 53.) 277.
Untersuchungsbehörden, dies. sollen, wenn ein ienst-
bote wegen eines Verbrechens bestraft wird, von dems. sein
Gesindebuch einfordern und darin die erfolgte Bestrafung
aktenmäßig eintragen. (V. v. 29. Septbr. 46. §. 6.)
468.
Untersuchungskosten, wegen angeschuldigter Ver-
brechen, Verurtheilung zu solchen oder Niederschlagung
ders. (G. für Berlin v. 17, Juli 46. 95. 108. u. 100.)
28d.
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